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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 51/07


Beste Treffer:
IBRRS 2008, 5081; VPRRS 2008, 0391
VergabeVergabe
Baukonzession in Form eines Pachtvertrags ausschreibungspflichtig?

OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2008 - Verg 51/07

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IBRRS 2007, 5060; VPRRS 2007, 0433
VergabeVergabe
Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 51/07

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IBR 2008, 1030 OLG Düsseldorf - Findet auf Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V das Vergaberecht Anwendung?

71 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 4807; VPRRS 2013, 1626
VergabeVergabe
AG muss Frist zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn lassen!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2013 - VK 2-100/13

1. Die Frist, die einem Auftragnehmer zwischen Erhalt des Zuschlags und Beginn der Vertragsdurchführung zur Verfügung steht, stellt keine vergaberechtliche Frist dar, sondern betrifft die Ebene der Vertragsdurchführung.

2. Eine zu kurze Frist zwischen Zuschlagserhalt und Vertragsbeginn kann sich gleichwohl auf die Position eines Auftragsinteressenten im Vergabeverfahren auswirken. Der Auftraggeber ist daher gehalten, auf einen angemessenen Abstand zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn zu achten.

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VPRRS 2013, 1625
Waren/GüterWaren/Güter
Arneimittelrabattvertrag: Forderung nach Kapazitätsnachweis zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 04.11.2013 - VK 2-96/13

1. Zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) dürfen von den Bietern nur solche Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Bei einem Rahmenrabattvertrag, der die Versorgung der Versicherten durch Belieferung mit Arzneimitteln zum Gegenstand hat, steht ein von den Bietern zu erbringender Kapazitätsnachweis in unmittelbarem Zusammenhang zum Auftragsgegenstand.

2. Die Frage nach der Lieferfähigkeit und damit die Vorlage von Lieferkapazitäts- oder Produktionsnachweisen ist bei Belieferung mit Arzneimitteln durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

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VPRRS 2013, 1202
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss Arzneimittelreimporteur "Produktionszugriffsnachweis" vorlegen?

VK Bund, Beschluss vom 07.08.2013 - VK 2-68/13

Besteht ungeachtet eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten des Originalpräparateherstellers ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller des Medikaments und einem Re-Importeur, kann der Auftraggeber von den Bietern einen Nachweis über die zukünftig zu liefernden Mengen fordern. Ein Eignungsnachweis als "Produktionszugriffsnachweis" ist jedoch sachlich nicht gerechtfertigt, weil der Zugriff auf die Produktionskette nicht erforderlich ist, um den gewünschten Mengennachweis abzubilden.

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VPRRS 2014, 0129
VergabeVergabe
VOL/A: Unverlangt nachgereichte Bestätigungen sind unbeachtlich!

VK Bund, Beschluss vom 20.06.2013 - VK 2-40/13

1. Angebote sind mit dem Erklärungsinhalt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu werten.

2. Die Forderung, ausschließlich im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte anzubieten, stellt eine Produkt- und keine Nachweisanforderung auf, weil mit der Eintragungsvoraussetzung keine Erklärung seitens des Bieters, sondern ein objektives Datum in Bezug auf das Produkt gefordert wird.

3. Ist ein Hilfsmittel zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen, sind nachgereichte Bestätigungen unbeachtlich, wenn deren Vorlage nicht vom Auftraggeber nachgefordert wurde. Denn unverlangt nachgereichte Erklärungen und Nachweise führen bei einer VOL/A-Vergabe nicht zur Vervollständigung eines ursprünglich unvollständigen Angebots.

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VPRRS 2014, 0120
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A: Unverlangt nachgereichte Bestätigungen sind unbeachtlich!

VK Bund, Beschluss vom 20.06.2013 - VK 2-43/13

1. Angebote sind mit dem Erklärungsinhalt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu werten.

2. Die Forderung, ausschließlich im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte anzubieten, stellt eine Produkt- und keine Nachweisanforderung auf, weil mit der Eintragungsvoraussetzung keine Erklärung seitens des Bieters, sondern ein objektives Datum in Bezug auf das Produkt gefordert wird.

3. Ist ein Hilfsmittel zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen, sind nachgereichte Bestätigungen unbeachtlich, wenn deren Vorlage nicht vom Auftraggeber nachgefordert wurde. Denn unverlangt nachgereichte Erklärungen und Nachweise führen bei einer VOL/A-Vergabe nicht zur Vervollständigung eines ursprünglich unvollständigen Angebots.

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VPRRS 2014, 0031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweise unverlangt nachgereicht: Angebot bleibt unvollständig!

VK Bund, Beschluss vom 20.06.2013 - VK 2-37/13

1. Die Forderung, ausschließlich im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte anzubieten, stellt eine Produkt- und keine Nachweisanforderung auf.

2. Unverlangt nachgereichte Erklärungen und Nachweise führen nicht zur Vervollständigung eines ursprünglich unvollständigen Angebots, denn den Auftraggeber trifft bei VOL/A-Vergaben - anders als im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A - keine Nachforderungspflicht.

3. Müssen die Bieter nach den Vergabeunterlagen eine einheitliche Versorgungspauschale über alle von ihnen benannten Hilfsmittel in einer Position anbieten, führt die Abgabe eines nicht zugelassenen Nebenangebots dazu, dass eine Trennung der Pauschale für das Hauptangebot und das Nebenangebot nicht möglich ist. Das Angebot ist deshalb insgesamt auszuschließen.

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IBRRS 2013, 0598; VPRRS 2013, 0067
VergabeVergabe
Bieter ist auch Nachunternehmer: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12

1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.

3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.

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IBRRS 2012, 3285; VPRRS 2012, 0292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufgabenübertragung an Dritten: Umgehung des Vergaberechts!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 15/12

1. Nicht nur Liefer- und Dienstleistungsverträge als solche, sondern auch Rahmenvereinbarungen darüber unterliegen dem Vergaberecht.

2. Schließt eine gesetzliche Krankenkasse mit einem Dritten (hier: einer Managementgesellschaft) einen Vertrag über die "zentrale Koordinierung von integrierten Behandlungs- und Versorgungsabläufen", entledigt sich die Krankenkasse der sie bei den Folgeverträgen grundsätzlich treffenden Ausschreibungspflicht, wenn der Dritte Rahmenvereinbarungen ohne eine vergaberechtliche Bindung vergeben kann. In der Ausnutzung der dazu gegebenen Möglichkeit liegt eine Umgehung des Vergaberechts.

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IBRRS 2012, 2200; VPRRS 2012, 0196
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeverfahren nach GWB/SektVO ./. Konzessionsvergaben nach EnWG

VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12

1. "Sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber" im Sinne des § 104 Abs. 2 GWB können auch die Bestimmungen aus §§ 19 und 20 GWB, aus § 1 und § 46 Abs. 2 EnWG und dem § 3 KAV sein, so dass diese der Nachprüfung durch eine Vergabekammer unterliegen.*)

2. Vergabeverfahren nach dem GWB/SektVO und die Konzessionsvergaben nach dem EnWG können grundsätzlich separat erfolgen.*)

3. Findet hingegen eine Verknüpfung zwischen diesen beiden Verfahren - beispielsweise über ein Zuschlagskriterium - statt, müssen bei dem Vergabeverfahren nach der SektVO auch die Vorgaben aus dem EnWG, dem § 3 KAV und den §§ 19 und 20 GWB berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2013, 2455; VPRRS 2013, 0703
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2013, 2442; VPRRS 2013, 0690
VergabeVergabe
Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln und Krankenunterlagen

VK Bund, Beschluss vom 11.11.2011 - VK 2-133/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1418
Waren/GüterWaren/Güter
Auftrag „Vorbereitende Expertenunterstützungsleistungen Einführung TI"

VK Bund, Beschluss vom 29.07.2011 - VK 2-79/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5598; VPRRS 2013, 0239
VergabeVergabe
Missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2011 - VK 3-80/11

1. Öffentliche Aufträge sind synallagmatische Verträge zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Dritten. Ein Rabattvertrag ist kein Austauschvertrag, wenn er keine Lieferverpflichtung enthält, sondern lediglich die Bedingungen für spätere Einzelverträge geregelt werden. , insbesondere der Rabatt als wesentliche Determinante für den Preis. Dessen ungeachtet wird der Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung den Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG und damit den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterstellt, ohne selbst öffentlicher Auftrag zu sein.

2. Konzernverbundene Unternehmen können für denselben Auftrag eigene Angebote abgeben, vorausgesetzt, sie können darlegen und beweisen, Vorkehrungen getroffen haben, welche die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Angebotserstellung gewährleisten. Ist es somit vergaberechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass verbundene Unternehmen jeweils eigene Angebote abgeben, muss ihnen - als Kehrseite - auch die Möglichkeit offen stehen, eigenständig Nachprüfungsverfahren einzuleiten und zu führen.

3. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs. C-406/08) nicht entgegen.

4. Ein vertragliches Konstrukt, wonach bei einer vom Auftraggeber vorgegebenen Rabatthöhe ohne Auswahlentscheidung mit allen denjenigen pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag abzuschließen, die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, stellt die missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung sowie einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz dar und ist vergaberechtswidrig.

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IBRRS 2013, 2451; VPRRS 2013, 0699
VergabeVergabe
Abschluss von Rahmenrabattverträgen für wirkstoffbezogene Fachlose

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 2-58/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2450; VPRRS 2013, 0698
VergabeVergabe
Vergabe "Rabattvertrag für ausgewählte Wirkstoffe"

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2011 - VK 3-65/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2449; VPRRS 2013, 0697
VergabeVergabe
Vergabe "Rabattvertrag für ausgewählte Wirkstoffe"

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2011 - VK 3-62/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2448; VPRRS 2013, 0696
VergabeVergabe
Vergabe "Rabattvertrag für ausgewählte Wirkstoffe"

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2011 - VK 3-59/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0125; VPRRS 2011, 0010
VergabeVergabe
Sozialrecht contra Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

1. Sozialrecht schließt die Anwendung der Vorschriften des GWB und damit die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht aus, wenn die Voraussetzungen der §§ 97 ff GWB vorliegen.*)

2. Das Primärrecht wie die zwingend zu beachtende Vergabekoordinierungsrichtlinie und deren nationale Umsetzung in das GWB können nicht durch sozialrechtliche Regelungen des nationalen Gesetzgebers abbedungen oder abgeändert werden. Sozialrechtliche Regelungen können jedoch Vorrang vor nationalen vergaberechtlichen Regelungen - wie den Verdingungsordnungen - haben, bzw. deren Auslegung beeinflussen.*)

3. § 99 Abs. 1 GWB unterscheidet nicht nach der Rechtsnatur des abzuschließenden Vertrages. Insoweit hindert der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen Auftrages. Auch, wenn der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung im Wege eines Verwaltungsakts durchzuführen, ist zur Beurteilung der Frage, ob ein Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, maßgeblich, ob ein Beleihungsakt vorliegt, der möglicherweise im Wege einer Bereichsausnahme die Anwendung des GWB entfallen ließe.*)

4. Die Rechtswegzuweisung in § 116 Abs. 3 GWB und § 29 Absatz 5 SGG ist abschließend. Über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern entscheidet ausschließlich das Oberlandesgericht. Nur für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig.*)

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IBRRS 2010, 2349; VPRRS 2010, 0208
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuständigkeit der Länder-VK bei Vergabeverfahren in Auftragsverwaltung

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2010 - 1/SVK/002-10

1. § 106 a Abs. 2 Satz 1 GWB begründet eine ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder, wenn ein Vergabeverfahren von einem Land für den Bund im Rahmen der Auftragsverwaltung durchgeführt wird.

2. Wenn im Rahmen der Auftragsverwaltung länderübergreifend Gebietslose gebildet werden, ohne, dass die Gebietslose derart verknüpft werden, dass sie einen einheitlichen Beschaffungsvorgang bilden, so kann eine Vergabekammer nur dann zuständig im Sinne des § 106 Abs. 3 GWB sein, wenn der Sitz eines im jeweiligen Gebietslos belegenen öffentlichen Auftraggebers die Zuständigkeit dieser Vergabekammer begründet.

3. Die Federführung eines mit der Auftragsverwaltung betrauten öffentlichen Auftragsgebers eines Landes für die Vergabe eines nicht von seiner eigenen Zuständigkeit betroffenen Gebietsloses, das einen eigenen Beschaffungsvorgang darstellt, begründet keine eigene Zuständigkeit im Rahmen der Auftragsverwaltung. Die federführende Körperschaft handelt nur als Vertreter der im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständigen Länder.

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IBRRS 2009, 3489; VPRRS 2009, 0365
VergabeVergabe
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

1. Eine vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession ist anzunehmen, wenn die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass der Auftragnehmer das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt. Zur Annahme dieses Betriebsrisikos ist es ausreichend, wenn bei der Essensversorgung von Schulen und Kindertagesstätten die Vergütung auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages von den Sorgeberechtigten direkt an den Auftragnehmer bezahlt wird und der öffentliche Betreiber der Einrichtungen weder eine Mindestabnahmemenge, noch Portionszahlen garantiert.*)

2. Wenn der Antragsteller im Vorfeld des Vertragsschlusses geäußert hat, er sehe keine Ausschreibungspflicht, jedoch später noch rechtzeitig rügt, es bestünde eine Ausschreibungspflicht, ist hierin nicht notwendigerweise ein treuwidriges widersprüchliches Verhalten zu sehen. Es ist dem potentiellen Bieter, der u. U. laienhafte Kenntnisse des Vergaberechts hat, zuzugestehen, seine Rechtsmeinung, -insbesondere bei komplexeren Fragen des Vergaberechts- auch zu seinen Gunsten zu ändern. Die Rechtsordnung sanktioniert nicht jedes widersprüchliche Verhalten ohne weiteres, indem sie dagegen den Einwand der Verwirkung oder des "venire contra factum proprium" zulässt. Rechtsmissbräuchlich wird ein solches Vorgehen eines Bieters erst, wenn die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände auf einen entsprechenden Rügeverzicht des Bieters vertrauen durfte.*)

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IBRRS 2009, 3843; VPRRS 2009, 0406
VergabeVergabe
Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2009 - VgK-29/2009

1. Krankenkassen und deren gemeinsame Einrichtungen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

2. Für einen Auftraggeber, der gemäß § 90 Abs. 2 und Abs. 3 SGB V der Aufsicht durch Landesbehörden untersteht, ist die Vergabekammer des jeweiligen Landes, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, zumindest parallel zuständig.

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IBRRS 2009, 3204; VPRRS 2009, 0283
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

Der Vierte Teil des GWB und mithin die Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren gelten nicht für einen Auftrag zum Betrieb der BOS-Stelle Digitalfunk im Freistaat Sachsen, da dieser in den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB fällt, der die Geltung der genannten Vorschriften ausschließt. Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ist gemäß § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB für den Antrag nicht zuständig.*)

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IBRRS 2009, 1922; VPRRS 2009, 0135
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07

1. Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden. Derartige Krankenkassen sind für die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie als Einrichtungen des öffentlichen Rechts und damit als öffentliche Auftraggeber anzusehen.*)

2. Hat ein gemischter öffentlicher Auftrag sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand, besteht das für die Bestimmung, ob der fragliche Auftrag als Lieferauftrag oder als Dienstleistungsauftrag anzusehen ist, anzuwendende Kriterium im jeweiligen Wert der in diesen Auftrag einbezogenen Waren und Dienstleistungen. Bei der Zurverfügungstellung von Waren, die individuell nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst werden und über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, ist die Anfertigung der genannten Waren dem Auftragsteil der "Lieferung" für die Berechnung des Wertes des jeweiligen Bestandteils zuzuordnen.*)

3. Sollte sich die Erbringung von Dienstleistungen bei dem fraglichen Auftrag als im Verhältnis zur Warenlieferung überwiegend herausstellen, ist eine zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossene Vereinbarung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Vergütung für die verschiedenen, von diesem Wirtschaftsteilnehmer erwarteten Versorgungsformen sowie die Laufzeit der Vereinbarung festgelegt werden, wobei der genannte Wirtschaftsteilnehmer die Verpflichtung übernimmt, Leistungen gegenüber den Versicherten zu erbringen, die diese bei ihm nachfragen, und die genannte Kasse ihrerseits die alleinige Schuldnerin der Vergütung für das Tätigwerden dieses Wirtschaftsteilnehmers ist, als eine "Rahmenvereinbarung" im Sinne von Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18/EG anzusehen.*)

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VPRRS 2013, 0413
ArzneimittelArzneimittel
Arzneimittelrabattverträge = öffentliche Lieferaufträge?

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2009 - L 21 KR 42/09 SFB

Ob Arzneimittelrabattverträge ausnahmslos als öffentliche Lieferaufträge qualifiziert werden können, erscheint vor dem Hintergrund, dass nicht von einer typischen Beschaffungssituation ausgegangen werden kann, Krankenkassen keinen unmittelbaren Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte haben und als weitere Entscheidungsebene Apotheken in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden, fraglich. Wird allerdings dem Rabattvertragspartner vertraglich Exklusivität zugesichert, unterliegt die Annahme eines öffentlichen Auftrags in Form eines Rahmenvertrags (§ 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A) jedenfalls im Ergebnis keinen durchgreifenden Bedenken.

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VPRRS 2013, 0414
VergabeVergabe
Rahmenvertrag über Rabatte: Öffentlicher Lieferauftrag?

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2009 - L 21 KR 41/09 SFB

Ein Rahmenvertrag kann auch dann ein öffentlicher Lieferauftrag sein, wenn Ausschreibungsgegenstand die Einräumung von Rabatten ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Rabattvertragspartner vertraglich Exklusivität zugesichert wird. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der Rahmenvertrag i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen.

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VPRRS 2013, 0401
VergabeVergabe
Eignungskriterium "Produktionskapazität" kein ungewöhnliches Wagnis!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 40/09 SFB

Das Eignungskriterium "Produktionskapazität" stellt kein ungewöhnliches Wagnis i.S. des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A dar, sondern entspricht den Vorgaben des § 7a Nr. 3 Abs. 2 b VOL/A.

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IBRRS 2013, 0696; VPRRS 2013, 0117
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 44/09

1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.

2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.

3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.

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VPRRS 2013, 0393
VergabeVergabe
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2009 - L 21 KR 36/09 SFB

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0400
VergabeVergabe
Sind Arzneimittelrabattverträge öffentliche Lieferaufträge?

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2009 - L 21 KR 27/09 SFB

Ob Arzneimittelrabattverträge ausnahmslos als öffentliche Lieferaufträge qualifiziert werden können, erscheint vor dem Hintergrund, dass nicht von einer typischen Beschaffungssituation ausgegangen werden kann, Krankenkassen keinen Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte haben und als weitere Entscheidungsebene Apotheken in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden, fraglich. Wird allerdings dem Rabattvertragspartner vertraglich Exklusivität zugesichert, unterliegt die Annahme eines öffentlichen Auftrages in Form eines Rahmenvertrags jedenfalls im Ergebnis keinen durchgreifenden Bedenken. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der RV i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen.

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VPRRS 2013, 0397
VergabeVergabe
Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.2009 - L 21 KR 35/09 SFB

Unvollständige Angebote sind auszuschließen, ohne dass dem Auftraggeber ein Recht zu einer "großzügigen Handhabe" zusteht.

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VPRRS 2013, 0396
VergabeVergabe
Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB

1. Ein "Zusammenschluss" von gesetzlichen Krankenkassen zu einer "Einkaufsgemeinschaft" kann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nicht gerügt werden, wenn dieser „Zusammenschluss“ zeitlich und sachlich vor dem Beginn des Vergabeverfahrens lag. Liegt die Bildung eines "Einkaufskonsortiums" zeitlich vor dem Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens, stellt sie sich lediglich als eine vorbereitende Handlung, jedoch nicht als Verfahrenshandlung im Vergabeverfahren dar.

2. Das Gebot der Produktneutralität schließt es nicht aus, bei der Bestimmung des Beschaffungsbedarfs und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Auftragsgegenstandes - hier: Nachfrage nach Rabattangeboten für ohnehin zu vergütende Arzneimittel in Gestalt sog. Rabatt-ApUs - an die auf dem Markt anerkannte Lauer-Taxe anzuknüpfen.

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IBRRS 2009, 0303; VPRRS 2009, 0024
VergabeVergabe
Zuverlässigkeit eines Bieters?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.01.2009 - VK-SH 19/08

1. Der Zuständigkeit der Vergabekammer eines Landes steht nicht entgegen, dass eine mittelbare staatliche Finanzierung durch den Bund vorliegt und nach § 18 Abs. 1 Satz 1 VgV auch eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes in Betracht kommt. § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 VgV gewichten bereits nach dem Wortlaut Finanzierung und Aufsicht als gleichwertig.*)

2. Für die Prüfung der Frage, ob ein Bieter zuverlässig ist, darf sich die Vergabestelle auch auf Informationen Dritter stützen, soweit es sich um eine seriöse Quelle handelt und die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis beruhen.*)

3. Im Rahmen früherer Bauvorhaben aufgetretene terminliche Verzögerungen oder Baumängel genügen allein nicht, die Unzuverlässigkeit des Bieters auch für weitere Objekte zu unterstellen. Nur bei gravierenden Mängeln kann auf die Unzuverlässigkeit eines Unternehmens geschlossen werden, wobei unter gravierenden Mängeln eine deutliche Belastung des öffentlichen Auftraggebers in finanzieller oder tatsächlicher Art zu verstehen ist, beispielsweise, wenn das Bauvorhaben nicht termingerecht fertig gestellt werden konnte, Mehrkosten entstanden sind oder Schadensersatzansprüche, Ersatzvornahmen oder sonstige vertragliche Konsequenzen geltend gemacht wurden.*)

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IBRRS 2009, 0951; VPRRS 2009, 0071
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Losweise Vergabe und Stichtagsregelungen bei Rabattverträgen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

1. Die gesetzlichen Krankenkassen handeln beim Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V nicht als Unternehmen iS der Art. 81 und 82 des EG-Vertrages.*)

2. Ein Verstoß gegen die §§ 19, 20 GWB kann im Vergaberechtsverfahren nicht gerügt werden. Die Ausschreibung stellt, sofern sie ohne Rechtsverstoß erfolgt, einen Ausgleich für eine ggf. vorhandene wettbewerbsbeschränkende Nachfragemacht dar und beugt dem Missbrauch vor.*)

3. Die gemeinsame Ausschreibung und der gemeinsame Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sind den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht durch Vorschriften des SGB V verwehrt.*)

4. Wenn sich der Auftraggeber entschließt, einen ausgeschriebenen Auftrag in Lose zu teilen, schreiben die Vorschriften des GWB ihm eine Loslimitierung für die Auftragsvergabe nicht vor; sie gestatten ihm allenfalls eine Selbstbindung dergestalt, dass er außer der Teilung des Auftrags in Lose von vornherein auch eine Loslimitierung pro Bieter vorgibt (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2000, Verg 6/00, NZBau 2000, 440).*)

5. Die von den Allgemeinen Ortskrankenkassen (Auftraggeberinnen) vorgenommene Aufteilung des Bundesgebiets in fünf Regionallose ist nicht zu beanstanden.*)

6. Mit der Bezugnahme auf die sog. Lauer-Taxe, auf deren Datenbestand sie keinen Einfluss haben, bestimmen die gesetzlichen Krankenkassen auf nachvollziehbare und transparente Weise ihren Beschaffungsbedarf.*)

7. In der Wahl eines konkreten Stichtages (Stand der Lauer-Taxe) ist der Auftrageber nur insoweit Beschränkungen unterworfen, als es dadurch zu keiner Ungleichbehandlung der Wettbewerber iS des § 97 Abs. 2 GWB kommen darf, die über diejenigen Härten hinausgeht, die mit jeder Festsetzung eines Stichtages typischerweise verbunden sind.*)

8. Ein pharmazeutischer Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, dass eine Ausschreibung so durchgeführt wird, dass dadurch die von ihm getroffenen Produktionsentscheidungen möglichst optimal berücksichtigt werden.*)

9. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Demgemäß kann einen Nachprüfungsantrag nur derjenige stellen, der darlegt, er habe oder hätte sich bei ordnungsgemäßer Vergabe um den fraglichen Auftrag beworben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2008, VII-Verg 27/08, zit. nach juris).*)

10. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Dabei muss eine Kenntnis des Antragstellers nachgewiesen sein (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juli 2007, 11 Verg 5/07, zit. nach juris).*)

11. Die Notwendigkeit einer Beiladung zum Beschwerdeverfahren beurteilt sich nach den §§ 119, 109 GWB, nicht nach § 75 SGG.*)

12. Die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB ist keine Klage, sondern ein Rechtsbehelf eigener Art. Die Zulässigkeit einer Rücknahme der sofortigen Beschwerde beurteilt sich nach § 269 Abs. 1 ZPO, der über § 202 SGG Anwendung findet. Dies bedeutet, dass die sofortige Beschwerde nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung wirksam nur noch mit Zustimmung des Beschwerdegegners zurückgenommen werden kann.*)




VPRRS 2009, 0457
ArzneimittelArzneimittel
Lieferung von MRT-Kontrastmittel und Röntgenkontrastmittel

VK Bund, Beschluss vom 20.01.2009 - VK 3-191/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0546; VPRRS 2009, 0036
VergabeVergabe
Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2008 - 1/SVK/064-08

1. Die Zuständigkeitsregel des § 18 VgV begründet keinen Vorrang hinsichtlich einer Bundes- oder Landeszuständigkeit im Falle der Konkurrenz zwischen staatlicher Finanzierung der Sozialversicherungsträger durch Bundesgesetz bei gleichzeitiger staatlicher Aufsicht durch Landesbehörden. Die Regelungslücke ist durch eine an Sinn und Zweck der Zuständigkeitsregeln gemäß § 104 Abs. 1 GWB und § 18 VgV orientierte Gesetzesauslegung zu schließen.*)

2. Ist bei bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträgen eine überwiegende Finanzierung der Auftraggeber durch den Bund zu bejahen und folglich eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes gemäß § 18 Abs. 1 Alt. 2 VgV gegeben und ist zudem eine parallele Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder nach § 18 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Alt. 3 VgV, gegeben kann im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB die Verweisung des Verfahrens an die Vergabekammern des Bundes geboten sein, wenn anderenfalls eine Zersplitterung des Verfahrens auf verschiedene Kammerzuständigkeiten unumgänglich wäre.*)

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IBRRS 2009, 0547; VPRRS 2009, 0037
VergabeVergabe
Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2008 - 1/SVK/061-08

1. Die Zuständigkeitsregel des § 18 VgV begründet keinen Vorrang hinsichtlich einer Bundes- oder Landeszuständigkeit im Falle der Konkurrenz zwischen staatlicher Finanzierung der Sozialversicherungsträger durch Bundesgesetz bei gleichzeitiger staatlicher Aufsicht durch Landesbehörden. Die Regelungslücke ist durch eine an Sinn und Zweck der Zuständigkeitsregeln gemäß § 104 Abs. 1 GWB und § 18 VgV orientierte Gesetzesauslegung zu schließen.*)

2. Ist bei bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträgen eine überwiegende Finanzierung der Auftraggeber durch den Bund zu bejahen und folglich eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes gemäß § 18 Abs. 1 Alt. 2 VgV gegeben und ist zudem eine parallele Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder nach § 18 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Alt. 3 VgV, gegeben kann im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB die Verweisung des Verfahrens an die Vergabekammern des Bundes geboten sein, wenn anderenfalls eine Zersplitterung des Verfahrens auf verschiedene Kammerzuständigkeiten unumgänglich wäre.*)

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IBRRS 2008, 3848; VPRRS 2008, 0370
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.12.2008 - Rs. C-300/07

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.

2. Die Zurverfügungstellung von Waren, die in ihrer Form individuell nach den Erfordernissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst sowie über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, ist nach dem Wert der jeweiligen Leistungen als "Lieferaufträge" oder als "Dienstleistungsaufträge" einzustufen, wobei dies eine vom vorlegenden Gericht zu entscheidende Tatsachenfrage ist.*)

3. Für den Fall, dass die Zurverfügungstellung von Waren als "Dienstleistung" einzustufen ist, ist Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG - in Abgrenzung zu einer Rahmenvereinbarung im Sinne des Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie - dahin auszulegen, dass eine Zurverfügungstellung von Waren in der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Form nicht als "Dienstleistungskonzession" zu verstehen ist.*)

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VPRRS 2014, 0085
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Inkontinenzhilfen

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2008 - VK 2-130/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0087
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Inkontinenzhilfen

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2008 - VK 2-136/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2797; VPRRS 2008, 0286
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Verdeckte Bietergemeinschaft“: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.09.2008 - VK-SH 10/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Bei einer gegenseitigen Bestellung zweier Bieter als Nachunternehmer ist jedenfalls dann von einer unzulässigen wettbewerbswidrigen Abrede gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 f i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszugehen, wenn die jeweiligen Verpflichtungserklärungen von einer Person für beide Bieter ausgefüllt werden, der Firmenstempel eines Bieters auf der Verpflichtungserklärung des anderen erscheint und ein Bieter die Preise bei einem Zulieferers aushandelt, die dieser dann auch dem zweiten Bieter „in etwa“ zugesteht.*)

3. Eine „verdeckte Bietergemeinschaft“ führt aufgrund einer zweifachen Bewerbung um den Auftrag zum Ausschluss beider Angebote.*)

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3 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

1. Begriff (VOB/A § 23 Rn. 19)

22. Sozialversicherungsträger (GWB § 99 Rn. 182-186)