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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Angebot der Mängelbeseitigung nach Fristablauf

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3 Beiträge gefunden
IBR 2010, 1216 OLG Naumburg - Wann verliert der Besteller das Selbstvornahmerecht?
IBR 2009, 263 OLG Brandenburg - Angebot der Mängelbeseitigung nach Fristablauf
IBR 2003, 185 BGH - Nachbesserungsrecht auch nach Fristablauf?

50 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2466
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.01.2019 - 1 U 395/12

1. Die Erstellung eines Entwässerungsplans gehört zur Ausführungsplanung und somit zur Leistung des bauplanenden Architekten.

2. Der damit beauftragte Architekt schuldet eine Entwässerungsplanung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet.

3. Im Rahmen der Objektüberwachung trifft den Architekt die Pflicht, die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und dem Leistungsverzeichnis, den Regeln der Baukunst und Technik und den einschlägigen Vorschriften zu überprüfen. Dabei muss er sein Augenmerk insbesondere auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten, typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte richten, wozu Betonierungs-, Bewehrungs-, Ausschachtungs-, Unterfangungs- und Abdichtungsarbeiten sowie vergleichbare Bauleistungen gehören.




IBRRS 2017, 3902
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten-GbR in GmbH umgewandelt: Wie lange haften die GbR-Gesellschafter nach?

OLG Hamm, Urteil vom 30.06.2017 - 12 U 175/15

1. Abdichtungsarbeiten sind besonders überwachungspflichtig. Weist der Fliesenboden in einer Sauna Baumängel auf, die ihre Ursache in einer zu dünnen Schichtdicke der Abdichtungsebene haben, haftet hierfür (auch) der bauüberwachende Architekt.

2. Die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Gesellschaftsverbindlichkeiten im Außenverhältnis besteht grundsätzlich nach ihrem Ausscheiden oder der Beschränkung ihrer Haftung als Kommanditisten fort, soweit der Rechtsgrund für den Anspruch im Zeitpunkt des Ausscheidens oder der Haftungsbeschränkung gelegt war. Die entsprechende Anwendung der Verjährungsfristen nach § 160 Abs. 1 Satz 3 HGB erfasst entgegen dem missverständlichen Wortlaut der Norm allein die Frage der Geltendmachung innerhalb der Ausschlussfrist, nicht aber das objektiv unverrückbare Erfordernis der Fälligkeit der Ansprüche binnen fünf Jahren.*)

3. Die Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren steht gemäß § 493 Abs. 1 ZPO lediglich einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich. Sie ersetzt nicht schlüssiges Vorbringen zu den beweiserheblichen Tatsachen. Zwar ist eine Bezugnahme auf die Feststellungen in einem im selbständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachten möglich. Allerdings müssen die in Bezug genommenen Feststellungen geeignet sein, das Prozessgericht in die Lage zu versetzen, die unter Beweis gestellte Tatsache zu beurteilen.*)

4. Dem Berufungsführer ist im Anschluss an die mündliche Verhandlung eine Schriftsatzfrist nicht zu gewähren, wenn bereits das angefochtene Urteil seinen Vortrag als nicht hinreichend substantiiert bewertet und der Berufungsführer dies nach den Ausführungen in der Berufungsbegründung auch offensichtlich erkannt hat.*)

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IBRRS 2015, 0196
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!

OLG Jena, Urteil vom 08.01.2015 - 1 U 268/13

Der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt erbringt seine Leistung mangelfrei, wenn die vom Schwimmbadbauer verursachten Mängel nur für einen Fachmann auf dem Gebiet des Schwimmbadbaus erkennbar waren. Über Spezialkenntnisse muss der Architekt nicht verfügen.

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IBRRS 2017, 3573
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftet der "alte" Architekt auch für Planungsfehler des "neuen" Architekten?

KG, Urteil vom 01.07.2014 - 27 U 77/11

1. Verwirklicht sich ein Mangel der Planung oder der Bauaufsicht eines umfassend beauftragten Architekten, kommt eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht, sodass sich auch ohne Abnahme und Fristsetzung Schadensersatzansprüche ergeben.

2. Der (Planungs-)Fehler eines nach Kündigung neu beauftragten Architekten lässt die Schadensersatzpflicht des "alten" Architekten nicht entfallen, wenn es sich um einen Folgefehler handelt, für den der Planungsfehler des "alten" Architekten kausal war. Das führt dazu, dass beide Architekten gegenüber dem Bauherrn haften.

3. Auch wenn die Leistung des planenden oder bauüberwachenden Architekten Mängel aufweist, geht sein Honoraranspruch dadurch nicht unter, sondern bleibt grundsätzlich bestehen.

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IBRRS 2013, 0569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verkürzung der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll zulässig!

OLG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2012 - 8 U 7/12

1. Weicht die in einem Abnahmeprotokoll individuell angegebene Gewährleistungsfrist von der gesetzlichen oder der ursprünglich vereinbarten Frist ab, ist die im Abnahmeprotokoll angegebene Frist maßgeblich, wenn das Protokoll von den Vertragsparteien unterzeichnet wird.

2. Entsendet eine Partei zum Abnahmetermin einen vollmachtlosen Vertreter, muss sie sich dessen Erklärungen zurechnen lassen, sofern die andere Partei die Vollmachtlosigkeit nicht kennt.

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IBRRS 2012, 2632
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Einigung über Vergütungshöhe: Vertrag zustande gekommen?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.03.2012 - 6 O 3415/07

1. Der Werklohn ist kein einigungsnotwendiger Vertragspunkt.

2. Auch bei fehlender Einigung über die Höhe des Werklohns ist ein Vertragsschluss zu bejahen, wenn sich die Parteien trotz des noch offenen Punkts erkennbar vertraglich binden wollen. Anzeichen für einen dahingehenden Bindungswillen kann die begonnene Vertragsdurchführung sein.

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IBRRS 2012, 0556
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Schlusszahlung ohne Abnahme und prüfbare Schlussrechnung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2012 - 4 U 7/10

1. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung berufen, wenn er diesbezügliche Einwendungen nicht binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B erhoben hat.

2. Eine ausreichende Beanstandung der Prüfbarkeit liegt nur vor, wenn der Auftraggeber hinreichend deutlich macht, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung erhalten hat.

3. Vereinbaren die Parteien eine förmliche Abnahme und rügt der Auftraggeber vor Abnahme gravierende Mängel, kann ohne das Vorliegen weiterer Umstände nicht davon ausgegangen werden, dass die Auftraggeber vom Erfordernis einer förmlichen Abnahme Abstand nehmen will.

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IBRRS 2012, 1386
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widerspruch zwischen LV und Plänen: Was hat Vorrang?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011 - 21 U 9/11

Die zeichnerische Darstellung der Bauleistung durch einen Architekten ist nicht grundsätzlich vorrangig gegenüber dem Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und der zeichnerischen Darstellung ist der geschuldete Leistungsumfang vielmehr in erster Linie aus dem objektiven Empfängerhorizont durch Auslegung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte zu beurteilen.

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IBRRS 2012, 4676
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Studie über die Auswirkungen einer Baumaßnahme ist Werkvertrag!

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2011 - 12 U 125/08

1. Die Vereinbarung über eine zu erstellende Machbarkeitsstudie, in der die Auswirkungen einer geplanten Erweiterungs- und Baumaßnahme auf den Naturhaushalt erfasst, bewertet und auf ihre Realisierbarkeit im Vorfeld eines Raumordnungsverfahrens hin untersucht werden soll, ist als Werkvertrag zu qualifizieren.

2. Eine Machbarkeitsstudie ist einer Prüfung und Bewertung in gleichem Maße zugänglich wie vergleichbare Planungs- und Ausführungsarbeiten von Architekten oder Ingenieuren und damit ebenso abnahmefähig.

3. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz vorhandener Mängel ab, ist eine vor der Abnahme zur Mängelbeseitigung gesetzte Frist quasi verbraucht. Der Auftraggeber kann deshalb nach Fristablauf wegen dieser Mängel nicht vom Vertrag zurücktreten.

4. Der Auftragnehmer ist auch nach Kündigung des Werkvertrags dazu berechtigt, die Mängel seiner erbrachten Leistung zu beseitigen. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer daher grundsätzlich unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Unterlässt er dies, hat er trotz vorhandener Mängel den vollen Werklohn ohne Kürzungen zu zahlen.




IBRRS 2011, 2293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verbot der Überkompensation beim Schadensersatz wegen Mängeln

OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 9 U 502/11

1. Der Vermögensschaden des Auftraggebers, der noch keine Mängelbeseitigung durchgeführt hat, bemisst sich zunächst nach den zur Nachbesserung erforderlichen Netto-Kosten ohne Berücksichtigung einer etwaigen, später zu zahlenden Umsatzsteuer.*)

2. Das der Schadensbemessung zu Grunde liegende Verbot der Überkompensation gilt als allgemeiner Rechtsgedanke des Schadensersatzrechts auch für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.*)

3. Bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B sind die Nachbesserungskosten grundsätzlich zu teilen.*)

4. Sind beide Parteien in gleichem Maße fachkundig spricht dies dafür, den Verschuldensanteil jeweils mit 50% zu bemessen.*)




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BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010 (VII. und VIII. Senat)
(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
Dokument öffnen mehr…


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Sonstige

ZVB/E-StB 2006
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - ZVB/E-StB 2006 (Ausgabe März 2006)
(vom 01.03.2006)
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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)

§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
I. Anspruch auf Vorschuss
I. Spezielle Voraussetzungen des Vorschussanspruchs

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
V. Anspruch auf Selbstvornahme
1. Fristsetzung


1 Abschnitt im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden

2. Einschränkungen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 116-117a)



1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Ablauf einer angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (VOB/B § 13 Rn. 320-327)


4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Angebot ( Rn. 4-10)

4. Einwendungen des Auftragnehmers ( Rn. 325-339)

4. Einwendungen des Auftragnehmers ( Rn. 325-339)