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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 21 U 140/17


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IBRRS 2018, 2052
BauvertragBauvertrag
Große Kündigungsvergütung: Wie sind die ersparten Aufwendungen darzulegen?

KG, Urteil vom 15.06.2018 - 21 U 140/17


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3462
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind zwischen Privaten weiterhin verbindlich!

OLG München, Beschluss vom 08.10.2019 - 20 U 94/19 Bau

In Rechtsverhältnissen zwischen Privaten sind die Regelungen der HOAI zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) weiterhin anzuwenden.

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IBRRS 2018, 2052
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Große Kündigungsvergütung: Wie sind die ersparten Aufwendungen darzulegen?

KG, Urteil vom 15.06.2018 - 21 U 140/17

1. Klagt ein Bauunternehmer auf eine Sicherheitsleistung nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., deren Höhe zwischen den Parteien umstritten ist, so ist sie durch das Gericht ohne Beweisaufnahme nach freier Überzeugung festzusetzen (§ 287 Abs. 2 ZPO). Dabei kann das Gericht auf einen Betrag erkennen, der unterhalb der vom Unternehmer schlüssig dargelegten Höhe der zu sichernden Vergütungsforderung liegt.*)

2. Die schlüssige Darlegung der großen Kündigungsvergütung nach § 649 BGB bzw. § 648a Abs. 5 Satz 2 BGB a.F. setzt nicht voraus, dass der Werkunternehmer Angaben zu seinem anderweitigen Erwerb macht.*)

3. Allerdings muss der Unternehmer angeben, welche Aufwendungen er aufgrund der Kündigung erspart hat. Hätte der Unternehmer Leistungen an Nachunternehmer weiter vergeben, liegt seine Ersparnis in deren Vergütung, soweit er sie aufgrund der Kündigung nicht zahlen muss. Hatte der Unternehmer im Zeitpunkt der Kündigung noch keine Nachunternehmer beauftragt, kann er deren hypothetische Vergütungen anhand eines angenommenen Generalunternehmerzuschlags ermitteln, sofern seine Abrechnung aufgrund der Aufgliederung der Gesamtvergütung in Einzelleistungen im Endergebnis einen hinreichenden Detaillierungsgrad erreicht, so dass der Besteller sie überprüfen kann.*)





2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)
I. Abrechnung nach Kündigung
II. Abrechnung der nach Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung nach § 648 Sätzen 2 und 3 BGB
2. Ersparte Aufwendungen

8 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
3. Erster Rechnungsteil: Abrechnung der erbrachten Leistungen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
c) Anrechnung des anderweitigen Erwerbs