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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 221/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1608; IMRRS 2008, 1086
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Wohnung

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07

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30 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2008, 284 BGH - Aufklärungspflicht der Bank bei sittenwidriger Überteuerung einer Immobilie?

29 Volltexturteile gefunden
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BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 175/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 165/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1445
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15

1. Einer Bank kann das Wissen ihres Prokuristen, das dieser als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangt hat und das dessen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 116 Satz 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG unterliegt, nicht zugerechnet werden.*)

2. Ein Mitglied eines Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft kann nicht im Vorhinein für einen bestimmten Themenbereich generell von der Schweigepflicht entbunden werden.*)

3. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist nicht befugt, über die Offenbarung vertraulicher Angaben und Geheimnisse zu befinden.*)

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BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 110/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 114/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1870; IMRRS 2016, 1139
ImmobilienImmobilien
Aktenmäßig registrierter Altlastenverdacht ist Gemeinde zuzurechnen!

OLG Bamberg, Urteil vom 18.01.2016 - 4 U 160/14

1. Der Käufer ist für eine präsente Kenntnis der Verkäuferseite zum aufklärungsrelevanten Zeitpunkt auch dann beweisbelastet, wenn sich der Verkäufer darauf beruft, er habe den ihm zuvor einmal bekannten aufklärungspflichtigen Sachverhalt inzwischen "vergessen".

2. Verkauft eine Gemeinde ein Grundstück, so kann ihr ein typischerweise aktenmäßig registrierter Altlastenverdacht nach den Grundsätzen über eine Wissenszurechnung bei arbeitsteilig organisierten juristischen Personen oder Körperschaften öffentlichen Rechts zugerechnet werden. Eine solche Zurechnung setzt jedoch voraus, dass ein konkreter Anlass besteht, sich dieses Wissen zu beschaffen (Anschluss an BGH, IBR 1996, 256). *)

3. Stellt ein Kaufinteressent trotz eines ihm bekannten Altlastenverdachts (hier: mögliche Verfüllung mit Bauschutt) keine Nachfragen über die konkrete Beschaffenheit des Bodens, so besteht jedenfalls solange keine Nachforschungspflicht der Gemeinde als die Gespräche das Stadium konkreter Vertragsverhandlungen noch nicht erreicht haben.*)

4. Der Kaufinteressent hat daher, wenn das nachträgliche Bekanntwerden von Altlasten zum Wegfall seines Erwerbsinteresses führt, keinen Anspruch auf Ersatz seiner nutzlosen Planungsaufwendungen.*)

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IBRRS 2015, 0681; IMRRS 2015, 0397
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
In unzulässigem Einlagengeschäft anlegt: Haftung des Treuhänders?

BGH, Urteil vom 10.02.2015 - VI ZR 569/13

Zur Haftung eines Rechtsanwalts, der als Treuhänder aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages Kapital in einem unzulässigen Einlagengeschäft anlegt.*)

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IBRRS 2014, 1613; IMRRS 2014, 0839
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen durch objektive Tatsachen nur im Einzelfall indiziert!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2014 - 21 U 82/13

1. Das subjektive Erfordernis des arglistigen Verschweigens kann nicht durch die bloße Erkennbarkeit aufklärungspflichtiger Mängel ersetzt werden.

2. Nur im Einzelfall kann das Vorhandensein aufklärungspflichtiger Mängel bei Hinzutreten weiterer objektiver Tatsachen das Vorliegen eines (Eventual-)Vorsatzes des Verkäufers und damit ein arglistiges Verschweigen indizieren.

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IBRRS 2014, 1112; IMRRS 2014, 0556
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnung überteuert? Wert ist nach Vergleichswertmethode zu ermitteln!

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014 - 1 U 284/11

1. Die für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen angeblicher Falschangaben zum Verkehrswert erforderliche Klärung des Werts einer erworbenen Immobilie erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den jeweils wertbildenden Faktoren.

2. Es erscheint zweifelhaft, ob den Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag einer Überteuerung genügt ist, wenn sich der jeweilige Käufer in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Vergleichswert im Zeitpunkt des Erwerbs bezieht. Denn soweit sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt, kann die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen werden; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund.

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IBRRS 2014, 0178; IMRRS 2014, 0079
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsabswehrklage gegen § 780 BGB-Anspruch

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)

2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)

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IBRRS 2013, 3470; IMRRS 2013, 1739
ProzessualesProzessuales
Ist die Erhebung der Widerklage in Berufungsinstanz zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 23 U 66/12

Eine Verfahrensverzögerung kann der Annahme der Sachdienlichkeit einer Widerklageerhebung in der Berufungsinstanz entgegen stehen.*)

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IBRRS 2013, 2057; IMRRS 2013, 1164
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlende Baugenehmigung: Sachmangel des Wohnungseigentums!

BGH, Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 266/11

BGB §§ 434, 444

1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an einen erst nach Gefahrübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid - zu beantworten.*)

2. Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz voraus; dem steht es nicht gleich, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel des Kaufobjekts begründen.*)

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IBRRS 2013, 1701; IMRRS 2013, 0990
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Banken & Finanzen - Falsche Anlageberatung: Direktbanken müssen warnen!

BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 431/11

a) Zwischen einem Kapitalanleger und einer Direktbank, die ausdrücklich allein sogenannte Execution-only-Dienstleistungen als Discount-Brokerin anbietet, kommt im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften grundsätzlich kein stillschweigend geschlossener Anlageberatungsvertrag zustande. Eine Zurechnung etwaiger Beratungsfehler eines vom Kapitalanleger mit seiner Beratung beauftragten selbständigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens über § 278 BGB scheidet in der Regel aus, weil die Beratung nicht zum Pflichtenkreis einer solchen Direktbank gehört.*)

b) Bei gestaffelter Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist grundsätzlich nur das kundennähere Unternehmen zur Befragung des Anlegers hinsichtlich seiner Erfahrungen, Kenntnisse, Anlageziele und finanziellen Verhältnisse verpflichtet. Eine Pflicht zur Überwachung des vorgeschalteten Beratungsunternehmens besteht daher in der Regel nicht. Gleichwohl kann eine haftungsbewehrte Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) der Executiononly-Dienstleistung bestehen, wenn die kundenfernere Direktbank die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist.*)

c) Die im Rahmen der Haftung der kreditgebenden Bank infolge eines konkreten Wissensvorsprungs entwickelte Beweiserleichterung bei institutionalisiertem Zusammenwirken (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 51 f.) ist auf die Zusammenarbeit zweier Wertpapierdienstleistungsunternehmen hinsichtlich der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen nicht übertragbar. Nach allgemeinen Grundsätzen trägt daher der Kapitalanleger die Darlegungsund Beweislast für die Kenntnis der Direktbank von der tatsächlichen Fehlberatung bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft bzw. für die sich aufgrund massiver Verdachtsmomente aufdrängende objektive Evidenz dieser Fehlberatung.*)

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IBRRS 2012, 3153; IMRRS 2012, 2288
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Finanzierung zu 100%: Bank muss Preisangemessenheit prüfen!

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11

Die Finanzierung des Erwerbes einer Immobilie zu 100% durch eine Bank darf der Kreditnehmer als Beleg dafür werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.*)

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IBRRS 2012, 0416; IMRRS 2012, 0306
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender Baugenehmigung

OLG Rostock, Urteil vom 08.12.2011 - 3 U 16/11

1. Ausnahmsweise steht der positiven Kenntnis im Rahmen einer Arglist die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen gleich, wenn sich diese dem Täuschenden nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen mussten. Derjenige ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen. Weigert sich also der Verkäufer einer Immobilie, von sich aufdrängenden Umständen und deren sich ebenfalls aufdrängenden Bedeutung für einen Käufer Kenntnis zu nehmen, muss dies nach den für die Bankenhaftung entwickelten Grundsätzen dem positiven Wissen, dem sich der Verkäufer verschließt, gleichstehen.*)

2. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.*)

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IBRRS 2010, 2780; IMRRS 2010, 2027
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufklärungspflichtverletzung bei Kauf von Eigentumswohnung

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3284
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 21.10.2008 - XI ZR 256/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2369; IMRRS 2008, 1398
ImmobilienImmobilien
Wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers?

BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 83/07

1. Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen wirksamer Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt.*)

2. Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist.*)

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IBRRS 2008, 1608; IMRRS 2008, 1086
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Wohnung

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07

1. Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.*)

2. Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.*)

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