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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 148/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 3086; IMRRS 2008, 1775
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht: Beweislast

BGH, Urteil vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06

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21 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 0897; IMRRS 2018, 0303
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schadensersatz bei eigenmächtige Inbesitznahme und Ausräumung

OLG Dresden, Urteil vom 14.06.2017 - 5 U 1426/16

Jede nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme von Räumlichkeiten und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter ist jedenfalls so lange, wie der Mieter seinen an den Räumen bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe i.S.v. § 229 BGB, für deren Folgen der Vermieter nach § 231 BGB haftet (Anschluss BGH, NJW 2010, 3435; OLG Nürnberg, ZMR 2014, 543).*)

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IBRRS 2020, 1699
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung als (Teil-)Schlussrechnung?

OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2017 - 1 U 3/17

1. Die Prüfung einer Abschlagsrechnung macht diese nicht zu einer Schlussrechnung, wenn der Auftragnehmer vertragswidrig keine Schlussrechnung erstellt.

2. Eine Teilschlussrechnung kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechnung einen in sich abgeschlossen Teil der Leistung betrifft und eine Teilabnahme erfolgt ist.

3. Nach Ablauf der Prüffrist kann zwar die mangelnde Prüfbarkeit nicht mehr eingewandt werden kann. Das führt aber nicht dazu, dass der Auftraggeber mit materiellen Einwänden gegen die Schlussrechnung ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2016, 2960
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 05.10.2016 - XII ZR 50/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 0768; IMRRS 2016, 0490
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Kurze Verjährung gilt auch für Ansprüche Dritter!

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2016 - 2 U 182/14

Ein Mietvertrag über Gastronomie entfaltet für die Eigentümer von Sachen, die sich zu Zwecken des Geschäftsbetriebs berechtigterweise in den Mieträumen befinden, eine Schutzwirkung, die eigene Schadenersatzansprüche dieser Dritten begründen kann. Jedenfalls bei einer engen wirtschaftlichen und persönlichen Verflechtung zwischen dem Dritten, in deren Eigentum eine in die Mietsache eingebrachte Einrichtung im Sinne des § 538 Abs. 2 BGB steht, und der Mieterin ist im Falle der Beschädigung dieses Eigentums die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB auf Ansprüche des Dritten entsprechend anwendbar.*)

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IBRRS 2015, 2581; IMRRS 2015, 1121
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Häufiges Lüften kann unzumutbar sein!

LG Aachen, Urteil vom 02.07.2015 - 2 S 327/14

Wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss, liegt gewöhnlich ein Mangel der Mietsache vor.

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IBRRS 2015, 3145; IMRRS 2015, 1418
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Beweiserleichterung, wenn die Haftung eines Beteiligten feststeht!

OLG Oldenburg, Urteil vom 26.03.2015 - 8 U 32/14

Zum Anscheinsbeweis bei feuergefährlichen Arbeiten und dessen Erschütterung.

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IBRRS 2013, 0890
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Keine Untersuchungspflicht ohne greifbaren Anhaltspunkte!

BGH, Urteil vom 24.01.2013 - VII ZR 98/12

Einem Landwirt, der einen Unternehmer damit beauftragt, Lagerraps auf seinem 6,44 ha großen Feld zu dreschen, ist auch unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Fürsorgepflicht nicht zumutbar, vor Ausführung der Arbeiten das Feld daraufhin zu untersuchen, ob Fremdkörper oder Werkzeuge aus dem Boden herausragen, die zu einer Schädigung des Mähdreschers führen könnten, wenn dafür keine greifbaren Anhaltspunkte vorliegen.*)

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IBRRS 2013, 0204; IMRRS 2013, 0146
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Haftung des Vermieters für Schäden d. Mieters durch einen Handwerker

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - XII ZR 6/12

1. Zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters, die diesem aufgrund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen.*)

2. Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u. a. gegen Feuer versichert, kann nicht zu Gunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.*)

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IBRRS 2012, 3227; IMRRS 2012, 2342
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schaden durch Bauarbeiten? Wann ist SV-Gutachten einzuholen?

BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZR 87/11

Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens darf nur dann abgesehen werden, wenn auszuschließen ist, dass damit der erforderliche Beweis geführt werden kann.

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IBRRS 2010, 0723; IMRRS 2010, 0463
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 129/09

1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.*)

3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2008, 3086; IMRRS 2008, 1775
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht: Beweislast

BGH, Urteil vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06

Zur Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter.*)

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