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OLG Bamberg, Urteil vom 27.03.2008 - 1 U 164/07
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2008, 728 | OLG Bamberg - Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers trotz Durchgriffsfälligkeit! |
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OLG Bamberg, Urteil vom 27.03.2008 - 1 U 164/07
1. § 641 Abs. 2 BGB regelt ausschließlich die Voraussetzungen der sog. (Durchgriffs-)Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Unternehmers. Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nach §§ 641 Abs. 3, 320 BGB wird hierdurch nicht ausgeschlossen (Anschluss an OLG Nürnberg, IBR 2003, 531).*)
2. Kann der Hauptunternehmer vom Subunternehmer die Beseitigung eines Mangels verlangen, so steht ihm somit im Fall einer Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB das Verweigerungsrecht aus § 641 Abs. 3 BGB ebenso zu wie bei Fälligkeitseintritt nach erfolgter Abnahme gemäß § 641 Abs. 1 BGB.*)
Volltext2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
III. Fälligkeit der Nachunternehmervergütung |
2. Voraussetzungen für die Durchgriffsfälligkeit |
f) Auswirkungen auf das Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers |
VII. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit |