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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 S 10058/17


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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2023, 3237
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verbotssatzung über Zweckentfremdung von Wohnraum unwirksam

VGH München, Urteil vom 31.10.2023 - 5 N 22.2094

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2023, 1345; IMRRS 2023, 0606
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Angabe der Quadratmetermiete für die Vormiete genügt!

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2023 - 67 S 228/22

1. Der Vermieter erfüllt seine vorvertraglichen Auskunftspflichten nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BGB - im Falle der dem Mieter bekannten oder bekannt gemachten Fläche der Mietsache - auch dann, wenn er die Vormiete lediglich als Quadratmetermiete und nicht als Gesamtmiete angibt.*)

2. Die Auskunftspflicht umfasst weder die konkrete Nennung der Ausnahmevorschrift noch eine Erläuterung des gesetzlichen Ausnahmetatbestandes, auf die sich der Vermieter beruft.*)

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IBRRS 2021, 0959; IMRRS 2021, 0365; IVRRS 2021, 0175
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verwaltungsgerichte überprüfen keine Mietspiegel!

VG München, Urteil vom 08.10.2020 - M 12 K 18.1072

Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB ist unzulässig. Effektiver Rechtsschutz besteht vor den Zivilgerichten.*)

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IBRRS 2019, 3464; IMRRS 2019, 1295
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WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremsen-Klagen: In Bayern für Vertragsschlüsse vor dem 07.08.2019 erfolglos

AG München, Urteil vom 09.08.2019 - 424 C 22334/18

1. Die aufgrund der Mietpreisbremse in Bayern erlassene Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 ist in Ermangelung einer ausreichenden Begründung unwirksam (im Anschluss an LG München I, IMR 2018, 6)

2. Auch durch die ergänzende Begründung der Bayerischen Staatsregierung vom 24.07.2017 wurde der Begründungsmangel weder ex tunc noch ex nunc geheilt.

3. In der Folge bleiben in Bayern Mietpreisbremsen-Klagen aus Mietverträgen, die vor dem 07.08.2019 abgeschlossen wurden, ohne Erfolg.

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IBRRS 2019, 3143; IMRRS 2019, 1186
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse ist auch in Rheinland-Pfalz unwirksam!

AG Mainz, Urteil vom 26.07.2019 - 79 C 302/18

1. Die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung ist unwirksam, da sie nicht formell ordnungsgemäß veröffentlicht wurde.

2. Erforderlich ist dafür, dass die Begründung von Anfang an jederzeit für Bürger und Gerichte öffentlich zugänglich ist.

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IBRRS 2019, 1060; IMRRS 2019, 0404
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2019 - 2-04 O 307/18

1. Ein etwaiger Pflichtverstoß bei der Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung begründet keine Ansprüche zu Gunsten der Mieter. Mieter können deshalb aus einer unter Umständen unwirksamen Hessischen Mietpreisbegrenzungsverordnung keine Ansprüche gegen das Land Hessen ableiten.

2. Auch durch den Erlass von untergesetzlichen Rechtsnormen (Rechtsverordnungen oder Satzungen), die gegen höherrangiges Recht verstoßen können in der Regel keine Amtshaftungsansprüche begründet werden. Denn auch der Verordnungs- oder Satzungsgeber nimmt grundsätzlich nur Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr.

3. Der Mietpreisbegrenzungsverordnung fehlt es an dem beschränkten Kreis der Normadressaten.

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IBRRS 2019, 0795; IMRRS 2019, 0306
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: In Baden-Württemberg jetzt endgültig unwirksam

LG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2019 - 13 S 181/18

1. Die von der Landesregierung Baden-Württemberg am 29.09.2015 erlassene Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBg-VO BW, GBl. 2015, 852) ist mangels ordnungsgemäßer Begründung formell rechtswidrig und deshalb nichtig.

2. Die formelle Rechtswidrigkeit der Verordnung ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Begründung nicht veröffentlicht wurde.

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IBRRS 2018, 3789; IMRRS 2018, 1382; IVRRS 2018, 0577
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Freistaat Bayern haftet Mietern nicht wegen unwirksamer Mietpreisbremse

LG München I, Urteil vom 21.11.2018 - 15 O 19893/17

1. Der Staat kann grundsätzlich nicht für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes in Anspruch genommen werden.

2. Dementsprechend haben Mieter wegen der unwirksamen Mietpreisbremse keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Freistaat Bayern.

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IBRRS 2018, 3778; IMRRS 2018, 1378
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse: Jetzt wohl auch in Baden-Württemberg unwirksam!

AG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2018 - 35 C 2110/18

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 29. September 2015 (MietBgVO BW) ist unwirksam, weil die Begründung zum einen nicht ausreicht und sie zum anderen nicht wirksam veröffentlicht wurde.

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IBRRS 2019, 1889; IMRRS 2019, 0703
MietrechtMietrecht
Auskunftanspruch des Mieters gegen den Vermieter über die Kalkulation der Miete

LG Berlin, Urteil vom 10.10.2018 - 65 S 131/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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