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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 U 164/04
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IBRRS 2005, 2039
Bauvertrag
Fristsetzung selbst nach mehrfacher erfolgloser Mängelbeseitigung?
OLG Rostock, Urteil vom 18.02.2005 - 8 U 164/04
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IBR 2005, 532 | OLG Rostock - Mahnung/Fristsetzung selbst nach mehrfacher, erfolgloser Mängelbeseitigung erforderlich? |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2005, 2039
Mit Beitrag
Bauvertrag
Fristsetzung selbst nach mehrfacher erfolgloser Mängelbeseitigung?
OLG Rostock, Urteil vom 18.02.2005 - 8 U 164/04
Hat sich zwischen den Parteien eine Verkehrsübung entwickelt, nach der der Auftragnehmer auf "Hilferufe" des Auftraggebers reagiert, das Werk auf Mängel überprüft und diese gegebenenfalls repariert, ist - selbst bei Vorliegen eines immer gleichen, nie restlos beseitigten Mangels - vor Beauftragung einer Drittfirma eine Mängelbeseitigungsaufforderung bzw. Mahnung erforderlich!
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