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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "1 ME 190/04" ODER "1 ME 190.04"
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04
1. Der "planreife" Entwurf eines Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung kann einem Vorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage nicht entgegengehalten werden.*)
2. Die Ersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB erfordert eine Ermessensausübung.*)
3. Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung des Flächennutzungsplans "repariert" hat und nur noch die - unmittelbar bevorstehende - Bekanntmachung der Genehmigung fehlt.*)
4. Ein Fehler im Abwägungsvorgang liegt vor, wenn die Gemeinde bei der Suche nach geeigneten Standorten für die Windenergienutzung in einem ersten Schritt um vorhandene Einzelanlagen einen 500-m-Radius legt und damit Gebiete im Einwirkungsbereich dieser Altanlagen der weiteren Potentialflächenfindung entzieht.*)
5. Der unter 4. genannte Abwägungsfehler ist unbeachtlich, wenn absehbar ist, dass die Gemeinde ohne den Mangel nicht anders geplant hätte (hier bejaht).*)
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