Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 145/08
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08
99 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2014, 544 | OLG Koblenz - Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam? |
IBR 2009, 515 | BGH - Ausschluss von § 768 BGB: Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede! |
IBR 2009, 514 | BGH - Zur Auslegung von Sicherungsabreden in AGB! |
42 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 14.11.2023 - XI ZR 88/23Â
Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, kann das Recht der Sparkasse zu einer ordentlichen Kündigung auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen sein, wenn die Vertragsurkunde eine darüberhinausgehende Vertragslaufzeit bestimmt und die Parteien insofern nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben (Fortführung Senatsurteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74). (Rn. 39)*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.05.2023 - XI ZR 544/21
Zum Anspruch auf Zahlung von "Negativzinsen" aus Schuldscheindarlehen aufgrund einer Zinsgleitklausel. (Rn. 21 - 57)*)
VolltextAG Dresden, Urteil vom 13.04.2023 - 103 C 3963/22
1. Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede ist unwirksam, wenn die für die Höhe der Sicherheit maßgebliche Bezugsgröße nicht hinreichend transparent geregelt ist.
2. Eine Intransparenz kann sich auch bei Vereinbarung einer Rangfolgeklausel daraus ergeben, dass das Klauselwerk sich widersprechende Regelungen zur Bezugsgröße enthält, die jede für sich genommen wirksam wäre.
VolltextBGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 255/20
Ein formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB im Bürgschaftsvertrag benachteiligt den Bürgen nicht gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (Fortführung von BGH, Urteil vom 19.09.1985 - III ZR 214/83, IBRRS 1985, 0211 = BGHZ 95, 350).*)
OLG München, Beschluss vom 07.11.2018 - 9 U 1903/18
Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.
VolltextOLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 9 U 1903/18
Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.
VolltextBGH, Urteil vom 19.04.2018 - III ZR 255/17
Zur Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung, die den Kreis der Wahlärzte auf alle an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses erstreckt, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind. (Rn. 17 - 29)*)
VolltextBGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 600/16
Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt (hier: formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit, der auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschuldners umfasst) zu stellen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 362/15
Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.*)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2016 - 16 U 68/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(31.08.2011) Eine in einem VOB-Vertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers, mit der "zur Sicherung der vertragsgemäßen Abwicklung der Leistungen nach der Abnahme, insbesondere Gewährleistung", eine Sicherung von 5 % der Abrechnungssumme vereinbart wird und Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede gemäß § 768 BGB auszustellen sind, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.07.2011 (VII ZR 207/09) entschieden.
mehr… IBR 2011, 580 BGH, 28.07.2011 - VII ZR 207/09
8 Leseranmerkungen gefunden |
Untrennbarkeit der Ablösung des Bareinbehaltes durch eine Mängelbürgschaft Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
|
Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB! Leseranmerkung von Oliver Koos zu
|
Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB! Leseranmerkung von Oliver Koos zu
|
Rechtsfrage ist vom BGH noch nicht entschieden Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
|
Die entscheidungserhebliche Argumentation des OLG Hamm widerspricht dem BGH Leseranmerkung von Dr. Thomas Badelt zu
|
Gesamtunwirksmkeit der Sicherungsabrede Leseranmerkung von Dr. Claus von Rintelen zu
|
Anmerkung zu BGH, XI ZR 145/08 v. 16. Juni 2009 Leseranmerkung von Dr. Karl-Heinz Inhuber zu
|
BGH, Urteil vom 16.06.09 - keine Teilbarkeit einer GW-Sicherungsabrede Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
|
2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann) |
F. § 16 Abs. 6 VOB/B |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
IV. Sicherheitseinbehalt und Allgemeine Geschäftsbedingungen |
3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag |
II. Anwendung des AGB-Rechts |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags |
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit |
4. Von der VOB/B abweichende Vereinbarungen |
15 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
2. Einwand des Missbrauchs einer formalen Rechtsstellung (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 81-83)
11 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
c) Die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ( Rn. 197-198)
c) Die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ( Rn. 197-198)
1. Auslegung der AGB ( Rn. 196-197)
1. Verfügungsanspruch ( Rn. 81-88)