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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 214/00


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0451; IMRRS 2004, 0229
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung durch eingeschriebenen Brief: Bedeutungsgehalt

BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00

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3 Beiträge gefunden
IMR 2020, 1009 AG Pforzheim - Dach als Terrasse genutzt: Kündigung wirksam!
IMR 2019, 430 OLG Köln - Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer mietrechtlichen Kündigung ist unzulässig!
IBR 2004, 282 BGH - Übermittlung einer Kündigung durch Telefax!

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 3160; IMRRS 2014, 1666
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2014 - 24 U 164/14

1. Hauptsache i.S.v. §§ 943, 919, 937 Abs. 1 ZPO ist der prozessuale Anspruch, dessen Verwirklichung und Durchsetzung das einstweilige Rechtsschutzverfahren dienen soll. Auf die Parteirolle der beteiligten Personen kommt es dabei nicht an, so dass auch eine negative Feststellungsklage mit umgekehrter Parteirolle die Hauptsache sein kann. Das ist der Fall, wenn der Beklagte mit seinem Eilantrag die Regelung des Rechtsverhältnisses erstrebt, dessen Fortbestehen der Kläger mit seiner Feststellungsklage in Abrede stellt.*)

2. Bei der Ausübung eines Optionsrechts handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung der innere Wille des Erklärenden nicht maßgebend ist.*)

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IBRRS 2013, 1001; IMRRS 2013, 0630
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schriftform: Firmenstempel beweist Unterschriftsberechtigung

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - XII ZR 35/11

Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).*)




IBRRS 2012, 1225
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezahlung per Scheck: Wann ist ein Skontoabzug zulässig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2012 - 10 U 102/11

1. Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, wenn sich nicht aus der Skontovereinbarung etwas anderes ergibt.

2. Skonto kann gezogen werden, wenn die Versendung eines Verrechnungsschecks innerhalb der Skontierungsfrist erfolgt. Auf den Eingang des Verrechnungsschecks beim Auftragnehmer kommt es nicht an.

3. Zahlt der Auftraggeber auf eine Rechnung innerhalb der Skontierungsfrist nicht den fälligen Gesamtbetrag, hat er keinen Anspruch auf einen Skontoabzug. Das gilt auch, wenn der Fehlbetrag niedriger als 0,5% der fälligen Rechnungssumme ist.

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IBRRS 2011, 2851; IMRRS 2011, 2041
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zugang einer Willenserklärung nach Ortsrecht des Abgabeorts

BGH, Beschluss vom 21.06.2011 - II ZB 15/10

1. Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts.*)

2. Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen.*)

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IBRRS 2011, 0791
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme: Stellvertretung d. Hauptunternehmers durch Nachunternehmer

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2010 - 4 U 67/10

1. Tritt der Hauptunternehmer auf der Baustelle nicht selbst in Erscheinung, sondern schickt einen Nachunternehmer zur Erbringung der gesamten Leistung, so gilt eine vom Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer erklärte Abnahme als Abnahme der Hauptunternehmerleistung, da der Nachunternehmer die Abnahmeerklärung stellvertretend für den Hauptunternehmer entgegennimmt.

2. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage von Sektionaltoren für eine Fahrzeughalle ist Werkvertragsrecht anzuwenden.

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IBRRS 2008, 1137; IMRRS 2008, 0796
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - OK-Vermerk: Kein Anscheinsbeweis für Telefax-Eingang

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07

Auch beim heutigen Stand der Technik bleibt es dabei, dass ein "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht des Faxgerätes keinen Anscheinsbeweis für den Eingang des Telefaxes beim Empfänger rechtfertigt.

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IBRRS 2008, 0224; IMRRS 2008, 0139
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Briefeinwurf an Silvester: Wann zugegangen?

BGH, Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05

Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.*)

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IBRRS 2007, 3976; IMRRS 2007, 1814
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Protokollurteil ist von allen Richtern zu unterschreiben!

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 164/03

1. Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.*)

2. Es genügt nicht, folgende Urkunden miteinander zu verbinden:

a) ein Sitzungsprotokoll, das zwar neben den Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Angaben enthält, aber allein vom Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben ist,

b) ein zuvor von allen mitwirkenden Richtern unterschriebenes Blatt, das lediglich die Bezeichnung des Gerichts, das Aktenzeichen und die Entscheidungsformel enthält. (Festhaltung an BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05 - NJW-RR 2007, 141 ff.)*)

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IBRRS 2004, 0451; IMRRS 2004, 0229
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung durch eingeschriebenen Brief: Bedeutungsgehalt

BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00

a) Zum Zugang einer per Telefax übermittelten empfangsbedürftigen Willenserklärung, deren Empfänger urlaubsbedingt abwesend ist.*)

b) Zum Bedeutungsgehalt einer Vereinbarung, nach der die Kündigung eines Mietvertrages durch eingeschriebenen Brief erfolgen soll.*)

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