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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 189/08


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 3239; IMRRS 2010, 2367
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

BGH, Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 189/08


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IMR 2010, 425 BGH - Fenster verletzt Arbeitnehmerin des Mieters: Haftungsausschluss durch Mietvertrags-AGB?
IMR 2010, 424 BGH - Fenster verletzt Arbeitnehmerin des Mieters: Haftet der Vermieter auf Schmerzensgeld?

31 Volltexturteile gefunden
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BGH, Urteil vom 08.10.2015 - I ZR 132/14

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, Urteil vom 08.10.2015 - I ZR 133/14

ohne amtlichen Leitsatz

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 08.10.2015 - I ZR 134/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1124
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 08.10.2015 - I ZR 135/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1084
AGBAGB
GEMA: Nettoeinzelverrechnung verstößt gegen Transparenzgebot

BGH, Urteil vom 08.10.2015 - I ZR 136/14

1. Die in Abschnitt XIII A 11 der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der am 23./24. Juni 2009 beschlossenen Fassung (A-VPA 2010) getroffene Bestimmung zur Nettoeinzelverrechnung für Werkaufführungen, die ohne eine allgemeine Marktnachfrage stattfinden, verstößt gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

2. Sieht der Verteilungsplan der GEMA im Bereich "U-Musik" im Grundsatz die Kollektivverrechnung vor und greift eine Klausel über die Einzelverrechnung nicht ein, weil sie unwirksam ist, sind die Einnahmen nach der Kollektivverrechnung zu ermitteln. Der GEMA steht in diesem Fall kein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.*)

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IBRRS 2014, 4071
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.10.2014 - III ZR 33/14

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über vorausbezahlte Mobilfunkleistungen ("prepaid"-Vertrag), in der geregelt ist, dass bei Roamingverbindungen, bei Verbindungen zu Premiumdiensten sowie bei über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommenen Mehrwertdiensten die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können, so dass aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen kann, den dieser auszugleichen hat, ist wirksam, sofern diese Rechtslage klar und unmissverständlich verdeutlicht wird. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 2759; IMRRS 2014, 1447
Mit Beitrag
AGBAGB
Gewerberaummiete: Umlage von Verwaltungskosten in AGB zulässig

BGH, Urteil vom 10.09.2014 - XII ZR 56/11

1. Die Umlage von "Verwaltungskosten" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, auch wenn die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 183, 299 = IMR 2010, 92 = NJW 2010, 671 und vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10, IMR 2013, 17 = NJW 2013, 41).*)

2. Die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach verstößt gegen § 307 Abs. 1, 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 06.04.2005 - XII ZR 158/01, IMR 2006, 1021 - nur online = NJW-RR 2006, 84).*)

3. Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten zusätzlich zu den Kosten der "Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" gesondert auferlegt, ist intransparent und daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (im Anschluss an Senatsurteile vom 03.08.2011 - XII ZR 205/09, IMR 2011, 411 = NJW 2012, 54 und vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10, IMR 2013, 17 = NJW 2013, 41).*)




IBRRS 2015, 0318; IMRRS 2015, 0182
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Was ist ein "verlorener Baukostenzuschuss"?

OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2014 - 5 U 52/14

1. Wird ein im Wortlaut einer Vereinbarung verwendeter Begriff in den beteiligten Verkehrskreisen in einer bestimmten Weise verstanden, verstößt es in aller Regel gegen §§ 133, 157 BGB, ihn in einem davon abweichenden Sinne zu verstehen (Anschluss BGH, 12.12.2000 - XI ZR 72/00, IMRRS 2015, 0181).*)

2. Der Begriff "verlorener Baukostenzuschuss" wird in den am gewerblichen Mietmarkt beteiligten Kreisen dahin verstanden, dass damit eine Geld- oder Sachleistung gemeint ist, welche der Mieter als Sonderleistung neben der Miete zugunsten des Vermieters zum Neu- oder Ausbau, zur Erweiterung, Wiederherstellung oder Instandsetzung von Räumen erbringt, ohne dass der Vermieter zur vollen oder teilweisen Rückerstattung dieser Leistung vertraglich verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2014, 3235; IMRRS 2014, 1705
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 241/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0006; IMRRS 2014, 0005
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aufwendungsersatz und Schadensersatz bei Doppelvermietung!

LG Berlin, Urteil vom 27.09.2013 - 63 S 127/13

1. Im Falle der Doppelvermietung kann nicht nur der Mieter selbst Ersatz nach § 536a Abs. 1 2. Alt. BGB verlangen, sondern bei gegebener Leistungsnähe und für den Vermieter erkennbarem Einbeziehungsinteresse auch der nichteheliche Lebensgefährte des Mieters.*)

2. § 284 BGB ist im Rahmen des § 536a Abs. 1 BGB anwendbar.*)

3. Aufwendungsersatz für frustrierte Aufwendungen (hier: Rücktrittskosten für eine Einbauküche) und Schadensersatz (hier: Kosten für die Anmietung einer weiteren Wohnung zusätzlich zur vom Mieter vor Anmietung der doppelt vermieteten Wohnung bewohnten Mietwohnung) schließen sich nicht gegenseitig aus, sofern mit ihnen nicht der identische Vermögensnachteil kompensiert wird.*)

4. Zum - verneinten - Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des geschädigten Mieters gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB bei Begleichung von Forderungen Dritter und bei der Anmietung einer Ersatzwohnung.*)

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IBRRS 2013, 0644; IMRRS 2013, 0442
VersicherungenVersicherungen
Hinweispflicht der Versicherung

BGH, Urteil vom 16.01.2013 - IV ZR 94/11

1. Unter Geltung des § 207 Abs. 2 Satz 2 VVG hat der Versicherungsnehmer ebenso wie nach der früheren Regelung des § 178n Abs. 2 Satz 2 VVG den Nachweis zu erbringen, dass die versicherte Person von der Kündigung Kenntnis erlangt hat. Damit übereinstimmende Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)

2. Der Versicherer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass eine von diesem erklärte Kündigung mangels Nachweises der Kenntnis der versicherten Person unwirksam ist.*)

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IBRRS 2013, 0130
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Sanierungsgeld einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10

1. Die Höhe des Sanierungsgeldes einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse beruht schon deshalb nicht auf einer Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien, weil es hierzu an einer tarifvertraglichen Regelung fehlt. Die Bestimmung der Höhe des Sanierungsgeldes durch die Zusatzversorgungskasse hat gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen.*)

2. Die Regelung einer Zahlungsverpflichtung von Beteiligten in einer Durchführungsvorschrift zu einer Satzungsbestimmung (hier: sog. "Beitragszuschuss Ost") ist nach § 305c Abs. 1 BGB eine überraschende Klausel.*)

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IBRRS 2013, 0076
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Anspruch auf Sanierungsgeld

BGH, Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 111/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3087
Mit Beitrag
AGBAGB
Entgeltklausel im Text "versteckt": Regelung unwirksam!

BGH, Urteil vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11

Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.*)

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IBRRS 2011, 4826
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht - Klausel in Arbeitnehmerüberlassung über Vermittlungsvergütung

BGH, Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 77/11

Zur Wirksamkeit einer in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltenen Klausel über die Entrichtung einer (nach Zeitabschnitten degressiv gestaffelten und am Jahresbruttoeinkommen des Arbeitnehmers orientierten) Vermittlungsvergütung für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher.*)

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IBRRS 2011, 3282; IMRRS 2011, 2364
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10

Überraschend ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn sie objektiv ungewöhnlich ist, was nach den Gesamtumständen zu beurteilen ist. Als zweite Voraussetzung muss hinzukommen, dass der andere Teil mit der Klausel "nicht zu rechnen braucht".

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IBRRS 2011, 3272; IMRRS 2011, 2357
VersicherungenVersicherungen
Berufshaftpflichtversicherung: Veruntreuung durch Sozien

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 43/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2480; IMRRS 2011, 1807
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - AGB in Prepaid-Mobilfunkverträgen

BGH, Urteil vom 09.06.2011 - III ZR 157/10

Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkverträge mit bestimmter Laufzeit und für Mobilfunkverträge über vorausbezahlte Leistungen (Prepaidkarten).*)




IBRRS 2011, 0560; IMRRS 2011, 0414
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachmangel an durch Sachverständigen verkauftem Fahrzeug

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der ein Fahrzeug im Auftrag des Eigentümers begutachtet und zum Verkauf in eine Internet-Restwertbörse eingestellt hat, gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug aufgrund eines im Internet abgegebenen Gebots erwirbt, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist.*)

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IBRRS 2011, 0126; IMRRS 2011, 0096
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietkürzung bei periodisch auftretenden Mängeln

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - XII ZR 132/09

Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt.*)

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IBRRS 2010, 3239; IMRRS 2010, 2367
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

BGH, Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 189/08

1. War ein Bauteil der Mietsache aufgrund seiner fehlerhaften Beschaffenheit bei Vertragsschluss bereits in diesem Zeitpunkt für ihren Zweck ungeeignet und damit unzuverlässig, liegt ein anfänglicher Mangel der Mietsache vor.*)

2. Auch dritte, an einem Mietvertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen können in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden. Ihnen gegenüber ist der Schuldner zwar nicht zur Leistung, wohl aber unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (im Anschluss an BGHZ 49, 350).*)

3. Ein Überraschungseffekt im Sinne von § 305c BGB kann sich aus der Stellung der Klausel im Gesamtwerk der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Das ist etwa der Fall, wenn sie in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - NJW 2010, 671).*)




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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

3. Überraschende Klauseln ( Rn. 193-194)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

e) Überraschende Klauseln ( Rn. 252-255)