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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 155/11


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 4409; IMRRS 2013, 2082
ProzessualesProzessuales
Mahnbescheid: Wie sind mehrere Rechnungsposten zu konkretisieren?

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - VII ZR 155/11

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2537; IMRRS 2017, 1040; IVRRS 2017, 0397
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schriftverkehr wegen Mängeln hemmt die Verjährung nicht!

OLG München, Beschluss vom 29.09.2014 - 28 U 1200/14 Bau

1. Ein zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten bzw. dessen Versicherung im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen wegen Baumängeln geführter Schriftverkehr führt noch nicht ohne Weiteres zur Hemmung der Verjährung. Erforderlich hierfür ist, dass der Architekt und/oder seine Versicherung beim Auftraggeber den Eindruck erwecken, sie würden sich weiter um die Mängel kümmern oder eine eigene Verantwortlichkeit bzw. Haftung weiter prüfen.

2. Eine angekündigte Tätigkeit aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stellt keine verjährungshemmende Verhandlung dar.

3. Verlangt der Auftraggeber vom Architekten die Erstattung der Kosten für die Beseitigung mehrerer Baumängel, müssen die einzelnen Teilbeträge sowie die unterschiedlichen Mängel in einem Mahnbescheid hinreichend konkretisiert werden. Anderenfalls kommt dem Mahnbescheid keine verjährungshemmende Wirkung zu. Das gilt auch dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche aus einem einzigen Architektenvertrag resultieren.

4. Eine nachträglich vorgenommene Individualisierung des Klageanspruchs hat jedenfalls bei vorgeschaltetem Mahnverfahren für die Frage der Verjährung keine Rückwirkung zur Folge.




IBRRS 2013, 4409; IMRRS 2013, 2082
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mahnbescheid: Wie sind mehrere Rechnungsposten zu konkretisieren?

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - VII ZR 155/11

1. Wird ein einheitlicher Anspruch geltend gemacht, der sich aus mehreren Rechnungsposten zusammensetzt, hemmt die Zustellung eines Mahnbescheides die Verjährung, auch wenn die Rechnungsposten im Mahnbescheid nicht aufgeschlüsselt werden. Die entsprechend notwendige Substantiierung kann im Laufe des Rechtsstreits beim Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 183/00, IBR 2002, 65).*)

2. Ein einheitlicher, aus mehreren Rechnungsposten bestehender Werklohnanspruch ist anzunehmen, wenn alle erbrachten Leistungen mit dem zu Beginn der Zusammenarbeit von Besteller und Unternehmer bestimmten Leistungsziel in Zusammenhang stehen. In diesem Fall ist es unerheblich, ob der Besteller bereits zu Beginn der Arbeiten die Gewerke vollständig und abschließend beschreibt oder die Parteien sich darüber einig sind, dass die auszuführenden Gewerke im Zuge der Zusammenarbeit konkretisiert werden.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
III. Hemmung
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung

§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel)
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV
1. Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
C. § 16 Abs. 3 VOB/B
III. Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B)
12. Prozessuales

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Grundsätzliches ( Rn. 698-700)




1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

VII. Prozessuales (VOB/B § 16 Rn. 149-152)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

b) Streitigkeiten über die Vergütungsanpassung (BGB § 650q Rn. 765-771)