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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 200/14
Bester Treffer:
IBRRS 2015, 1953
AGB
Kann die Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung auf fünf Jahre verlängert werden?
BGH, Urteil vom 21.04.2015 - XI ZR 200/14
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1 Beitrag gefunden |
IBR 2015, 423 | BGH - Verjährungsfrist für Bürgschaftsforderung auf fünf Jahre verlängerbar? |
11 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2015, 1953
Mit Beitrag
AGB
Kann die Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung auf fünf Jahre verlängert werden?
BGH, Urteil vom 21.04.2015 - XI ZR 200/14
Zur Verlängerung der Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)
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1 Leseranmerkung gefunden |
Erhebliche praktische Bedeutung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte |
II. Einzelne Verjährungsfristen |
3. Vorrang anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag |
b) Anderweitige Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen |
2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags |
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit |
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
2. Einzelheiten der Rechtsprechung zu Sicherungsabreden in AGB des Auftraggebers ( Rn. 35-40)
2. Einzelheiten der Rechtsprechung zu Sicherungsabreden in AGB des Auftraggebers ( Rn. 35-40)