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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 88/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0277
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92

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20 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 272 BGH - Können Zinsen von Verzugszinsen verlangt werden?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 0296; IMRRS 2010, 0183
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 205/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0300; IMRRS 2010, 0187
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 33/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2873; VPRRS 2007, 0160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlungsanweisung kein deklaratorisches Anerkenntnis!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2007 - 23 U 163/06

1. Rechnungsprüfung und Zahlungsanweisung des Bauherrn beinhalten, sofern sie nicht den Willen erkennen lassen, die Rechnung insgesamt oder bestimmte Rechnungspositionen dem Streit zu entziehen, kein deklaratorisches Anerkenntnis. Dies gilt auch, wenn Bauherr die öffentliche Hand ist.*)

2. In Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EGBGB ist der Beginn der neuen kurzen Verjährung nicht starr ab dem 1.1.2002 zu berechnen, sondern unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

3. Bei juristischen Personen kommt es bezüglich der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ihrer zur Vertretung befugten Organe an. Diese müssen sich in entsprechender Anwendung des § 166 BGB das Wissen derjenigen Bediensteten anrechnen lassen, die mit dem Aufgabenbereich, dem der Anspruch unterfällt, betraut sind.*)

4. Beauftragt die juristische Person einen Dritten mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (hier die Rechnungsprüfung durch Architekten) ist dessen Kenntnis dem zur Vertretung berufenen Organ der juristischen Person zuzurechnen, wenn der Dritte in umfassender Weise und selbständig die Angelegenheiten der juristischen Person wahrnimmt oder gerade zur Wahrnehmung dieser Interessen gegenüber dem Vertragspartner eingeschaltet wurde.*)

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IBRRS 2006, 2821; IMRRS 2006, 1943
ImmobilienImmobilien
Verzug auch bei Zuvielforderung des Gläubigers?

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05

1. Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schuldner trotz einer Zuvielforderung des Gläubigers in Verzug gerät, gelten auch im Falle eines durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit herbeigeführten Verzuges die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Verzug durch eine Zuvielmahnung entwickelt hat.*)

2. Dem Zahlungsverzug des Kunden eines Versorgungsunternehmens, der nicht bis zu der in der ursprünglichen Rechnung genannten Leistungszeit bezahlt hat, steht nicht entgegen, dass das Versorgungsunternehmen seine Tarife und infolgedessen seine Rechnungen nachträglich herabgesetzt hat. Denn dies ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Tarife bis zu ihrer Änderung gültig und deshalb die darauf beruhenden Rechnungsbeträge bis dahin geschuldet waren. Etwas Anderes gilt nur im Sonderfall einer unbilligen Leistungsbestimmung (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).*)

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IBRRS 2003, 1694; IMRRS 2003, 0670
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht - Fälligstellung eines Kontokorrentkredits

BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 235/02

a) Der Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist oder die Fälligstellung eines solchen Kredits führt nicht ohne weiteres zur Beendigung auch des Kontokorrentverhältnisses.*)

b) Entscheidend für die Frage des Fortbestehens der Kontokorrentabrede nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkreditvertrages ist, was die Parteien insoweit ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren.*)

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IBRRS 2005, 0337; IMRRS 2005, 0132
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - IX ZR 218/02

Hat der Schuldner eine zur Sicherheit abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten und zahlt der Drittschuldner an den zweiten Zessionar mit befreiender Wirkung, so erstreckt sich das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen Sicherungsnehmers gegen den nachrangigen Zessionar; in einem solchen Fall kann sich die Prozeßführungsbefugnis des Verwalters nach den zur gewillkürten Prozeßstandschaft entwickelten Grundsätzen ergeben.*)

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IBRRS 2000, 1995
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2000 - III ZR 52/99

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2000, 0277
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92

Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

a) Der Gläubiger kann als Schadensersatz nach §§ 286 Abs. 1, 289 Satz 2 BGB Zinsen von Verzugszinsen verlangen, wenn er den Schuldner wegen rückständiger Verzugszinsbeträge wirksam in Verzug gesetzt hat.

b) Für die abstrakte Berechnung der Schadenshöhe bei Banken sind die Grundsätze heranzuziehen, die allgemein für die Ermittlung ihres Verzugsschadens gelten.

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1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

IV. Zinsen und Zinseszinsen ( Rn. 135-145)