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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 292/00


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2540
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindessätze: Störerhaftung des AG

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 292/00

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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 609 BGH - Müssen private Auftraggeber "HOAI-gerecht" ausschreiben?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1627
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schlussrechnung ohne Mängelrüge bezahlt: Architektenleistung abgenommen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.11.2017 - 10 U 118/17

1. Die Aufforderung eines Bestellers, die erbrachten Leistungen endgültig abzurechnen, und die daraufhin erfolgte Übersendung der Schlussrechnung des Unternehmers können unter Berücksichtigung der Begleitumstände als Vereinbarung der Parteien auszulegen sein, dass der Unternehmer entgegen dem ursprünglichen Vertrag keine weiteren wesentlichen Leistungen mehr zu erbringen hat.*)

2. Spätestens mit der vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung ohne Mängelrüge oder einem Einbehalt wegen Mängeln wird das erbrachte Werk vom Besteller abgenommen.*)

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IBRRS 2005, 2378; VPRRS 2005, 0471
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftraggeber muss nicht HOAI-gerecht ausschreiben!

OLG Köln, Urteil vom 18.03.2005 - 6 U 163/04

1. Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Preisvorschriften obliegt den Architekten und Ingenieuren, die ihre Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung abzurechnen haben, nicht aber ihren Auftraggebern.

2. Als Störer kann jeder auf Unterlassung oder Beseitigung in Anspruch genommen werden, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und Verschulden unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Handlung hatte.

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IBRRS 2004, 4009; VPRRS 2004, 0634
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Angabe der Honorarzone in Ausschreibung zwingend?

BGH, Urteil vom 11.11.2004 - I ZR 156/02

Zur wettbewerblichen Haftung des Auftraggebers, der Ingenieurleistungen ausschreibt, wenn die gemäß der Ausschreibung vorgenommenen Honorarberechnungen der Ingenieure gegen die HOAI verstoßen.*)

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IBRRS 2003, 2540
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindessätze: Störerhaftung des AG

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 292/00

Die wettbewerbliche Haftung eines Dritten tritt bei Verstößen gegen Verbotsnormen, denen dieser selbst nicht unterworfen ist, jedenfalls dann nicht ein, wenn ihm die erforderliche Prüfung des Verhaltens desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat, insbesondere angesichts dessen Eigenverantwortung, nicht zuzumuten ist.*)

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

7. Wettbewerbsfragen ( Rn. 480)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

aa) Rechtsbruch (§§ 3 Abs. 1, 3a UWG) (GWB § 181 Rn. 96-99)