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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 42/93
23 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1996, 94 | BGH - Kann man aus Abschlagszahlungen ein Anerkenntnis herleiten? |
15 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 18.10.2007 - III ZR 277/06
1. § 6 Abs. 3 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV) vom 10. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2885) betrifft nur das Verhältnis des Flugplatzunternehmers zu Dienstleistern und Selbstabfertigern und schließt es nicht aus, von Luftfahrtunternehmen in ihrer Eigenschaft als Flughafennutzer Entgelte für die Nutzung der Zentralen Infrastruktureinrichtungen eines Flughafens zu erheben.*)
2. Eine solche Entgelterhebung ist auch mit Art. 8 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABlEG Nr. L 272 S. 36) vereinbar, der mit Blick auf den Zweck der Richtlinie, den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste zu öffnen, ebenfalls allein das Verhältnis zwischen Flughafenunternehmern und Abfertigern einschließlich der Selbstabfertiger betrifft und Luftfahrtunternehmen als Flughafennutzer nicht erfasst.*)
3. Eine gemeinsame Betrachtung der Kosten- und Erlössituation aller zu einem Vertragskonzern verbundenen Flughäfen eines Flughafensystems hält sich im Rahmen des von § 315 BGB eingeräumten Spielraums.*)
4. Eine derartige Gesamtkostenbetrachtung ohne Erschwerung oder Vereitelung des Marktzugangs stellt keine Maßnahme der Verkehrsaufteilung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABlEG Nr. L 240 S. 8) dar.*)
5. § 1 Abs. 2 BADV gebietet nicht die gesonderte Festsetzung von Nutzungsentgelten für jeden einzelnen Flughafen eines Flughafensystems.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05
Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses.*)
VolltextBGH, Urteil vom 15.06.2000 - I ZR 55/98
CMR Art. 17 Abs. 4, Art. 18 Abs. 2Der Frachtführer hat die für die Anwendbarkeit der Beweisvermutung gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 1 CMR erforderliche Schadenskausalität ausreichend dargelegt, wenn er die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den in Art. 17 Abs. 4 CMR bezeichneten besonderen Gefahren und einem Verlust des Transportgutes konkret aufzeigt oder dieser aus einer der Gefahren lebenserfahrungsgemäß folgt.BGH, Urt. v. 15. Juni 2000 - I ZR 55/98 - OLG Düsseldorf LG Duisburg*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
ZPO § 138Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die nicht darlegungs- und beweisbelastete Prozeßpartei Tatsachenbehauptungen der Gegenpartei substantiiert bestreiten muß.BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 - OLG Nürnberg LG Nürnberg-Fürth*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93
a Die Bezahlung einer Rechnung ohne Einwendungen kann als bestätigendes Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung zu werten sein Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BGH.
b) Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahin, daß mit der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen in der Vergangenheit auch hinsichtlich künftiger Forderungen gleichartige Einwendungen ausgeschlossen sind.
Volltext2 Leseranmerkungen gefunden |
Replik Stellungnahme des Autors (RA Dr. Benjamin Berding) zu
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Deklaratorisches Schuldanerkenntnis Leseranmerkung von RA Prof. Dr. Reinhold Thode zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung |
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen |