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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZB 24/07
BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
Volltext21 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 26 | BGH - Anspruch auf Bürgschaftsurkunde trotz der Verjährung der Bürgschaftsforderung? |
19 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2016 - 8 W 38/16
§ 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG - ist für die vertragliche Normierung einzelner Tatbestände für eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich offen, solange und soweit die vertraglich geregelten Kündigungsgründe jeweils zugleich auch einen "wichtigen Grund" im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 3 WBVG darstellen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 06.03.2014 - V ZB 35/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Ravensburg, Urteil vom 29.07.2013 - 6 O 444/12
1. Die Ansprüche des Hauptschuldners und des Bürgen in Bezug auf die Herausgabe der Bürgschaft sind im Gleichlauf zu beurteilen. Der Bürgen kann daher die Herausgabe der Bürgschaft verlangen, wenn auch der Hauptschuldner die Sicherheit zurückfordern kann.
2. Eine Gewährleistungssicherheit sichert keine Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten.
VolltextBGH, Beschluss vom 08.05.2012 - VIII ZB 91/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.03.2011 - VIII ZB 65/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.03.2010 - AnwZ (B) 31/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 15.07.2009 - AnwZ (B) 76/08
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 28.04.2009 - VIII ZB 7/08
1. Es bedarf einer Beifügung des Mietspiegels jedenfalls dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist.
2. Da der Mietspiegel für Wiesbaden durch die Interessenverbände der Mieter und Vermieter gegen Zahlung eines geringen Betrags von 3 EUR abgegeben wird und er zudem (vollständig) im Internet veröffentlicht wird, ist der Mietspiegel im vorgenannten Sinne allgemein zugänglich.
VolltextBGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)
2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)
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