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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 160/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1060
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit der Bürgschaft

BGH, Urteil vom 29.01.2008 - XI ZR 160/07


114 Treffer in folgenden Dokumenten:

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5 Beiträge gefunden
IBR 2008, 367 BGH - In welchem Umfang hemmt ein selbständiges Beweisverfahren die Verjährung?
IBR 2008, 272 BGH - § 7 MaBV-Bürgschaft sichert Rückzahlung auch bei nichtigem Bauträgervertrag!
IBR 2008, 266 BGH - Verjährung von Bürgschaftsforderungen beginnt mit Fälligkeit der Hauptschuld!
IBR 2007, 321 KG - Dauerbrenner: Sicherungsumfang einer MaBV-Bürgschaft!
IBR 2007, 310 KG - Verjährung nach Insolvenzanmeldung? Wann verjähren Bürgschaftsforderungen?

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 2)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 85

62 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0990
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann verjährt der Ausgleichsanspruch des Bauüberwachers gegen den Bauunternehmer?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2019 - 10 U 223/18

1. Das Innenverhältnis zwischen mehreren Gesamtschuldnern ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dessen Verletzung sich Ansprüche gemäß § 280 BGB wegen Pflichtverletzung ergeben können.*)

2. Kommt ein Bauunternehmer seiner Verpflichtung gegenüber dem Bauherrn zur unentgeltlichen Nachbesserung nicht nach, sondern führt er die Nacherfüllung nur gegen Vergütung aus, stellt dies auch im Gesamtschuldner-Innenverhältnis des Bauunternehmers und des bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung dar.*)

3. Der Anspruch des anderen Gesamtschuldners, hier des Architekten, ist zunächst darauf gerichtet, dass der Bauunternehmer der Verpflichtung zur unentgeltlichen Mangelbeseitigung nachkommt. Er wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Bauunternehmer die Nachbesserungsleistungen dem Bauherrn in Rechnung stellt und dieser Zahlungen erbringt.*)

4. Die Verjährung des sich aus dieser Pflichtverletzung ergebenden Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB richtet sich nach §§ 195, 199 BGB. Der Anspruch unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung.*)

5. Nicht erforderlich für den Verjährungsbeginn ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt.*)

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IBRRS 2017, 2970
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 03.08.2017 - VII ZR 32/17

1. Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat. (Rn. 14)*)

2. Der Handelsvertreter ist, wenn der Unternehmer die Erteilung einer Abrechnung über die dem Handelsvertreter zustehende Provision verweigert, obwohl er zur Abrechnung verpflichtet ist, grundsätzlich berechtigt, die Vorlage eines Buchauszugs zusammen mit der Abrechnung über die Provision gerichtlich geltend zu machen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13). (Rn. 18)*)

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IBRRS 2017, 2335
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.05.2017 - XI ZR 219/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 3272; IMRRS 2015, 1492
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rostige Stahlträger nur überstrichen: Verkäufer muss ungefragt aufklären!

OLG München, Beschluss vom 28.10.2015 - 20 U 4044/14

1. Wird die Frage nach dem Vorhandensein einer Drainage wahrheitswidrig bejaht, so liegt eine arglistige Täuschung vor.

2. Der Verkäufer muss auch ungefragt Auskunft darüber erteilen, dass rostige Stahlträger nur überstrichen sind, da starker Rostbefall an tragenden Teilen das Entstehen bestimmter Mängel, nämlich Einbußen in der Tragfähigkeit der Decke, zur Folge haben kann.

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IBRRS 2016, 0581; IMRRS 2016, 0372
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaft für besondere Sicherungspflichten sichert keine Mängelansprüche!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2015 - 21 U 231/14

Soll durch die vom Bauträger zu stellende Bürgschaft nach § 7 MaBV nicht ein Vorauszahlungsfall im Sinne des § 3 Abs. 2 MaBV gesichert werden, sondern die Zahlungen des Erwerbers für den Fall abgesichert werden, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 MaBV nicht vorliegen, werden von dem Sicherungszweck der Bürgschaft nicht Mängelansprüche des Erwerbers gesichert (Anschluss an BGH , Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09, NJW 2011, 1347 ff. = IBR 2011, 88).*)

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IBRRS 2015, 1953
Mit Beitrag
AGBAGB
Kann die Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung auf fünf Jahre verlängert werden?

BGH, Urteil vom 21.04.2015 - XI ZR 200/14

Zur Verlängerung der Frist für die Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)

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IBRRS 2016, 0809; IMRRS 2016, 0517
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Gutachten über Gebäudeschäden mangelhaft: Verjährungsbeginn etwaiger Schadensersatzansprüche?

OLG Dresden, Urteil vom 16.12.2014 - 4 U 2024/13

1. Wird ein Sachverständiger nach der Überflutung eines Gebäudes mit der gutachterlichen Ermittlung der Schäden an dem Bauwerk und der erforderlichen Sanierungskosten beauftragt, ist der Gutachtenauftrag als Werkvertrag einzuordnen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2014, 114).

2. Ist die Erstellung eines Gutachtens als Werkvertrag anzusehen, beginnt die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (hier: unzutreffende Ermittlung der Instandsetzungskosten) mit der Abnahme der Leistung.

3. Einer Streitverkündung kommt keine (verjährungsunterbrechende) Interventionswirkung zu, wenn der Streitverkündete bereits zum Zeitpunkt der Streitverkündung erkennbar potenziell gesamtschuldnerisch oder ausschließlich haftet (im Anschluss an BGH, IBR 2008, 88).




IBRRS 2015, 0125; IMRRS 2015, 0148
ImmobilienImmobilien
Sachenrechtsbereinigung: Wann verjährt der Bereinigungsanspruch und was sind die Folgen?

BGH, Urteil vom 21.11.2014 - V ZR 32/14

1. Der Bereinigungsanspruch des Nutzers nach § 32 Satz 1, § 61 Abs. 1 SachenRBerG verjährt entsprechend § 196 BGB in zehn Jahren. Die Frist beginnt nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB mit dem 1. Januar 2002.*)

2. Das Besitzrecht nach Art. 233 § 2a EGBGB erlischt, wenn der Bereinigungsanspruch des Nutzers verjährt ist und der Grundstückseigentümer die Einrede der Verjährung erhebt.*)

3. Nach Verjährung des Bereinigungsanspruchs kann der Grundstückseigentümer von dem Nutzer in entsprechender Anwendung von § 886 BGB die Löschung des Besitzrechtsvermerks nach Art. 233 § 2c Abs. 2 EGBGB verlangen.*)

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IBRRS 2014, 4284
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.11.2014 - XI ZR 265/13

1. Die Forderung aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft wird mit der Rechtskraft des Urteils, dessen Vollstreckung abgewendet werden soll, fällig, ohne dass es einer Leistungsaufforderung durch den Titelgläubiger bedarf (Fortführung von Senat, BGHZ 175, 161 = NJW 2008, 1729). (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft unterliegen der dreijährigen Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Ein Neubeginn der Verjährung durch ein Anerkenntnis des Schuldners ist nicht mehr möglich, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 4166; IMRRS 2014, 1728
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13

Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.

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IBRRS 2014, 4168; IMRRS 2014, 1729
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1947; VPRRS 2014, 0448
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Öffentliches Preisrecht kann auch auf Bauverträge Anwendung finden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2014 - 4 U 230/13

1. Die Parteien eines nicht unter die Vorschriften des öffentlichen Preisrechts fallenden Bauwerksvertrags können vertraglich vereinbaren, dass der Auftragnehmer solche Zahlungen zu erstatten hat, die auf nicht dem öffentlichen Preisrecht entsprechenden Abrechnungen beruhen.

2. Die Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen einer überhöhten Schlussrechnung beginnt, sobald der Auftraggeber Kenntnis von den Unterlagen hat, aus denen die vertragswidrige Abrechnung und Masseermittlung ohne weiteres ersichtlich ist.

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IBRRS 2014, 1311; IMRRS 2014, 0658
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Stromversorgung unterbrochen: Vermieter muss nicht benachrichtigt werden!

OLG Jena, Urteil vom 16.04.2014 - 2 U 569/13

Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Mieter von Gewerberaum einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten, dass die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrochen wurde.*)

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IBRRS 2014, 1429
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Sittenwidrigkeit einer aus emotionaler Verbundenheit erteilten Bürgschaft

BGH, Beschluss vom 01.04.2014 - XI ZR 276/13

Zur Sittenwidrigkeit einer aus emotionaler Verbundenheit erteilten Bürgschaft bei hintereinander geschalteten Bürgschaftsverträgen.*)

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IBRRS 2014, 1553
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Anerkenntnisse des Hauptschuldners schlagen nicht auf den Bürgen durch!

OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2014 - 31 U 124/13

1. Hauptforderung und Bürgschaftsforderung verjähren jeweils selbständig voneinander. Der Bürge kann deshalb im Fall seiner Inanspruchnahme dem Gläubiger in zweifacher Hinsicht die Verjährungseinrede entgegenhalten. Er kann sich sowohl auf die Verjährung der Bürgschaftsschuld als auch auf die Verjährung der Hauptschuld berufen.

2. Erkennt der Bürge die Bürgschaftsforderung an, beginnt die Verjährung erneut. Für ein solches Anerkenntnis genügt ein tatsächliches Verhalten des Bürgen, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Bürge nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird.

3. Anerkenntnisse des Hauptschuldners schlagen nicht auf den Bürgen durch. Denn der Bürge verliert eine Einrede nicht dadurch, dass der Hauptschuldner auf sie verzichtet. Das gilt auch dann, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gläubigers anders vorgesehen ist. Eine solche Regelung benachteiligt den Bürgen unangemessen und ist unwirksam.




IBRRS 2014, 0398; IMRRS 2014, 0196
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
allgemeines Zivilrecht - Bürgschaftsforderung muss eindeutig bestimmbar sein!

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - XI ZR 24/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Fälligkeit der Bürgschaftsforderung wirksam?

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 417/11

1. Der Anspruch aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft entsteht zwar grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld und wird damit auch fällig. Den Parteien steht es aber frei, die Geltendmachung der Forderung als vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung zu vereinbaren.

2. Die Klausel:

"Sind die durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche der Bank fällig und erfüllt der Hauptschuldner diese Ansprüche nicht, kann sich die Bank an den Bürgen wenden, der dann aufgrund seiner Haftung als Selbstschuldner nach Aufforderung durch die Bank Zahlung zu leisten hat."

lässt die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Gläubiger eintreten und kann in AGB wirksam vereinbart werden.

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IBRRS 2012, 4083; IMRRS 2012, 2922
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann verjähren bodenrechtliche Ausgleichsansprüche?

BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 312/11

Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen voraus.*)

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IBRRS 2012, 3959
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überzahlung: Wann verjährt Rückforderungsanspruch?

BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 10/11

Dem im Honorarrecht für Architekten unerfahrenen Auftraggeber, der nach Stundenaufwand abgerechnetes und gezahltes Architektenhonorar teilweise zurückverlangt, weil die zugrunde liegende Zeithonorarvereinbarung wegen Höchstsatzüberschreitung unwirksam ist, kann grob fahrlässige Unkenntnis der den Rückforderungsanspruch begründenden Tatsachen nicht angelastet werden, wenn er bei Bezahlung der Zeithonorarrechnungen keine Ermittlungen zur zulässigen Höhe des Honorars anstellt, weil er keine konkreten Hinweise dafür hatte, dass das abgerechnete Honorar das nach der HOAI zulässige Honorar überschreitet.*)

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IBRRS 2012, 3948; IMRRS 2012, 2831
ImmobilienImmobilien
Preisänderungsklausel unwirksam: Wann verjährt Rückzahlungsanspruch

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.*)

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IBRRS 2012, 3956; IMRRS 2012, 2835
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Rückzahlungsansprüche wegen Gaspreiserhöhung

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3997; IMRRS 2012, 2867
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Rückzahlungsansprüche wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 249/11

Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertag mit Sonderkunden.*)

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IBRRS 2012, 3840; IMRRS 2012, 2768
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Gaspreiserhöhung und unwirksame AGB-Klausel

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 151/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3842; IMRRS 2012, 2770
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Gaspreiserhöhung und unwirksame AGB-Klausel

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 152/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11

1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)

2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)

3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)




IBRRS 2012, 2192; IMRRS 2012, 1619
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verjährungshemmung durch Beweisverfahren

BGH, Urteil vom 04.05.2012 - V ZR 71/11

Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn am 1. Januar 2002 aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war.*)

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IBRRS 2012, 0817; IMRRS 2012, 0594
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - Verjährung des Vergütungsanspruchs durch Beweisverfahren gehemmt!

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - VII ZR 135/11

Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können.*)

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IBRRS 2011, 5266; IMRRS 2011, 3846
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Auskunftsanspruch im Auftragsverhältnis

BGH, Urteil vom 01.12.2011 - III ZR 71/11

Der Auskunftsanspruch gemäß § 666 Variante 2 BGB begründet eine aus dem Auftragsverhältnis folgende unselbständige Nebenpflicht und verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung.*)

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IBRRS 2012, 1072
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann wird ein Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft fällig?

OLG Celle, Urteil vom 25.08.2011 - 13 U 115/10

1. Der Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem im Hauptschuldverhältnis ein auf Geld gerichteter Anspruch geltend gemacht werden kann.

2. Der Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers wird mit Ablauf der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist fällig. Einer Zahlungsaufforderung des Auftraggebers bedarf es nicht.

3. Die Verjährung der Bürgenschuld wegen eines im Hauptschuldverhältnis bestehenden Kostenvorschussanspruchs beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.

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IBRRS 2011, 2554; IMRRS 2011, 1862
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen

BGH, Urteil vom 01.06.2011 - VIII ZR 91/10

1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen.*)

2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten über- steigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag ge- zahlt hat.*)

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IBRRS 2011, 3240
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2011 - 23 U 218/09

1. Ist das gelieferte Werk bei Abnahme für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch schlechthin ungeeignet bzw. wertlos, kann der Kläger im Wege der Minderung die Herausgabe des gesamten Werklohnes verlangen. Der Besteller kann im Wege des Schadensersatzes gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B die Beseitigung bzw. Wegnahme der untauglichen Leistung und der Unternehmer Herausgabe des Werks verlangen.*)

2. Die Berücksichtigung der Grundsätze zu Sowiesokosten und Vorteilsausgleichung scheidet bei der Berechnung einer Minderung aus, wenn eine Werkleistung (hier: Sickerschächte) als solche vollständig funktionsuntauglich ist und lediglich provisorisch als Zwischenlösung in einer vollständig anderen Weise (hier: als Sammelschächte zwecks Kanalentsorgung) verwendet werden kann.*)

3. Ein im öffentlichen Dienst tätiger Architekt ist - unter Berücksichtigung von § 164 Abs. 2 BGB, der Grundsätze eines unternehmensbezogenen Geschäfts und der Umstände seiner Berufshaftpflichtversicherung - dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Architektenvertrag mit dem Unternehmen bzw. Scheingewerbe seiner Ehefrau (Arzthelferin) zustande gekommen ist.*)

4. Die Abdichtung des Gebäudes gegen Feuchtigkeit jeder Art (damit auch die horizontale Abdichtung eines nicht unterkellerten Gebäudes gegen Dampfdiffusion), insbesondere gemäß DIN 18195, gehört jedenfalls von den Grundzügen und Grundlagen her bereits zur Entwurfsplanung (i.S.d. Leistungsphase 3 des § 15 HOAI).*)

5. Zur planerischen und tatsächlichen Realisierung einer hochwertigen Nutzung eines Praxisgebäudes war sowohl im Planungszeitpunkt 1997/1998 und ist auch im Jahre 2011 eine horizontale Abdichtung der Bodenplatte gegen Dampfdiffusion nach den anerkannten Regeln der Technik notwendig.*)

6. Die Verjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren bzw. die darin in zulässiger Weise erfolgte Streitverkündung erfasst solche Ansprüche, für deren Nachweis die zum Gegenstand des Verfahrens gemachte Tatsachenbehauptung von Bedeutung sein kann.*)

7. Der Zulässigkeit der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren steht eine - etwaige - Gesamtschuld des Architekten mit den beteiligten Werkunternehmern im Verhältnis zum klagenden Bauherrn nicht entgegen.*)




IBRRS 2011, 0836
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 53/10

1. Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld fällig; einer Leistungsaufforderung des Gläubigers und der Vorlage von die Hauptschuld belegenden Unterlagen bedarf es dazu nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, IBR 2008, 266 = BGHZ 175, 161).

2. Werden dem Bürgen die notwendigen Informationen zur Hauptschuld vom Gläubiger nicht erteilt, gerät er nicht in Verzug, wenn ihn kein eigenes Verschulden daran trifft, dass er sie nicht erhalten hat.*)

3. Ein eigenes Verschulden trifft den Bürgen, wenn er nicht selbst ausreichende, ihm zumutbare Anstrengungen unternimmt, die ihm fehlenden Informationen zu erlangen.*)




IBRRS 2011, 1255
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Flughafen-Beihilfen für einen Mitbewerber (Ryanair)

BGH, Urteil vom 10.02.2011 - I ZR 136/09

1. Das beihilferechtliche Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV ist zugunsten der Wettbewerber des Beihilfeempfängers Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)

2. Nimmt ein Wettbewerber den Beihilfegeber erfolgreich auf Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe in Anspruch, so kann es dem Beihilfeempfänger versagt sein, sich auf eine inzwischen eingetretene Verjährung des Rückforderungsanspruchs zu berufen, wenn der Beihilfegeber aufgrund des von dem Wettbewerber erwirkten Urteils die Rückzahlung der Beihilfe begehrt.*)

3. Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.*)

4. Kann die Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe nicht nur nach allgemeinem Deliktsrecht, sondern auch wettbewerbsrechtlich begründet werden, findet die kurze Verjährung des § 11 UWG auf die Abwehr- und Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV keine Anwendung.*)

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IBRRS 2011, 0207
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2011 - 8 U 47/10

1. Setzt der Auftraggeber eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung ohne Ablehnungsandrohung, entsteht ein Schwebezustand: Der Auftraggeber kann Nacherfüllung, Kostenvorschuss oder Ersatzvornahmekosten beanspruchen.

2. Der Bürgschaftsanspruch entsteht dann erst, wenn der Auftraggeber den Geldanspruch gegenüber dem ausführenden Unternehmer geltend macht.

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IBRRS 2011, 0109; IMRRS 2011, 0088
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Umfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09

Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegennehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln.*)

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IBRRS 2010, 4822; IMRRS 2010, 3543
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Keine wirksame Kündigung, keine Fälligkeit: Keine Verjährung!

OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 12 U 782/10

Die Bürgschaftsforderung wird mit der Kündigung der Hauptschuld fällig, wenn in dem Bürgschaftsvertrag kein abweichender Fälligkeitszeitpunkt geregelt wurde.

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IBRRS 2010, 4046
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BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsforderung verjährt selbstständig!

LG Darmstadt, Urteil vom 10.06.2010 - 9 O 90/09

Die Bürgschaftsforderung unterliegt einer selbstständigen Verjährung. Die im Wege der Klage geltend gemachte Hauptforderung des Bauherrn gegen den Bauunternehmer führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung der Bürgschaftsforderung.

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IBRRS 2010, 0067
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BauvertragBauvertrag
Wann beginnt Verjährung der Gewährleistungsbürgschaft?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12.2009 - 13 U 106/09

Die regelmäßige Verjährung der Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt erst, wenn sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristablauf oder nach endgültiger Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Unternehmer in einen auf Geldzahlung gerichteten Anspruch verwandelt hat.

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IBRRS 2009, 3959
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BauvertragBauvertrag
Nach Kündigung: Fälligkeit der Bürgschaft auch ohne Abnahme!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2009 - 8 U 46/09

Verlässt der Auftraggeber nach Kündigung des Vertrages das Erfüllungsstadium tritt der die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung begründende Sicherungsfall auch ohne Abnahme ein. Nach Ablauf der damit beginnenden Verjährungsfrist ist die Bürgschaftsurkunde herauszugeben.*)

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IBRRS 2009, 2480
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BauvertragBauvertrag
Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern

BGH, Urteil vom 18.06.2009 - VII ZR 167/08

1. Der Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung. Auch soweit er auf Zahlung gerichtet ist, ist er mit der Begründung der Gesamtschuld im Sinne des § 199 BGB entstanden.*)

2. Für eine Kenntnis aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB begründen, ist es erforderlich, dass der Ausgleichsberechtigte Kenntnisse von den Umständen hat, die einen Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichsverpflichteten begründen, von denjenigen, die einen Anspruch des Gläubigers gegen ihn selbst begründen, sowie von denjenigen, die das Gesamtschuldverhältnis begründen, und schließlich von den Umständen, die im Innenverhältnis eine Ausgleichspflicht begründen.*)




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1 Blog-Eintrag gefunden
Verjährungsbeginn bei § 648a - Bürgschaften?
Von Dr. Claus Schmitz

Die Frage, wann Forderungen gegen einen Bürgen aus einer von ihm übernommenen Bürgschaft verjähren, ist seit der Schuldrechtsmodernisierung, also seit Anfang 2002, hoch strittig gewesen. Zwei Grundsatzentscheidungen des BGH (Urteil vom 29.01.2008 - XI ZR 160/07 -, IBR 2008, 266, und Urteil vom 08.07.2008 - XI ZR 230/07) haben weitgehend Klarheit gebracht. Demnach gilt Folgendes: Sofern die Parteien des Bürgschaftsvertrags nichts anderes vereinbart haben, beginnt die Verjährungsfrist jedenfalls für selbstschuldnerische Bürgschaften mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung. Fällig geworden und damit im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB entstanden ist die gesicherte (Haupt-)Forderung, sobald sie erstmals der Gläubiger geltend machen und mit einer Klage durchsetzen kann.
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3 Leseranmerkungen gefunden
BGH hat bereits entschieden, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Gewährleistungsbürgschaft: Fälligkeit mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist
(Olaf Steckhan)
Dokument öffnen IBR 2014, 1137 (nur online)
Nach BGH ist Verjährung eingetreten!
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Gewährleistungsbürgschaft: Verjährung beginnt erst, wenn Auftraggeber Zahlung der Mängelkosten verlangt!
(Barbara Schellenberg)
Dokument öffnen IBR 2011, 83
Abgrenzung zur Bürgschaft nach § 7 MaBV
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Vorauszahlungsbürgschaft sichert grundsätzlich keine Mängelansprüche!
(Martin Graf)
Dokument öffnen IBR 2008, 437

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt

7 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
L. Besonderheiten der VOB/B

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks
I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen gemäß § 199 BGB
1. Beginn der regelmäßigen Verjährung
V. Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich
2. Verjährung des Anspruchs aus § 426 Abs. 1 BGB

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit

§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel)
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV
III. Zahlungsregelung des § 3 MaBV
2. Der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV
IV. Sicherheitsleistung nach § 7 MaBV


1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

D. Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Auftraggebers ( Rn. 13-18)



1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

II. Wirkungen der Antragstellung (§ 486 Abs. 1, Abs. 4) (ZPO § 486 Rn. 67-88)



4 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

5. Verjährung der Bürgschaftsschuld (VOB/B § 17 Rn. 123-127)

IX. Verjährung (BGB § 650f Rn. 88-89)


3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

dd) Einrede der Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 138-146)



1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)