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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 6/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1662; IMRRS 2006, 1029
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Widerruf eines Realkreditvertr. zur Immobilienfinanzierung

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04

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100 Treffer in folgenden Dokumenten:

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5 Beiträge gefunden
IMR 2008, 1026 BGH - Rechtsprechungsmodifikation schafft keine neue Aufklärungspflicht der Banken
IMR 2007, 1034 BGH - Unterbliebene Widerrufsbelehrung führt nicht zu Schadensersatz!
IMR 2007, 406 OLG Brandenburg - Bankenhaftung bei Täuschung des Vermittlers über Höhe der Mietpoolausschüttungen
IMR 2007, 162 BGH - Finanzierende Bank hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Eigentumswohnung!
IMR 2006, 60 BGH - Finanzierung einer Immobienanlage: Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

92 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0438; IMRRS 2019, 0157
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist Vergleichswertverfahren bei Feststellung des Verkehrswerts anwendbar?

BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - XI ZR 535/17

Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie.*)

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IBRRS 2018, 4211
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 0464; IMRRS 2018, 0170
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zu den Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines strukturierten Darlehensvertrags

BGH, Urteil vom 19.12.2017 - XI ZR 152/17

1. Zu den Aufklärungspflichten der Bank aufgrund eines Finanzierungsberatungsvertrags bei Empfehlung eines im Hinblick auf die Verzinsung wechselkursbasierten Darlehensvertrags.*)

2. Die Aufklärungspflichtverletzung aus einem Finanzierungsberatungsvertrag führt lediglich zu einem Anspruch auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten (Bestätigung von BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04, IBRRS 2006, 1662; IMRRS 2006, 1029, BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04,IBRRS 2007, 2637; IMRRS 2007, 0948 und BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06, IBRRS 2008, 1387; IMRRS 2008, 0952).*)

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IBRRS 2017, 2415; IMRRS 2017, 0979
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsnehmer nicht informiert: Versicherungsvertrag (un-)wirksam?

BGH, Urteil vom 28.06.2017 - IV ZR 440/14

1. Für die Wirksamkeit der Einigung über den Abschluss eines Versicherungsvertrages ist es unerheblich, ob der Versicherer die in § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG bestimmten Pflichten erfüllt.*)

2. Die Widerrufsfrist beginnt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 VVG auch dann mit dem Zugang der dort genannten Unterlagen, wenn der Versicherer entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG dem Versicherungsnehmer nicht vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen und die weiteren Informationen mitgeteilt hat.*)

3. Die Widerrufsregeln der §§ 8, 9 VVG entfalten keine Sperrwirkung gegen einen auf Rückabwicklung des Vertrages gerichteten Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verletzung von Pflichten im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG.*)

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IBRRS 2017, 2459; IMRRS 2017, 1008
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Steuersparmodell Eigentumswohnung: Welche Aufklärungspflichten hat die Bank?

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2017 - 4 U 67/16

1. Die objektfinanzierende Bank haftet für die Richtigkeit vorvertraglicher darlehensbezogener Angaben, ohne dass es eines gesonderten Beratungsvertrags bedarf. Sie muss sich insoweit auch das Handeln von Erfüllungsgehilfen in dem Pflichtenkreis der Anbahnung des Kreditvertrags zurechnen lassen. Ein im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretender Vermittler wird jedoch nur insoweit als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft.

2. Möglicherweise falsche Erklärungen zum Wert des Objekts und zur monatlichen Belastung des Anlegers betreffen nicht den Darlehensvertrag, sondern die Rentabilität des Anlagegeschäfts und liegen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank.

3. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf davon ausgehen, dass die Kunden über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich Rat von Fachleuten eingeholt haben.

4. Eine Bank trifft jedoch eine wegen eines Wissensvorsprungs ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des von ihr finanzierten Kaufpreises, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss.

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IBRRS 2016, 3224; IMRRS 2017, 0121
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Sittenwidrig überhöhter Preis für Immobilie: Bank hat Aufklärungspflicht!

BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14

1. Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden "vereinfachten Ertragswertverfahrens".*)

2. Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils steht der Begründetheit einer Klage des Schuldners entgegen, die auf Tatsachen gestützt ist, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung im Vollstreckungsabwehrprozess vorgelegen haben, und die im Ergebnis einer Vollstreckung aus diesem Titel zuwider liefe (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Mai 1960·II ZR 207/58).*)

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IBRRS 2015, 0757; IMRRS 2015, 0448
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Mehrere Beklagte kommen in Betracht: Wie weit gehen die Beratungspflichten?

OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2015 - 28 U 27/14

Zur Frage der anwaltlichen Beratungspflichten, wenn für den Mandanten die Entscheidung über die Frage ansteht, gegen welchen von mehreren in Betracht kommenden Schuldnern er im Klagewege vorgehen soll bzw. mit welchem Schuldner ein Vergleich abgeschlossen werden soll.*)

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IBRRS 2014, 1547; IMRRS 2014, 0787
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Finanzierende Bank muss über Werthaltigkeit des Objekts nicht aufklären

OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2014 - 3 U 752/13

1. Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben durch den schuldrechtlichen Vertrag und die Erteilung umfassender Vollmachten an einen Nichtgesellschafter fällt nicht in den Anwendungsbereich des früher noch gültigen Rechtsberatungsgesetzes, da ein solcher Vertrag nicht im Schwerpunkt auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, sondern auf die Wahrung wirtschaftlicher Interessen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter gerichtet ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 18.07.2006 - XI ZR 143/05 - WM 2006, 1673, 1675; Urteil vom 17.10.2006 - XI 19/05 - NJW 2007, 1813, 1816 = ZIP 2007, 64 ff. = WM 2007, 209 ff. = MDR 2007, 479).*)

2. Die Abgabe von Zwangsvollstreckungsunterwerfungen als rechtsbesorgende Tätigkeit dar, mit der Folge, dass eine entsprechende Bevollmächtigung mangels Erlaubnis zur Rechtsbesorgung nichtig ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.10.2006 a.a.O,).*)

3. Wird der Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin anteilig auf Zahlung von Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen, die aus Darlehen resultieren, ist als Bemessungsgrundlage für die Haftung auf die Nominalbeträge der Darlehensverbindlichkeiten abzustellen (in Anknüpfung an BGHZ 188, 233 ff. = BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 263/09 = NJW 2011, 2040 ff. = MDR 2011, 739 ff. = BB 2011, 1295 ff. = ZIP 2011, 989 ff.; Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 152/10 - GWR 2012, 269 = StuB 2012, 567; BGHZ 154, 370 ff. = BGH, Urteil vom 07.04.2003 - II ZR 56/02 - ZIP 2003, 899 ff. = WM 2003, 977 ff. = NJW 2003, 1803 ff. = MDR 2003, 756 f.,).*)

4. Die Regelung des 41 Abs. 2 InsO über die Abzinsungspflicht bezweckt, dass im Interesse einer beschleunigten Abwicklung des Insolvenzverfahrens eine Insolvenzforderung vom Gläubiger bereits vor ihrer normalen Fälligkeit geltend gemacht und zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 08.02.2000 - XI ZR 313/98 - NJW 2000, 1408). Die Bestimmung gilt ausschließlich im Verhältnis des Gläubigers zum Schuldner, nicht dagegen im Verhältnis zu Dritten, insbesondere nicht für die Mithaftung von Gesamtschuldnern und Bürgen (BGH, aaO; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.06.1983 - 17 U 25/82 - ZIP 1983, 1229 ff; Braun-Bäuerle, Insolvenzordnung, 3. Auflage 2012, § 41 Rn. 4). Für die akzessorische Haftung eines Gesellschafters kann nichts anderes gelten. Die Vorschrift ist auf die Geltendmachung der Gesellschafterhaftung durch den Insolvenzverwalter nicht anwendbar. Im Übrigen würde die mit der Klage geltend gemachte Forderung auch nach Abzinsung die vom Beklagten eingeforderte Haftungssumme deutlich überschreiten.*)

5. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an BGHZ 156, 46, 49 = WM 2003, 1762; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199 m.w.N..; siehe auch OLG Koblenz, Hinweis vom 07.05.2009 und Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755 (LS); Beschluss vom 09.03.2010, 2 U 910/09 - WM 2010, 1496).*)

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IBRRS 2014, 3433
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.03.2014 - XI ZR 178/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1112; IMRRS 2014, 0556
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnung überteuert? Wert ist nach Vergleichswertmethode zu ermitteln!

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014 - 1 U 284/11

1. Die für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen angeblicher Falschangaben zum Verkehrswert erforderliche Klärung des Werts einer erworbenen Immobilie erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den jeweils wertbildenden Faktoren.

2. Es erscheint zweifelhaft, ob den Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag einer Überteuerung genügt ist, wenn sich der jeweilige Käufer in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Vergleichswert im Zeitpunkt des Erwerbs bezieht. Denn soweit sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt, kann die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen werden; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund.

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IBRRS 2014, 0178; IMRRS 2014, 0079
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsabswehrklage gegen § 780 BGB-Anspruch

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)

2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)

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IBRRS 2013, 3470; IMRRS 2013, 1739
ProzessualesProzessuales
Ist die Erhebung der Widerklage in Berufungsinstanz zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 23 U 66/12

Eine Verfahrensverzögerung kann der Annahme der Sachdienlichkeit einer Widerklageerhebung in der Berufungsinstanz entgegen stehen.*)

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IBRRS 2013, 5618
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.04.2013 - XI ZR 405/11

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2013, 1701; IMRRS 2013, 0990
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Banken & Finanzen - Falsche Anlageberatung: Direktbanken müssen warnen!

BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 431/11

a) Zwischen einem Kapitalanleger und einer Direktbank, die ausdrücklich allein sogenannte Execution-only-Dienstleistungen als Discount-Brokerin anbietet, kommt im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften grundsätzlich kein stillschweigend geschlossener Anlageberatungsvertrag zustande. Eine Zurechnung etwaiger Beratungsfehler eines vom Kapitalanleger mit seiner Beratung beauftragten selbständigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens über § 278 BGB scheidet in der Regel aus, weil die Beratung nicht zum Pflichtenkreis einer solchen Direktbank gehört.*)

b) Bei gestaffelter Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist grundsätzlich nur das kundennähere Unternehmen zur Befragung des Anlegers hinsichtlich seiner Erfahrungen, Kenntnisse, Anlageziele und finanziellen Verhältnisse verpflichtet. Eine Pflicht zur Überwachung des vorgeschalteten Beratungsunternehmens besteht daher in der Regel nicht. Gleichwohl kann eine haftungsbewehrte Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) der Executiononly-Dienstleistung bestehen, wenn die kundenfernere Direktbank die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist.*)

c) Die im Rahmen der Haftung der kreditgebenden Bank infolge eines konkreten Wissensvorsprungs entwickelte Beweiserleichterung bei institutionalisiertem Zusammenwirken (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 51 f.) ist auf die Zusammenarbeit zweier Wertpapierdienstleistungsunternehmen hinsichtlich der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen nicht übertragbar. Nach allgemeinen Grundsätzen trägt daher der Kapitalanleger die Darlegungsund Beweislast für die Kenntnis der Direktbank von der tatsächlichen Fehlberatung bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft bzw. für die sich aufgrund massiver Verdachtsmomente aufdrängende objektive Evidenz dieser Fehlberatung.*)

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IBRRS 2013, 1955; IMRRS 2013, 1122
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht

BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 46/11

1. Eine Vertragspartei handelt treuwidrig (§ 242 BGB), wenn sie sich auf die Zurechnung von Wissen eines Vertreters ihres Geschäftspartners nach § 166 Abs. 1 BGB beruft, obwohl sie wusste oder damit rechnen musste, dass der Vertreter sein Wissen dem Geschäftspartner vorenthalten würde.*)

2. Danach ist es einem Kapitalanleger, der zusammen mit einem Kreditvermittler dem ein Darlehen gewährenden Kreditinstitut die Verwendung der Kreditmittel für eine bestimmte Kapitalanlage verschwiegen hat, verwehrt, sich auf einen zur Aufklärung über Risiken der konkreten Kapitalanlage verpflichtenden Wissensvorsprung des Kreditinstituts zu berufen, der auf der nach § 166 Abs. 1 BGB dem Kreditinstitut zuzurechnenden Kenntnis des Kreditvermittlers von der Zeichnung dieser Kapitalanlage beruhen würde.*)

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IBRRS 2012, 3057; IMRRS 2012, 2223
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Steuersparmodelle: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank?

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 4 U 182/11

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.

2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann.

3. Eine kreditgebende Bank ist zur Aufklärung über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise nur dann verpflichtet, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss. Das ist erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung.

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IBRRS 2012, 2963; IMRRS 2012, 2151
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärung über Höhe der Innenprovision? Nur ausnahmsweise!

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 149/11

Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer "verdeckten Innenprovisionen", auf deren Anfall in unbestimmter Höhe der Käufer hingewiesen wurde, besteht nur, wenn es dadurch zu einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises kommt und die Bank dies weiß. Ansonsten führt bei grundsätzlichem Hinweis im Prospekt auch eine 18,25% hohe Innenprovision nicht zur Haftung der Bank.

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IBRRS 2012, 3535; IMRRS 2012, 2553
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3536; IMRRS 2012, 2554
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 176/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2874; IMRRS 2012, 2098
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 178/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3182; IMRRS 2012, 2307
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 179/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2884; IMRRS 2012, 2106
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 173/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2893; IMRRS 2012, 2113
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 174/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2654; IMRRS 2012, 1922
ImmobilienImmobilien
Kein Hinweis auf Innenprovision: Arglistige Täuschung?

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 175/11

a) Zur Frage, ob eine arglistige Täuschung darin zu sehen ist, dass in einem Verkaufsprospekt für eine Eigentumswohnung angegeben wird, dass für "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" 76,70% des kalkulierten Gesamtaufwandes aufzuwenden sind, ohne dass ausgewiesen wird, dass hierbei eine Innenprovision in Höhe von 18,24% eingepreist wurde.*)

b) Zur Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrages und vorformulierter Angaben in einem Berechnungsbeispiel.*)

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IBRRS 2012, 2140; IMRRS 2012, 1578
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 95/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2144; IMRRS 2012, 1581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Berufung

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0047; IMRRS 2012, 0029
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Restschuldversicherungskosten bei sittenwidrigem Darlehensvertrag

BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 220/10

1. Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags.*)

2. Für die Frage, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für die Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist, ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 PAngV in der Fassung vom 28. Juli 2000 allein entscheidend, dass der Kredit ohne Abschluss einer Restschuldversicherung insgesamt nicht gewährt worden wäre; die Frage, ob er auch zu denselben Bedingungen gewährt worden wäre, ist nicht entscheidungserheblich.*)

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IBRRS 2011, 3822; IMRRS 2011, 2702
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Prospekthaftung)

BGH, Urteil vom 05.07.2011 - XI ZR 306/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1584; IMRRS 2011, 1133
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Zivilrecht - Kreditfinanzierter Erwerb von Genossenschaftsanteilen

BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 298/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0248; IMRRS 2011, 0184
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorvertragliche Ansprüche und Prospekthaftung nach KapMuG

BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10

Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)

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IBRRS 2010, 5138
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07

1. Die in der späteren Prolongationsvereinbarung zu einem Kreditvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung kommt als Nachbelehrung zu dem ursprünglichen Vertrag von vornherein nur dann in Betracht, wenn sie einen für den Darlehensnehmer erkennbaren Bezug zu dem früheren Vertrag aufweist, dessen Belehrungsmangel geheilt werden soll. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2010, 4666; IMRRS 2010, 3423
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Vorsätzliche Falschangaben oder Fahrlässigkeit bei Anlageberatung

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09

Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde (Bestätigung von BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff.).*)

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IBRRS 2010, 4058; IMRRS 2010, 2981
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09

In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts voraus. Die Frage, ob die Bank im konkreten Fall die Unrichtigkeit erkennen konnte, stellt sich erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.05.2008 - XI ZR 132/07, IMR 2008, 1026 - nur online).*)

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IBRRS 2010, 3897; IMRRS 2010, 2869
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zur Darlegung der Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags

OLG München, Urteil vom 02.08.2010 - 19 U 4014/08

1. Zur Darlegung eines sittenwidrigen Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert bedarf es bei einem Immobilienkaufvertrag konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung (wie BGH vom 13.03.2007, Gz. XI ZR 159/05; gegen BGH vom 02.04.2009, Gz. V ZR 177/08).*)

2. Eine Überteuerung um 83,56% ist grundsätzlich nicht ausreichend, um ein besonders grobes Missverhältnis i.S.v. § 138 I BGB zu begründen.*)

3. Zur Ablehnung von Beweisanträgen wegen Rechtsmissbrauchs.*)

4. Zur "Evidenz" mündlicher Äußerungen des Vermittlers für eine mit ihm "institutionalisiert zusammenwirkende" Bank.*)

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IBRRS 2010, 1099; IMRRS 2010, 0731
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungs- und Hinweispflichten der kreditgebenden Bank

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2010 - 2 U 910/09

1. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.*)

2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an Senatsentscheidungen vom 07.05.2009 und 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755; BGHZ 156, 46, 49; 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH NJW 2007, 2396; BGH WM 2006, 1194, 1199).*)

3. Eine Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Darlehensnehmer mit der eigenen Immobilien- und Kapitalanlagenfirma bei der Gestaltung eines Konzepts zur Sanierung notleidender Immobilien verantwortlich mitgewirkt hat.*)

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IBRRS 2010, 0308; IMRRS 2010, 0194
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rückgabebelehrung bei ebay-Kauf

BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:

"[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."*)

2. Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.*)

3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:

"[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."*)

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IBRRS 2009, 4106; IMRRS 2009, 2263
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)

2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)

3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)

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IBRRS 2009, 4107; IMRRS 2009, 2264
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2009 - 2 U 1389/08

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)

2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)

3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)

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IBRRS 2009, 0173; IMRRS 2009, 0109
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ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Mietpool: Substantiierter Vortrag zu Schadensersatzanspruch?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2008 - 17 U 201/08

Das Vorbringen zu Schadensersatzansprüchen ist zu unsubstantiiert, wenn beispielsweise die Mietpoolabrechnungen für mehrere Jahre nicht vorgelegt, zum Zustand des Objekts im Erwerbsjahr und zur wirtschaftlichen Ertragskraft des Mietpools nicht hinreichend vorgetragen und konkrete, dem Beweis zugängliche Angaben zu den wertbildenden Faktoren für die Frage der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises nicht gemacht werden.

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IBRRS 2009, 3183; IMRRS 2009, 1749
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008 - 4 U 17/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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BGH entscheidet zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
(21.03.2007) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Ansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden.
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OLG Karlsruhe verurteilt Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz
(14.07.2006) Mit zwei Urteilen vom 21.06.2006 - 15 U 50/02 und 15 U 64/04 - hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
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Bundesgerichtshof entscheidet zu kreditfinanzierten sogenannten „Schrottimmobilien“
(18.05.2006) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Rechte Verbrauchern zustehen, die ihren zur Finanzierung einer Eigentumswohnung geschlossenen Realkreditvertrag nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen haben.
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