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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 104/08


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2878; IMRRS 2010, 2097
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Bauherrenmodell: Bank muss Kunden auf arglistige Täuschung hinweisen

BGH, Urteil vom 29.06.2010 - XI ZR 104/08

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78 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 440 BGH - Hinweispflicht der Bank über erkannte arglistige Täuschung hinsichtlich der Höhe der Vertriebsprovision!

70 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0620
AGBAGB
"Künftige Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu berücksichtigen": Klausel unwirksam

BGH, Urteil vom 19.01.2016 - XI ZR 388/14

Die von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher, bei denen den Darlehensnehmern Sondertilgungsrechte innerhalb des Zinsfestschreibungszeitraums eingeräumt werden, verwendete vorformulierte Vertragsbestimmung "Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt."ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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BGH, Urteil vom 20.10.2015 - XI ZR 166/14

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts für Zahlungsverkehrskarten enthaltene Bestimmung "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15,00 EUR Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat." ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 I 1, II Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2018, 0518
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BGH, Urteil vom 24.02.2015 - XI ZR 202/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 1430
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BGH, Beschluss vom 29.01.2015 - III ZR 547/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 4284
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BGH, Urteil vom 11.11.2014 - XI ZR 265/13

1. Die Forderung aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft wird mit der Rechtskraft des Urteils, dessen Vollstreckung abgewendet werden soll, fällig, ohne dass es einer Leistungsaufforderung durch den Titelgläubiger bedarf (Fortführung von Senat, BGHZ 175, 161 = NJW 2008, 1729). (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft unterliegen der dreijährigen Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Ein Neubeginn der Verjährung durch ein Anerkenntnis des Schuldners ist nicht mehr möglich, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 4281
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BGH, Beschluss vom 21.10.2014 - XI ZB 12/12

1. Ein Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren muss den maßgeblichen Sach- und Streitstand, über den entschieden wird, wiedergeben und die gestellten Musteranträge erkennen lassen. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Ein ordnungsgemäßer Rechtsbeschwerdeantrag im Kapitalanleger-Musterverfahren verlangt die genaue Benennung der angegriffenen Teile des Musterentscheids, die aufgehoben oder geändert werden sollen. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Auf einen im Jahr 2000 freiwillig erstellten Wertpapierverkaufsprospekt, der der Umplatzierung bereits an der Börse gehandelter Wertpapiere dient, ist nicht die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im engeren Sinne, sondern die damals geltende gesetzliche Prospekthaftung gem § 13 VerkProspG iVm §§ 45 ff. BörsG entsprechend anzuwenden. (amtlicher Leitsatz)*)

4. In einem Wertpapierverkaufsprospekt ist der Wert des Immobilienvermögens der Emittentin als Bilanzposition, die für die Beurteilung der Vermögenslage des Unternehmens und damit für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung ist, zutreffend auszuweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Eigenkapital zu einem beträchtlichen Teil aus Immobilien besteht. Die Prospektpublizitätspflicht erstreckt sich auf den gewählten Bewertungsansatz und das angewandte Bewertungsverfahren, sofern deren Kenntnis für die sachgerechte Einschätzung des Grundstückswerts erforderlich ist. Die Grundstücksbewertung ist nicht fehlerhaft, wenn sich das Bewertungsergebnis im Rahmen zulässiger Toleranzen bewegt. Wo im Einzelfall die Toleranzgrenze zu ziehen ist, ist Sache der tatrichterlichen Beurteilung. (amtlicher Leitsatz)*)

5. Die Übertragung eines erheblichen Aktienpakets von der Emittentin auf eine Konzerntochter - hier eine Holding - im Wege der Sacheinlage (sog. Umhängung) ist im Prospekt exakt zu beschreiben und darf nicht als Verkauf innerhalb des Konzerns deklariert werden. Ferner muss im Prospekt erläutert werden, dass der im Jahr der Umhängung durch die Aufdeckung stiller Reserven erzielte Buchgewinn bei einer später erforderlich werdenden Sonderabschreibung des Beteiligungsbuchwerts an der Konzerntochter zu einem entsprechenden Verlust der Emittentin in künftigen Geschäftsjahren führen kann, der die Dividendenerwartung der neu geworbenen Aktionäre beeinträchtigt. (amtlicher Leitsatz)*)

6. Die auf die Veröffentlichung eines fehlerhaften Prospektes gestützte Schadensersatzklage hemmt die Verjährung nicht nur in Bezug auf Prospektfehler, die in der Klageschrift geltend gemacht worden sind, sondern auch für solche, die erst nach Klageerhebung in den Prozess eingeführt werden, weil es sich bei einzelnen Fehlern des Prospektes nur um Bestandteile eines einheitlichen Geschehensablaufs und damit um denselben prozessualen Streitgegenstand handelt. (amtlicher Leitsatz)*)

7. In einem der Klage vorangegangenen Mahn- oder Güteverfahren wird der erforderlichen Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs durch die Angabe des Zeitpunkts des Erwerbs der Aktien unter Angabe des angeblich fehlerhaften Prospektes genügt. Der Benennung der einzelnen Prospektfehler bedarf es im Mahnbescheids- bzw. Güteantrag nicht. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 4076
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 30.09.2014 - VI ZR 443/13

1. Hat das erstinstanzliche Gericht den Patienten zur Frage des Entscheidungskonflikts persönlich angehört und will das Berufungsgericht das Ergebnis dieser Anhörung abweichend vom Erstgericht würdigen, ist es dazu grundsätzlich nicht ohne erneute persönliche Anhörung des Patienten befugt. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 1112; IMRRS 2014, 0556
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnung überteuert? Wert ist nach Vergleichswertmethode zu ermitteln!

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014 - 1 U 284/11

1. Die für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen angeblicher Falschangaben zum Verkehrswert erforderliche Klärung des Werts einer erworbenen Immobilie erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den jeweils wertbildenden Faktoren.

2. Es erscheint zweifelhaft, ob den Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag einer Überteuerung genügt ist, wenn sich der jeweilige Käufer in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Vergleichswert im Zeitpunkt des Erwerbs bezieht. Denn soweit sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt, kann die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen werden; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund.

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IBRRS 2014, 0178; IMRRS 2014, 0079
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsabswehrklage gegen § 780 BGB-Anspruch

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)

2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)

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IBRRS 2013, 3470; IMRRS 2013, 1739
ProzessualesProzessuales
Ist die Erhebung der Widerklage in Berufungsinstanz zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 23 U 66/12

Eine Verfahrensverzögerung kann der Annahme der Sachdienlichkeit einer Widerklageerhebung in der Berufungsinstanz entgegen stehen.*)

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IBRRS 2013, 2596
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 420/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5618
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.04.2013 - XI ZR 405/11

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2013, 1955; IMRRS 2013, 1122
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht

BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 46/11

1. Eine Vertragspartei handelt treuwidrig (§ 242 BGB), wenn sie sich auf die Zurechnung von Wissen eines Vertreters ihres Geschäftspartners nach § 166 Abs. 1 BGB beruft, obwohl sie wusste oder damit rechnen musste, dass der Vertreter sein Wissen dem Geschäftspartner vorenthalten würde.*)

2. Danach ist es einem Kapitalanleger, der zusammen mit einem Kreditvermittler dem ein Darlehen gewährenden Kreditinstitut die Verwendung der Kreditmittel für eine bestimmte Kapitalanlage verschwiegen hat, verwehrt, sich auf einen zur Aufklärung über Risiken der konkreten Kapitalanlage verpflichtenden Wissensvorsprung des Kreditinstituts zu berufen, der auf der nach § 166 Abs. 1 BGB dem Kreditinstitut zuzurechnenden Kenntnis des Kreditvermittlers von der Zeichnung dieser Kapitalanlage beruhen würde.*)

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IBRRS 2013, 1243; IMRRS 2013, 0752
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Verjährung: Höhe einer Rückvergütung nicht maßgeblich!

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11

Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.*)

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IBRRS 2012, 4756; IMRRS 2012, 3406
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensrecht - Herstellungsanspruch aus § 249 BGB gerichtet auf Geld

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11

1. Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10).*)

2. Das Kreditinstitut hat dem von ihm fehlerhaft beratenen Anleger nach § 249 Abs. 1 BGB den für den Erwerb der Anlage aufgewandten Geldbetrag zu zahlen, auf den ein Erlös aus deren Veräußerung anzurechnen ist.*)

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IBRRS 2012, 4039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11

1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)

2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)

3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)




IBRRS 2012, 4005; IMRRS 2012, 2874
ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung der Finanzierung einer „Schrott­immobilie“

BGH, Urteil vom 17.07.2012 - XI ZR 198/11

1. Dass der Vermittler im Gespräch die Maklerprovision in Höhe von 3 % erwähnt, lässt keinen Rückschluss auf eine nicht in die Baukosten als Teil des Gesamtaufwands eingepreiste Innenprovision und eine diesbezügliche arglistige Täuschung zu.

2. Einem Berechnungsbeispiel, das ausdrücklich für das "1. Vermietungsjahr" erstellt wurde, darf die Garantiemiete zu Grunde gelegt werden. Von einer Täuschung kann dann keine Rede sein, wenn im Prospekt ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die erzielbare Miete nach Ablauf des Garantiemietzeitraums höher, aber auch niedriger liegen kann.

3. Bei der negativen Feststellungsklage muss der Feststellungskläger lediglich beweisen, dass sich der Beklagte eines Anspruchs auf Grund eines bestimmten Lebenssachverhalts berühmt. Demgegenüber obliegt dem Anspruchsteller in der Rolle des Feststellungsbeklagten der Beweis derjenigen Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch herleitet, denn auch bei der leugnenden Feststellungsklage ist - wenn auch mit umgekehrten Parteirollen - Streitgegenstand der materielle Anspruch, um dessen Nichtbestehen gestritten wird. Die Beklagte als Anspruchstellerin der vom Kläger negierten Ansprüche trägt folglich auch im Rahmen der negativen Feststellungsklage die Beweislast dafür, dass der Darlehensvertrag zu Stande gekommen ist und dass der Kläger die Darlehensvaluta empfangen hat.

4. Der Darlehensnehmer haftet im Falle der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta, wenn er diese erhalten hat. Ein Darlehen gilt als empfangen, wenn der Darlehensgeber es an den Darlehensnehmer oder auf dessen Weisung an einen Dritten ausgezahlt hat. Für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisung des Treuhänders kommt es auf die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen an, nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zahlungsanweisung oder der Einrichtung des Kreditkontos.

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IBRRS 2012, 2963; IMRRS 2012, 2151
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärung über Höhe der Innenprovision? Nur ausnahmsweise!

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 149/11

Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer "verdeckten Innenprovisionen", auf deren Anfall in unbestimmter Höhe der Käufer hingewiesen wurde, besteht nur, wenn es dadurch zu einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises kommt und die Bank dies weiß. Ansonsten führt bei grundsätzlichem Hinweis im Prospekt auch eine 18,25% hohe Innenprovision nicht zur Haftung der Bank.

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IBRRS 2012, 3535; IMRRS 2012, 2553
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3536; IMRRS 2012, 2554
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 176/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2874; IMRRS 2012, 2098
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 178/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3182; IMRRS 2012, 2307
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 179/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2884; IMRRS 2012, 2106
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 173/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2893; IMRRS 2012, 2113
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 174/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2654; IMRRS 2012, 1922
ImmobilienImmobilien
Kein Hinweis auf Innenprovision: Arglistige Täuschung?

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 175/11

a) Zur Frage, ob eine arglistige Täuschung darin zu sehen ist, dass in einem Verkaufsprospekt für eine Eigentumswohnung angegeben wird, dass für "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" 76,70% des kalkulierten Gesamtaufwandes aufzuwenden sind, ohne dass ausgewiesen wird, dass hierbei eine Innenprovision in Höhe von 18,24% eingepreist wurde.*)

b) Zur Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrages und vorformulierter Angaben in einem Berechnungsbeispiel.*)

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IBRRS 2012, 2571; IMRRS 2012, 1865
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Unwirksame Klausel in Bank-AGB

BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 437/11

Die dem Muster von Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken nachgebildete Klausel einer Bank*)

"Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)."*)

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 10. November 1988 - III ZR 215/87, WM 1989, 129).*)

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IBRRS 2012, 2324
Mit Beitrag
AGBAGB
Sonstiges Zivilrecht - Voraussetzungen für Aufwendungsersatzanspruch in AGB

BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 61/11

BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Bl, Cb; UKlaG § 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AGB-Sparkassen Nr. 18*)

Die dem Muster von Nr. 18 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse*)

"Die Sparkasse ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Sparkasse in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)."*)

ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 10. November 1988 - III ZR 215/87, WM 1989, 129).*)




IBRRS 2012, 2140; IMRRS 2012, 1578
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 95/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2144; IMRRS 2012, 1581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Berufung

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0596; IMRRS 2012, 0432
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - § 20a WpHG kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB

BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10

1. § 20a WpHG, durch den Marktmanipulationen verboten werden, bezweckt in erster Linie, die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte zu gewährleisten, und ist daher kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)

2. Die Höhe des Subprime-Anteils der unmittelbar eigenen Investments einer Bank sowie derjenigen der mit der Bank verbundenen Zweckgesellschaften ist eine konkrete, zur Kursbeeinflussung geeignete Information im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG. Auch die Höhe des Subprime-Anteils der von den Zweckgesellschaften getätigten Investments ist eine Information, die die Bank unmittelbar im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 und 3 WpHG betrifft und die daher in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden muss.*)

3. Nach § 37b Abs. 1 WpHG kann ein Anleger wegen unterlassener Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung den Erwerbsschaden ersetzt verlangen, also Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Finanzinstrumente. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Finanzinstrumente wegen einer unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung erworben wurden, trägt der Anspruchsteller.*)

4. Der Anleger kann als Mindestschaden auch den Kursdifferenzschaden ersetzt verlangen. Hierfür muss der Anleger lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass, wäre die Ad-hoc-Mitteilung rechtzeitig erfolgt, der Kurs zum Zeitpunkt seines Kaufs niedriger gewesen wäre als er tatsächlich war.*)

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IBRRS 2012, 0327; IMRRS 2012, 0234
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Beweislast bei missbräuchlicher Kontoabhebung

BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10

1. Bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) spricht der Beweis des ersten Anscheins nur dann dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn bei der Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.).*)

2. Zur Auslegung einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer kartenausgebenden Bank, nach der der Karteninhaber vor Anzeige des Verlustes der Karte lediglich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag haftet.*)

3. Legt eine kartenausgebende Bank in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten pro Tag fest, schützt diese Klausel auch den Karteninhaber, sodass dessen Haftung im Falle eines Kartenmissbrauchs auf diesen Betrag begrenzt sein kann, wenn die Bank ihrer Pflicht, die Einhaltung des Höchstbetrags zu sichern, nicht genügt hat.*)

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IBRRS 2011, 5087
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Mithaftung eines Kommanditisten für Darlehen

BGH, Urteil vom 25.10.2011 - XI ZR 332/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5092; IMRRS 2011, 3718
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme

BGH, Urteil vom 25.10.2011 - XI ZR 331/10

Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. April 2004 - XI ZR 49/03).*)

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IBRRS 2011, 4439; IMRRS 2011, 3186
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflicht der Bank über Insolvenzrisiko der Emittentin

BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 182/10

1. Zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ein konkret bestehendes Insolvenzrisiko der Emittentin (hier: Lehman Brothers) beim Erwerb von Indexzertifikaten durch ihren Kunden.*)

2. Die beratende Bank ist beim Vertrieb von Indexzertifikaten auch dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Emittentin bestehen, verpflichtet, den Anleger darüber aufzuklären, dass er im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin bzw. Garantiegeberin das angelegte Kapital vollständig verliert (allgemeines Emittentenrisiko).*)

3. Hat die Bank ordnungsgemäß über das allgemeine Emittentenrisiko belehrt, bedarf es daneben keines zusätzlichen Hinweises auf das Nichteingreifen von Einlagensicherungssystemen.*)

4. Bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) besteht keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Dem steht weder die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung verdeckter Innenprovisionen noch diejenige zur Aufklärungsbedürftigkeit von Rückvergütungen entgegen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 20 ff.).*)

5. Die beratende Bank ist aufgrund des Beratungsvertrages mit ihrem Kunden nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass der Zertifikaterwerb im Wege des Eigengeschäfts der Bank erfolgt.*)

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IBRRS 2011, 4499; IMRRS 2011, 3236
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Aufklärungspflicht der Bank bei Basketzertifikaten (Lehman Br.)

BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 178/10

Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden.*)

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IBRRS 2011, 4506; IMRRS 2011, 3243
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - XI ZR 17/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 5303; IMRRS 2011, 3871
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mahnbescheid: Schadenspositionen gesondert zu betrachten!

OLG München, Beschluss vom 20.07.2011 - 19 W 984/11

1. Mehrere vom Antragsteller behauptete Pflichtverletzungen bedürfen auch hinsichtlich der Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids gesonderter Betrachtung.*)

2. Die Anspruchsbezeichnung in einem Mahnbescheid "Schadensersatz und ungerechtfertigte Bereichung aus Darlehensvertrag vom 21.12.90" ist zu einer Individualisierung einzelner konkreter Pflichtverletzungen und damit zu einer Verjährungsunterbrechung bezogen auf einzelne Pflichtverletzungen nicht geeignet.*)

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IBRRS 2011, 3822; IMRRS 2011, 2702
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Prospekthaftung)

BGH, Urteil vom 05.07.2011 - XI ZR 306/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3029; IMRRS 2011, 2191
ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflicht der Finanzierungsbank bei arglistiger Täuschung

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 90/09

1. Das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut muss den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).

2. Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank liegt aber vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).

3. Die die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.

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IBRRS 2011, 2812; IMRRS 2011, 2018
ImmobilienImmobilien
Aufklärungsverschulden bei Objekt- und Finanzierungsvermittlung

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08

a) Eine Prozesspartei hat nach § 138 Abs. 1 ZPO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Dass die Prozesspartei einen tatsächlichen Umstand für unerheblich hält, berechtigt sie nicht, insoweit falsche Angaben zu machen.*)

b) Eine Prozesspartei, die ein Geständnis in dem Bewusstsein abgibt, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die sie sich bezieht, nicht zu kennen, nimmt diese Ungewissheit bewusst in Kauf und handelt auf eigenes Risiko. Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.*)

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5 Nachrichten gefunden
BGH: Terminhinweis für weiteres Schrottimmobilien-Verfahren
(28.02.2011) Am 05.04.2011 verhandelt der BGH in 10 Parallelverfahren wieder im Rahmen sog. Schrottimmobilienkäufe wegen der arglistigen Täuschung der Anleger über die Höhe der Vertriebsprovision. ...
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BGH: Terminhinweise zu Schrottimmobilien, geschlossenen Immobilienfonds und Kündigung wegen Abrisses
(31.01.2011) Am 08.02.2011 verhandelt der Bundesgerichthof zu der Frage, in welchem Umfang Anleger von Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tatsächlich haften, wenn eine Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft (quotale Haftung) vereinbart worden ist.
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"Schrottimmobilien": BGH setzt Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge fort
(12.01.2011) Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Bei den heute verhandelten 11 Sachen handelt es sich um Parallelverfahren,
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BGH: Terminhinweis in Sachen Schrottimmobilien am 11.01.2011
(14.12.2010) Bei den zur Verhandlung anstehenden 16 Sachen handelt es sich um Parallelverfahren, in denen die Kläger die Beklagte - eine Bausparkasse - auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe (sog. "Schrottimmobilien") in Anspruch nehmen.
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"Schrottimmobilien": Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge
(29.06.2010) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
D. Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln
I. Arglistiges Verschweigen