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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 355/02


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IBRRS 2004, 0302; IMRRS 2004, 0152
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Bankenrecht - Banken müssen bei Bauherrenmodell über Ertragslage informieren

BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02

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IBR 2004, 227 BGH - Bankenhaftung bei falschen Mietzusagen: Voraussetzungen und Umfang

51 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2004, 0302; IMRRS 2004, 0152
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Bankenrecht - Banken müssen bei Bauherrenmodell über Ertragslage informieren

BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02

a) Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muß sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.*)

b) Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert.*)

c) Zur Berechnung und Abwicklung des dem Anleger und Kreditnehmer entstandenen Schadens.*)

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BGH: Banken müssen bei Bauherrenmodell über Ertragslage informieren
(19.02.2004) Banken müssen ihre Kunden bei der Vermittlung von Bauherrenmodellen ungefragt über eine bereits absehbare Trübung der Gewinnaussichten informieren. Verletzt das Kreditinstitut seine Aufklärungspflicht, dann kann der Anleger nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) das Geschäft rückgängig machen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02


1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
G. Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrages

1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Bei einem schadensersatzrechtlichen Freistellungsanspruch nach § 250 BGB ( Rn. 44-45)