Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: baugrubenverbau
61 Treffer für den Bereich Vergaberecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 60 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2023, 304 | VK Lüneburg - Bauaufgabe kritisch: Selbstausführungsgebot bei guter Dokumentation zulässig! |
VPR 2023, 57 | VK Lüneburg - Selbstausführungsgebot für kritische Aufgaben ist bei guter Dokumentation zulässig! |
IBR 2001, 631 | VK Nordbayern - Nebenangebot enthält quantitative Abweichung: Wertungsausschluss? |
27 Volltexturteile gefunden |
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1461
Zur Abrechnung eines Verbaues.
VolltextVK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN
1. Hat ein Bieter zum Zeitpunkt der Erarbeitung der eigenen Nebenangebote Kenntnis von den seiner Meinung fehlenden bzw. ungenügenden Mindestbedingungen für Nebenangebote und erfolgt die entsprechende Rüge erst ca. drei Monate nach der Angebotseröffnung, ist die Rüge nicht mehr unverzüglich.
2. Es gehört zu den Erfordernissen eines wertbaren Angebots, dass jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag angegeben werden muss, der für die betreffende Leistung – tatsächlich - beansprucht wird. Erfolgt dieses nicht, ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A auszuschließen.
3. Ist ein Bieter nicht in der Lage, nachzuweisen, dass die von ihm angebotenen Einheitspreise den tatsächlich von ihm geforderten Betrag für die Leistung gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ausweisen, ist die Vergabestelle nicht verpflichtet weitere Ermittlungen darüber anzustellen, welche Preise für die Leistung tatsächlich gefordert werden.
4. Unklare Angaben zu Nachunternehmerleistungen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
VolltextVOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2004 - Fall 1418
1. Unterlässt es ein Bieter, zusätzliche sachdienliche Auskünfte über Vergabeunterlagen zu erbitten, kann es an den Voraussetzungen für eine zusätzliche Vergütung fehlen.
2. Wenn eine konstruktive Verbindung (Anschluss) zwischen Fundament und Spundwand ist nach dem vorliegenden Vertrag geschuldet ist und sich aus der statischen Berechnung - falls diese den Ausschreibungsunterlagen nicht beilag) -Verbindungen ergeben, die höhere Kosten verursachen, steht dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung in Höhe der Mehrkosten zu.
VolltextVOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2004 - Fall 1415
1. Der Geltungsbereich der DIN 18303 „Verbauarbeiten“ erstreckt sich auf den vorübergehenden Verbau der Wände von Baugruben, Gräben etc. zur Sicherung der Standfestigkeit.
2. Sie gilt nicht für Spundwände (DIN 18303, Abschnitt 1.3, 3. Spiegelstrich), sofern diese Verbauart durch den Auftraggeber vorgegeben ist.
VolltextVK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2004 - 1/SVK/036-04
Ein Nebenangebot mit der Formulierung „Sollten wir nicht der preisgünstigste Bieter sein, gewähren wir einen 2%-igen Nachlass“ darf nicht gewertet werden.
VolltextVK Halle, Beschluss vom 20.02.2004 - VK Hal 41/03
1. Es kann dahinstehen, ob seitens der Antragstellerin ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt, wenn es an einem bereits eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
2. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt. Eine Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer laufen auf einen tief greifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung der Antragstellerin hinaus. Solche Verhandlungen beinhalten die Gefahr, dass im Verfahren die kalkulatorischen Grundlagen zu Lasten anderer Bewerber und zu Gunsten der Antragstellerin verändert werden. Dies kann im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit nicht hingenommen werden und widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB.
VolltextVK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2004 - 1 VK LVwA 41/03
1. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
2. Gem. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.
3. Bezeichnet der Bieter die Nachunternehmerleistungen nicht genau, muss das Angebots ausgeschlossen werden.
4. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt.
VolltextVK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2003 - VK 16/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2003 - 1 VK 06/03
1. Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, die von einseitigen Bedingungen abhängig gemacht werden, sind zulässig, sofern sie den Ausschreibungsbedingungen und Verdingungsunterlagen entsprechen. Solche Nachlässe sind nur zu werten, wenn der Auftraggeber realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingungen auch tatsächlich eintreten werden.
2. Ein Nachlass, der unter der Bedingung steht, die der Nachlassgewährende bestimmen oder beeinflussen kann, verfälscht den Wettbewerb und kann nicht hingenommen werden.
3. Die Einbeziehung von Nebenangeboten in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann.
4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt. Es kann deshalb lediglich geprüft werden, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen eingehalten und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend Gebrauch gemacht hat.
5. Dass ein Nebenangebot nicht im Submissionstermin verlesen wurde, ist analog § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A unschädlich, sofern es mit dem Hauptangebot rechtzeitig zur Submission vorlag.
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2003 - 1 VK 11/03
1. Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, die von einseitigen Bedingungen abhängig gemacht werden, sind zulässig, sofern sie den Ausschreibungsbedingungen und Verdingungsunterlagen entsprechen. Solche Nachlässe sind nur zu werten, wenn der Auftraggeber realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingungen auch tatsächlich eintreten werden.
2. Ein Nachlass, der unter der Bedingung steht, die der Nachlassgewährende bestimmen oder beeinflussen kann, verfälscht den Wettbewerb und kann nicht hingenommen werden.
3. Die Einbeziehung von Nebenangeboten in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann.
4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt. Es kann deshalb lediglich geprüft werden, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen eingehalten und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend Gebrauch gemacht hat.
5. Dass ein Nebenangebot nicht im Submissionstermin verlesen wurde, ist analog § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A unschädlich, sofern es mit dem Hauptangebot rechtzeitig zur Submission vorlag.
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 27.11.2002 - 203-VgK-29/2002
1. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen.
2. Daher ist eine klare und in sich geschlossene, übersichtliche und erschöpfende Beschreibung des Nebenangebotes durch den Bieter zwingend erforderlich. Dies geht so weit, dass in den Fällen, in denen ein Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nicht nachweist, mit seinem Nebenangebot von der Wertung auszuschließen ist.
3. In Niedersachsen ist zwingend geregelt, dass bei einer Abweichung von 10 % zum nächsthöheren Angebot sich der Auftraggeber als Vergabestelle zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebots auseinandersetzen muss. Dem Bieter ist aufzugeben, die ordnungsgemäße Kalkulation seines Angebotes schlüssig nachzuweisen.
4. Gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A darf auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Von einem solchen Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist allerdings nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2002 - 1 VK 51/02
1. Nebenangebote dürfen – auch wenn sie grundsätzlich zugelassen sind – nicht gewertet werden, wenn sie von bindenden Vorgaben des Leistungsverzeichnises abweichen.
2. Sind zum Zwecke einer Hangsicherung zwei Stützmauern bindend im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist ein Nebenangebot, das statt einer der Stützmauern eine Böschung vorsieht, unzulässig.
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 19.09.2002 - 203-VgK-19/2002
1. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellung und Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB/A vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren.
2. Zu den materiellen Entscheidungen zählen Entscheidungen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie beim Ergebnis der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis, sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ein Vermerk, der es nicht ermöglicht, anhand der Angebotsauswertung und des Vergabevorschlags die Entscheidung nachzuvollziehen, genügt den Anforderungen des § 30 Nr. 1 VOB/A nicht.
3. Der Auftraggeber muss bei ungewöhnlich hohem Preisabstand eine Plausibilitätsprüfung gem. § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A durchführen und Prüfung und Ergebnis zu dokumentieren.
VolltextVK Nordbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 320.VK-3194-06/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Nordbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 320.VK - 3194-06/02
1. Der Auftraggeber kann Nebenangebote generell nicht zulassen oder durch eindeutige Formulierungen in den Verdingungsunterlagen klarstellen, dass bestimmte Festlegungen des Leistungsverzeichnisses verbindlich sind und Nebenangebote hierzu nicht zugelassen werden (§ 25 Nr. 5 VOB/A).*)
2. Sondervorschläge, die quantitativ nicht gleichwertig sind, können nicht gewertet werden.*)
3. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen. Daher ist eine klare und in sich geschlossene übersichtliche und erschöpfende Beschreibung des Nebenangebots durch den Bieter zwingend erforderlich.*)
4. Eine Pauschalsumme ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist (§ 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A).*)
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2000 - 1 VK 24/00
Es verletzt das Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn die Vergabestelle einen zur Submission im Offenen Verfahren eingereichten Sondervorschlag in mehreren Wertungsvorgängen weiterentwickelt, bis ein aus ihrer Sicht befriedigendes Preis-Leistungsverhältnis vorliegt.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2000 - 4 U 39/97
Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers bei Abböschung statt senkrechten Verbaus einer Baugrube.*)
Volltext1 Materialientext gefunden |
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK)Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK), LB 219 "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Ausgabe April 2006
(vom 12.06.2006)
Text
9 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Baugrube1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen) |
A. Einführung |
III. Abgrenzung zu anderen im Bauvertrag enthaltenen Modifikationen |
7 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 52-DIN 18321 52)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 52-VOB/C DIN 18321 52)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-VOB/C DIN 18306 17)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-DIN 18306 17)
3.2 Herstellen und Prüfen von Entwässerungskanälen, -leitungen und Schächten ( Rn. 78-DIN 18306 102)