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BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2004, 227 | BGH - Bankenhaftung bei falschen Mietzusagen: Voraussetzungen und Umfang |
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BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02
a) Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muß sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.*)
b) Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert.*)
c) Zur Berechnung und Abwicklung des dem Anleger und Kreditnehmer entstandenen Schadens.*)
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(19.02.2004) Banken müssen ihre Kunden bei der Vermittlung von Bauherrenmodellen ungefragt über eine bereits absehbare Trübung der Gewinnaussichten informieren. Verletzt das Kreditinstitut seine Aufklärungspflicht, dann kann der Anleger nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) das Geschäft rückgängig machen.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
G. Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrages |