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BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Volltext30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2008, 95 | BGH - Beweiserleichterung bei institutionalisierter Zusammenarbeit und arglistiger Täuschung |
29 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 174/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 175/11
a) Zur Frage, ob eine arglistige Täuschung darin zu sehen ist, dass in einem Verkaufsprospekt für eine Eigentumswohnung angegeben wird, dass für "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" 76,70% des kalkulierten Gesamtaufwandes aufzuwenden sind, ohne dass ausgewiesen wird, dass hierbei eine Innenprovision in Höhe von 18,24% eingepreist wurde.*)
b) Zur Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrages und vorformulierter Angaben in einem Berechnungsbeispiel.*)
VolltextOLG München, Urteil vom 02.08.2010 - 19 U 4014/08
1. Zur Darlegung eines sittenwidrigen Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert bedarf es bei einem Immobilienkaufvertrag konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung (wie BGH vom 13.03.2007, Gz. XI ZR 159/05; gegen BGH vom 02.04.2009, Gz. V ZR 177/08).*)
2. Eine Überteuerung um 83,56% ist grundsätzlich nicht ausreichend, um ein besonders grobes Missverhältnis i.S.v. § 138 I BGB zu begründen.*)
3. Zur Ablehnung von Beweisanträgen wegen Rechtsmissbrauchs.*)
4. Zur "Evidenz" mündlicher Äußerungen des Vermittlers für eine mit ihm "institutionalisiert zusammenwirkende" Bank.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2008 - 17 U 201/08
Das Vorbringen zu Schadensersatzansprüchen ist zu unsubstantiiert, wenn beispielsweise die Mietpoolabrechnungen für mehrere Jahre nicht vorgelegt, zum Zustand des Objekts im Erwerbsjahr und zur wirtschaftlichen Ertragskraft des Mietpools nicht hinreichend vorgetragen und konkrete, dem Beweis zugängliche Angaben zu den wertbildenden Faktoren für die Frage der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises nicht gemacht werden.
VolltextBGH, Urteil vom 18.11.2008 - XI ZR 157/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 21.10.2008 - XI ZR 256/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.09.2008 - XI ZR 301/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 131/07
1. Bei Bauherren- und Erwerbermodellen treffen die finanzierende Bank, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, nicht ohne Weiteres über die damit verbundenen Risiken Aufklärungspflichten wegen eines durch sie bewusst geschaffenen oder begünstigten besonderen Gefährdungstatbestands (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 ff.).*)
2. Rechtsfolge einer etwaigen Verletzung einer Aufklärungspflicht über die allgemeinen Folgen eines Mietpoolbeitritts kann lediglich ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten oder Mindereinnahmen sein, die sich durch die Mietpoolbeteiligung ergeben, nicht hingegen ein Anspruch auf Rückabwicklung sämtlicher Verträge (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 878, Tz. 21).*)
3. Da Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse prüfen und ermitteln, kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung der Bank gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876, 880 f., Tz. 41).*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06
1. Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.*)
2. In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung.*)
VolltextBGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07
1. Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.*)
2. Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.*)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 09.04.2008 - 8 U 1819/07
1. Zu den Umständen des Einzelfalles, nach denen sich beurteilt, ob eine ursprüngliche Haustürsituation in relevanter Weise fortwirkt, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärungen in den Geschäftsräumen der Bank abgibt, rechnet neben dem Zeitablauf und einer bereits eingetretenen Bindung an das zu finanzierende Geschäft insbesondere auch das zwischenzeitliche Verhalten des Verbrauchers.*)
2. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem der renditeorientierte Erwerber eine neue oder zu sanierende Immobilie in Zeiten erhöhter steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten gekauft hat, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, den dem Kaufpreis gegenüber zu stellenden Verkehrswert maßgeblich nach der Vergleichswertmethode - durch Vergleich mit den von anderen Erwerbern vergleichbarer Objekte seinerzeit durchschnittlich gezahlten Kaufpreisen - zu ermitteln. Der "Teilmarkt" für steuersparmotivierte Ersterwerbsfälle ist dabei nicht außer Betracht zu lassen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.03.2008 - XI ZR 215/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 04.03.2008 - XI ZR 288/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 26.02.2008 - XI ZR 428/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 29.01.2008 - XI ZR 97/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06
1. Zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 VerbrKrG.*)
2. Zur Feststellung der Üblichkeit der Bedingungen für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG).*)
3. Zur Ermittlung des Verkehrswertes und zu den Voraussetzungen der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05
Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.*)
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