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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZB 25/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 4179; IMRRS 2012, 2994
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Streitfall zugeschnitten sein!

BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11

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49 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 59 BGH - Berufungsbegründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein!

44 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0883; IMRRS 2019, 0335; IVRRS 2019, 0136
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abdichtung muss abdichten!

BGH, Beschluss vom 07.02.2019 - VII ZR 274/17

1. Teilabnahmen im Sinne von § 641 Abs. 1 Satz 2 BGB setzen eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierüber voraus, die auch konkludent erfolgen kann. Wegen ihrer gravierenden Folgen muss aber der Wille des Auftraggebers zur Teilabnahme klar zum Ausdruck kommen.

2. Die Beauftragung von Nachfolgegewerken allein lässt nicht den Schluss auf den Willen des Auftraggebers zu, eine Teilabnahme der Leistungen des Auftragnehmers zu erklären. Regelmäßig kann allein dem Weiterbau im Rahmen eines Bauvorhabens kein Erklärungswert beigemessen werden.

3. Wird der Auftragnehmer mit Abdichtung der Terrasse eines Wohnhauses beauftragt, schuldet er die Herbeiführung eines Zustands, der ausschließt, dass (Regen-)Wasser über die Terrasse oder durch sie durch in das Gebäude eindringt. Die Wasserundurchlässigkeit ist Bestandteil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung.

4. Der Auftragnehmer schuldet Nacherfüllung verschuldensunabhängig auch dann, wenn ihm ein Ausführungsfehler, der dazu geführt hat, dass die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreicht wurde, nicht nachzuweisen ist.

5. Die Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung stellt eine ultima ratio dar, die erst dann zum Tragen kommt, wenn und soweit das Gericht alle zulässigen Beweismöglichkeiten ohne Erfolg ausgeschöpft hat und weitere Feststellungen nicht mehr möglich erscheinen (BGH, Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 254/05, NJW 2007, 2122 = IBRRS 2007, 2786 = IMRRS 2007, 1051). Dies gilt auch dann, wenn die Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten aus einem Grund ganz oder teilweise unterbleiben muss, der aus der Sphäre des Beweisbelasteten stammt.*)

6. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Gerichts des ersten Rechtszugs begründen und deshalb eine erneute Feststellung geboten sei, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, ist der revisionsrechtlichen Überprüfung entzogen. Dies gilt auch dann, wenn die (ergänzende) Beweisaufnahme in zweiter Instanz angeordnet worden, aber ergebnislos geblieben ist.*)




IBRRS 2019, 0929
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - XI ZB 9/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 1020
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.12.2018 - X ZR 37/17

Die Berufung ist unzulässig, wenn der im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Patentgericht unterlegene Patentinhaber mit der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift, mit der die vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Streitpatents in dem angefochtenen Urteil begründet ist. (Rn. 26)*)

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IBRRS 2018, 3461
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BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - XI ZB 7/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 2391; IMRRS 2018, 0843; IVRRS 2018, 0349
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Festhalten an zurückgewiesener Rechtsansicht macht Berufung nicht unzulässig!

BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17

Das Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht führt auch dann nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, wenn in der Berufungsbegründung lediglich bereits in erster Instanz vorgetragene rechtliche Argumente wiederholt werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 09.03.1995 - IX ZR 143/94, NJW 1995, 1560; Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11, Rn. 10, IBR 2013, 59 = NJW 2013, 174).*)

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IBRRS 2018, 0670
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.01.2018 - IX ZR 31/15

Zum notwendigen Inhalt der Berufungsbegründung, wenn das Erstgericht die Voraussetzungen einer Vorsatzanfechtung mit der Begründung verneint hat, der Anfechtungsgegner habe weder von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners noch von einer Benachteiligung der Gläubiger gewusst.*)

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IBRRS 2018, 0755
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 11.01.2018 - III ZB 84/17, III ZB 85/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 0644; IMRRS 2018, 0200; IVRRS 2018, 0089
ProzessualesProzessuales
Rechtzeitig Antrag auf Akteneinsicht gestellt: Wiedereinsetzung bei Fristversäumung!

BGH, Beschluss vom 11.01.2018 - III ZB 82/17

Dem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt wurde.*)

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IBRRS 2018, 0645; IMRRS 2018, 0201; IVRRS 2018, 0090
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtzeitig Antrag auf Akteneinsicht gestellt: Wiedereinsetzung bei Fristversäumung!

BGH, Beschluss vom 11.01.2018 - III ZB 81/17

Dem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt wurde.*)

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IBRRS 2018, 4272
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 11.01.2018 - III ZB 81/17, III ZB 82/17

Dem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt wurde. (Rn. 13)*)

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IBRRS 2016, 3436
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZB 32/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 2092; IMRRS 2016, 1269
ProzessualesProzessuales
Urteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt: Anforderungen an Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 104/15

Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung, wenn das Ersturteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt ist.*)

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IBRRS 2018, 2805
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht wie vereinbart gebaut: Mangel arglistig verschwiegen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2016 - 8 U 3/14

1. Verschweigt der Auftragnehmer einen Mangel arglistig, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nicht in fünf Jahren ab Abnahme, sondern in 10 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.

2. Der Auftragnehmer handelt arglistig, wenn er einen Werkmangel kennt und den Auftraggeber (bei der Abnahme) nicht darauf hinweist.

3. Eine Abweichung von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses, das Fehlen wesentlicher Bauteile oder das Vorhandensein eines besonders schweren Mangels reicht für sich allein genommen nicht aus, um ein arglistiges Verschweigen annehmen zu können.

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 10.12.2015 - IX ZB 35/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 3225
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein verbindlicher Bauzeitenplan vereinbart: Kein Anspruch wegen gestörten Bauablaufs!

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.12.2015 - 11 U 102/12

1. Entfallen wegen der tatsächlichen Gegebenheiten Leistungspositionen ersatzlos (sog. Nullpositionen), kann der Auftragnehmer keinen Ausgleich der konkret einkalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten verlangen, soweit er durch die Erhöhung der Mengen bei anderen Positionen oder auf sonstige Weise einen Ausgleich erhält.

2. Die Kosten für die Erstellung eines Angebots und die hierfür notwendigen Vorarbeiten fallen regelmäßig dem Auftragnehmer zur Last. Das gilt auch für Nachtragsangebote im Rahmen einer bereits bestehenden bauvertraglichen Beziehung.

3. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen eines gestörten Bauablaufs scheiden aus, wenn kein verbindlicher Bauzeitenplan für die Arbeiten an Ort und Stelle vereinbart wurde.

4. Die erfolgreiche Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB setzt substanziierten Vortrag zum Anspruchsgrund voraus. Daran sind jedenfalls dann strenge Anforderungen zu stellen, wenn es um hochkomplexe technische Sachverhalte geht, bei denen durch das Zusammentreffen von Kausalverläufen aus unterschiedlichen Sphären eine Gemengelage entsteht; nicht ausreichend ist es, eine Vielzahl von Problemen und Störungen beim geordneten Bauablauf vorzutragen.




IBRRS 2016, 0144; IMRRS 2016, 0090
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Und nochmals: Welche Anforderungen bestehen an die Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 48/13

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Besondere formale Anforderungen an die Berufungsbegründung bestehen nicht; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Jedoch muss die Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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IBRRS 2016, 0412; IMRRS 2016, 0248
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kernsanierter Plattenbau ist in jüngere Baualtersklasse einzuordnen!

LG Potsdam, Urteil vom 25.09.2015 - 13 S 26/14

1. Wird ein Plattenbau nach längerem Leerstand umfassend und aufwändig kernsaniert (inkl. neuer Wohnraumzuschnitte) und erreichen die Sanierungskosten die Kosten eines Neubaus, sind die dabei neu errichteten Wohnungen in eine jüngere Baualtersklasse einzuordnen.

2. Soll die Miete aufgrund dieser Sanierung und Änderung der Baualtersklasse erhöht werden, muss dies im Erhöhungsverlangen nachvollziehbar begründet werden.

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - XII ZB 131/15

Zur Frage, wann in Ehe- und Familienstreitsachen eine Eingabe, mit der der Beschwerdeführer um die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Beschluss nachsucht, gleichzeitig auch die Beschwerdebegründung darstellt (Fortführung der Senat, NJW-RR 2012, 755 = FamRZ 2012, 962 und NJW 1995, 2112).*)

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IBRRS 2015, 0736; IMRRS 2015, 0432
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage wegen Verjährung abgewiesen: Anforderungen an die Berufungsbegründung?

BGH, Urteil vom 10.03.2015 - VI ZR 215/14

Wird die Klage allein aus dem Gesichtspunkt der Verjährung abgewiesen, reicht es grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung aus, dass der Kläger vorträgt, die aus einem bestimmten Unfallereignis geltend gemachten Schadensersatzansprüche seien nicht verjährt.*)

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IBRRS 2015, 0683; IMRRS 2015, 0399
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung: Anforderungen an einen tauglichen Berufungsangriff?

BGH, Beschluss vom 03.03.2015 - VI ZB 6/14

1. Die Berufungsbegründung muss eine aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.*)

2. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen.*)

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IBRRS 2015, 2057; IMRRS 2015, 0822
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Genehmigung für Nutzung als Wohnraum beantragt: Vermieter haftet!

LG Potsdam, Urteil vom 27.02.2015 - 13 S 46/14

Versäumt der Vermieter für die Umnutzung der Mieträume von einer gewerblichen Nutzung in eine Wohnraumnutzung eine nach der Bauordnung erforderliche Genehmigung zu beantragen und muss der Mieter infolgedessen in eine neue Wohnung ziehen, macht der Vermieter sich schadensersatzpflichtig.

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IBRRS 2015, 0737; IMRRS 2015, 0433
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Was gehört zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 10.02.2015 - VI ZB 26/14

Zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung.*)

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IBRRS 2015, 0420; IMRRS 2015, 0243
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage abgewiesen: Berufungsbegründung muss sich mit sämtlichen tragenden Gründen befassen!

BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14

1. Eine Berufungsbegründung bedarf einer aus sich heraus verständlichen Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Sie muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Hierfür reicht es nicht aus, auf Vorbringen in der Klageschrift zu verweisen und einen Gehörsverstoß wegen Verletzung der Hinweispflicht zu rügen, ohne auszuführen, was auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen worden wäre.*)

2. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist die Berufung unzulässig.*)

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IBRRS 2014, 4336
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 11.11.2014 - XI ZB 1/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 1705; IMRRS 2014, 0893
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie muss ein "Überraschungsurteil" angegriffen werden?

BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - IX ZB 46/12

Soll ein erstinstanzliches Urteil als "Überraschungsurteil" angegriffen werden, muss der Berufungsführer mit der Berufungsbegründung vortragen, welches Vorbringen er gegebenenfalls ergänzend vorgetragen hätte.

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IBRRS 2014, 0713; IMRRS 2014, 0327
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Was muss mit der Berufungsbegründung angegriffen werden?

BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 32/13

Ist die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt worden, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

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IBRRS 2014, 0113
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 13.11.2013 - X ZR 171/12

a) Die Ermittlung des Werts eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts erfordert eine Prognose, mit der sowohl der künftige Wert des Schutzrechts für den Anspruchsgläubiger als auch die Gefährdung der Realisierung dieses Werts durch den als Verletzer in Anspruch Genommenen abgeschätzt wird.*)

b) Die Geltendmachung einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterverletzung rechtfertigt für sich genommen noch nicht die Annahme, der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sei umfangreich oder schwierig.*)

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IBRRS 2013, 2517
Mit Beitrag
AGBAGB
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 26. Februar 2009 Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).*)

2. Zu der Frage, ob bei einem Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs auf Wunsch des Käufers eine Flüssiggasanlage einbaut, ein Kaufvertrag oder ein gemischter Vertrag vorliegt.*)

3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).*)

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IBRRS 2013, 3338
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.05.2013 - II ZR 207/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0817; IMRRS 2013, 0522
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung ohne Berufungsantrag ist unzulässig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2013 - 2 U 293/12

1. Die Berufungsbegründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt, darüber hinaus konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten und die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; . BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 -NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; Zöller/Heßler, ZPO, § 520 Rn. 35).*)

2. Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, fehlt es zudem an einem Berufungsantrag, liegt eine unzulässige Berufungsbegründungsschrift vor.*)

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IBRRS 2013, 1074
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 30.01.2013 - III ZB 49/12

Geht aus dem erstinstanzlichen Urteil nicht hinreichend deutlich hervor, dass das Erstgericht seine Klageabweisung auch auf eine weitere selbständig tragende rechtliche Erwägung gestützt hat, so muss die Berufungsbegründung diese auch nicht gesondert angreifen.*)

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IBRRS 2012, 4179; IMRRS 2012, 2994
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Streitfall zugeschnitten sein!

BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Besondere formale Anforderungen bestehen nicht.

2. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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IBRRS 2013, 0257; IMRRS 2013, 0183
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Argumente des Gerichts eingehen!

KG, Beschluss vom 21.06.2011 - 6 U 110/09

Die pauschale Behauptung, dass ein Urteil nicht nachvollziehbar sei - ohne inhaltliches Eingehen auf die Argumente des Gerichts - genügt als Berufungsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen.

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IBRRS 2013, 0337
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Neue Verjährungsfristen durch Bürgschaftenaustausch?

LG Berlin, Urteil vom 22.04.2009 - 23 O 412/07

1. Die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs aus einem Werkvertragsverhältnis wird erst dann gehemmt, wenn sich der Unternehmer der Untersuchung des Mangels unterzieht. Der Zugang der Mängelbeseitigungsaufforderung reicht hierzu nicht aus.

2. Gibt der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft zurück, ohne dass seine Gewährleistungsansprüche erfüllt sind, darf er keinen entsprechenden Teil der Sicherheit einbehalten.

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1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

III. Berufungsbegründung ( Rn. 27-34)