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Ihre Suche nach Volltext: III ZR 182/96 ergab 2 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2749
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Kein Erfolgshonorar ohne Mitwirkung am Erfolg!
KG, Urteil vom 24.08.2021 - 21 U 146/19
Vereinbart ein Bauunternehmen mit einem Berater für Baubetrieb ein Erfolgshonorar für den Fall, dass das Bauunternehmen bei seinem Auftraggeber einen Nachtrag wegen Störungen des Bauablaufs durchsetzen kann, dann hat der Berater das Erfolgshonorar nur verdient, wenn er den Abschluss dieses Nachtrags durch seine Beratung mit herbeigeführt hat.*)
Keine Nachweis- oder Vermittlungsmaklerprovision, wenn die Nachweis- oder Vermittlungsleistung sich auf ein Objekt bezogen hat, bei dem die Gelegenheit zum Abschluß des gewünschten Hauptvertrages nicht bestanden hatte.