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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 28/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 0761; VPRRS 2014, 0221
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2014 - Verg 28/13


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2 Beiträge gefunden
IBR 2014, 226 OLG Düsseldorf - Verpflichtungserklärungen zum Arbeitnehmerschutz sind keine Eignungsanforderungen!
VPR 2014, 58 OLG Düsseldorf - Verpflichtungserklärungen zum Arbeitnehmerschutz sind keine Eignungsanforderungen

40 Volltexturteile gefunden
VPRRS 2018, 0274
GesundheitGesundheit
Einsatz von Pflegeexperten: Anforderung an Auftragsausführung und Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2018 - VK 1-11/18

1. Bei der Anforderung, Pflegeexperten einzusetzen, handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Anforderung an die Auftragsausführung sowie um ein Zuschlagskriterium.

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich darin frei, die Anforderungen an die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zu bestimmen. Voraussetzung ist, dass diese Bestimmung anhand nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe getroffen worden ist.

3. Der Einsatz von Pflegeexperten wirkt sich konkret auf die Qualität der Leistung gegenüber den Versicherten aus und ist deshalb ein zulässiges Zuschlagskriterium.

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IBRRS 2016, 2124; VPRRS 2016, 0291
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungen rund um die Unterbringung von Asylbewerbern sind in Losen zu vergeben!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16

1. Soweit ein beschleunigtes Offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt werden kann, kommt die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV von vorneherein nicht in Betracht.*)

2. Für die Tätigkeitsbereiche Management/Betreibung, Reinigung, Catering und Objektbetreuung mit Hausmeistertätigkeit zur befristeten Unterbringung von Asylbewerbern bestehen jeweils eigene Märkte, so dass die einzelnen Leistungen grundsätzlich als Fachlose zu vergeben sind.*)

3. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand, kann eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.*)

4. Bei Leistungen der Daseinsvorsorge, die keinesfalls unterbrochen werden dürfen, kann nach Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags gem. § 135 GWB eine besondere Dringlichkeit für eine auf den absolut notwendigen Zeitraum beschränkte Interimsvergabe selbst dann gegeben sein kann, wenn die Gründe für die Dringlichkeit im Fehlverhalten des Auftraggebers liegen. Der Auftraggeber ist auch bei der Vergabe eines Interimsauftrags verpflichtet, so viel Wettbewerb wie möglich zu gewährleisten.*)




IBRRS 2016, 2255; VPRRS 2016, 0307
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einsatz von Pflichtpraktikanten ist kein Tariftreueverstoß!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 23/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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IBRRS 2016, 2256; VPRRS 2016, 0308
VergabeVergabe
Tariftreueerklärungen und die Beschäftigung von Pflichtpraktikanten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 25/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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IBRRS 2016, 2257; VPRRS 2016, 0309
VergabeVergabe
Tariftreueerklärungen und die Beschäftigung von Pflichtpraktikanten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 24/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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IBRRS 2016, 2432; VPRRS 2016, 0350
VergabeVergabe
Messebesuch ist geeignetes Mittel zur Informationsbeschaffung!

VK Bund, Beschluss vom 08.08.2016 - VK 2-39/16

1. Ein Messebesuch ist ein probates Mittel zur Informationsbeschaffung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens.

2. Ein Messebesuch verpflichtet den Auftraggeber nicht dazu, mit allen anwesenden Unternehmen zu sprechen.

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IBRRS 2016, 3057; VPRRS 2016, 0458
VergabeVergabe
Tariftreueverpflichtung ist zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung!

VK Westfalen, Beschluss vom 22.04.2016 - VK 2-14/16

1. Die Tariftreueverpflichtung ist nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und anderer Obergerichte "eine zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung" im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB a.F. (Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG i.V.m. Erwägungsgrund 33) (OLG Düsseldorf zuletzt in der Entscheidung vom 15.07.2015 - Verg 11/15, VPR 2016, 7).*)

2. Die Einstufung einer Tätigkeit in die Kategorien des Tarifvertrages ist Teil der Kalkulation und damit der Kalkulationsfreiheit des Bieters zugeordnet. Der Bieter trägt das Risiko einer arbeitsrechtlich fehlerhaften Einordnung. Ob diese Einstufung arbeitsrechtlich korrekt ist, obliegt nicht (mehr) der Überprüfung durch die Vergabestelle oder die Vergabekammer. Hierzu hat der Gesetzgeber entschieden, einen eigenen Weg vorzugeben, nämlich den über die Vollzugsprüfung durch die Prüfbehörde nach § 15 TVgG NRW. Für die Entscheidung der Vergabestelle ist es daher allein ausreichend, dass der Bieter sich verpflichtet, die tarifgerechte Entlohnung zu zahlen (vgl. dazu auch VK Münster, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-28/15, VPR 2016, 120).*)

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IBRRS 2016, 1588; VPRRS 2016, 0232
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ein guter Preis ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 04.03.2016 - VK 1-4/16

1. Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit müssen bereits in der Bekanntmachung bekanntgegeben werden; in den Vergabeunterlagen sind allenfalls noch Konkretisierungen dieser Anforderungen zulässig.

2. Prüft der Auftraggeber das Angebot des erstplatzierten Bieters in seiner Gesamtheit und in Bezug auf auffällige Einzelpositionen, fordert er Erklärungen bzw. Unterlagen (insbesondere die Urkalkulation) an und wird es in einem Bietergespräch aufgeklärt, muss das Angebot selbst dann nicht von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn es preislich 37% vor dem Angebot des zweitplatzierten Bieters liegt.




IBRRS 2016, 1712; VPRRS 2016, 0245
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-138/15

1. Als schwere Verfehlungen, die zum Ausschluss eines Unternehmens wegen Unzuverlässigkeit führen, sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen.

2. Die Feststellung einer schweren Verfehlung durch den Auftraggeber muss auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruhen. Bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe reichen nicht aus.

3. Mutmaßlichen Straftaten, die Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft sind, belegen selbst keine konkrete Verfehlung bzw. Straftat und stellen keinen Ausschlussgrund dar.




IBRRS 2015, 2918; VPRRS 2015, 0355
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt ein Verschlusssachenauftrag vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14

1. Die Präklusionsbestimmungen des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sind gemäß ihrem Wortlaut streng auszulegen und anzuwenden, um den durch die Rechtsmittelrichtlinie der Union garantierten Primärrechtsschutz nicht einzuschränken.*)

2. Die Wahrung der Rügeobliegenheit durch den Antragsteller ist ein Zulässigkeitserfordernis des Nachprüfungsantrags, das nicht mit der Begründung dahingestellt bleiben kann, der Nachprüfungsantrag sei jedenfalls unbegründet.*)

3. Zum Vorliegen eines Verschlusssachenauftrags im Sinn des § 99 Abs. 9 GWB.*)

4. Zu den vom Transparenzgebot gestellten Anforderungen, sofern der öffentliche Auftraggeber in einer Phase des Verhandlungsverfahrens ohne erneute Verhandlungen mit Bietern einen Zuschlag erteilen will.*)

5. Eine Verhandlungsrunde ist begrifflich erst nach Durchführen von Verhandlungen des Auftraggebers mit den Bietern über die Angebote oder die Leistungen abgeschlossen. Nicht aber erfüllt das bloße Einreichen von Angeboten bereits den Begriff der Verhandlung.*)

6. Zu intransparenten Bewertungsmaßstäben beim Zuschlagskriterium der Qualität.*)

7. Zur Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26.03.2015 - Rs. C-601/13 (Ambisig).*)

8. Aus dem in § 14 Abs. 1 Satz 2 VSVgV enthaltenen Verbot, das Instrument der Rahmenvereinbarung missbräuchlich oder wettbewerbseinschränkend einzusetzen, folgt, dass der Auftraggeber Bietern auch im Anwendungsbereich der VSVgV, um eine wettbewerbskonforme Auftragsvergabe zu gewährleisten, hinsichtlich des Auftragsumfangs diejenigen Angaben zu machen hat, die ihm, um einen Eingang wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu sichern, liquide verfügbar oder die in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und welche die Bieter für eine seriöse Kalkulation der Angebote benötigen, ohne auf mehr oder minder willkürliche Schätzungen angewiesen zu sein.*)

9. In Vergabeverfahren ist die Einreichung mehrerer Hauptangebote durch Bieter nicht generell, sondern nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Auftraggeber solches in den Vergabeunterlagen veranlasst oder sonst dazu aufgefordert hat.*)

10. Zu den Anforderungen an eine fortlaufende Dokumentation des Vergabeverfahrens und an eine Heilung von Mängeln.*)

11. Im weitesten Sinn: Zu "No-Spy"-Anforderungen (zur Datensicherheit) des öffentlichen Auftraggebers.*)

12. Diesbezügliche Forderungen des Auftraggebers sind keine rechtlich zulässigen Anforderungen an die Eignung der Bewerber oder Bieter, sondern nur als besondere Anforderungen an die Auftragsausführung im Sinn des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB (Richtlinie 2009/81/EG Art. 20; Richtlinie 2004/18/EG Art. 26) zugelassen.*)

13. Dagegen mit Blick auf eine Diskriminierung von Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten vorgebrachte Bedenken greifen im Ergebnis nicht durch, sofern der öffentliche Auftraggeber für die Forderung der Datensicherheit einen anerkennenswerten und durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigten sachlichen Grund, wie einen Schutz sensibler, für den Schutz des Staates relevanter Daten, namhaft machen kann und sämtliche auftragsinteressierten Unternehmen - gleichviel, ob sie der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat angehören - diskriminierungsfrei mit derselben Anforderung belegt werden.*)




IBRRS 2016, 0262; VPRRS 2016, 0053
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit: Forderung nach Herstellerbescheinigung und Eigenerklärung zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2015 - 11 Verg 9/15

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Auftraggeber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeiten neben der Eigenerklärung des Bieters noch eine Herstellerbescheinigung verlangen darf.*)




VPRRS 2015, 0362
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Kostenlos heißt kostenlos!

VK Bund, Beschluss vom 03.09.2015 - VK 1-74/15

Muss der Zugang zu einer neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung über eine kostenfreie, bundesweit einheitlich zentrale Rufnummer (0800-Nummer) erfolgen, ist das Angebot eines Bieters, dessen telefonische Beratung nur für Anrufe aus dem Festnetz (nicht aber aus dem Mobilfunknetz) kostenfrei erreichbar ist, von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2015, 0430
ArzneimittelArzneimittel
Arzneimittel stehen im Wettbewerb: Beschaffung ist öffentlich auszuschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 12/15

1. Auf Wettbewerb darf nur verzichtet oder dieser darf nur eingeengt werden, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Das gilt auch für die vertragsärztliche Versorgung mit Arzneimitteln des Sprechstundenbedarfs. Stehen derartige Arzneimittel im Wettbewerb, ist ihre Beschaffung öffentlich auszuschreiben.

2. Stehen für den Sprechstundenbedarf von Radiologen erforderliche Kontrastmittel nicht nur wirkstoffbezogen, sondern auch indikationsbezogen, d.h. wirkstoffübergreifend zueinander im Wettbewerb, steht es Krankenkassen frei, eine dahin gehende Beschaffung zu tätigen.

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VPRRS 2015, 0428
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung mit Arzneimitteln des Sprechstundenbedarfs ist öffentlich auszuschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2015 - Verg 13/15

1. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Leistungen im Wettbewerb zu beschaffen und auszuschreiben.

2. Auf Wettbewerb darf nur verzichtet oder dieser darf nur eingeengt werden, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Das gilt auch für die vertragsärztliche Versorgung mit Arzneimitteln des Sprechstundenbedarfs. Stehen derartige Arzneimittel im Wettbewerb, ist ihre Beschaffung öffentlich auszuschreiben.

3. Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen müssen und miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Das ist der Fall, wenn die Leistungsbeschreibung Art und Umfang der geforderten Leistung mit allen dafür maßgebenden Bedingungen zur Ermittlung des Leistungsumfangs zweifelsfrei erkennen lässt, keine Widersprüche enthält und alle für die Leistung spezifischen Bedingungen und Anforderungen benennt.

4. Erschöpfend bedeutet, dass keine Restbereiche verbleiben dürfen, die seitens des Auftraggebers nicht klar umrissen sind. Der erschöpfende Charakter kann sich dabei aus der Eindeutigkeit der Beschreibung ergeben.

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IBRRS 2015, 3244; VPRRS 2015, 0418
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss keine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns abgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015 - Verg 11/15

1. Eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer GmbH, die sich in alleiniger Trägerschaft eines Caritasverbands befindet und die zu dem Zweck gegründet wurde, die berufliche Rehabilitation und Förderung von Menschen mit geistigen, mehrfachen und psychischen Behinderungen, die eine angemessene Beschäftigung erhalten und am Arbeitsleben teilnehmen und dabei zugleich arbeitspädagogisch begleitet werden sollen, ist kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Überträgt ein öffentlicher Auftraggeber (hier: der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) einen Dienstleistungsauftrag auf eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, beschafft er Dienstleistungen, die dem Vergaberecht unterliegen können, wenn hierfür ein Markt besteht und Wettbewerb möglich ist. In einem solchen Fall kann er die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung in der mit dieser geschlossenen Vereinbarung dazu verpflichten, für die Ausführung von Leistungen, die die Werkstatt nicht selbst erbringt, sondern ihrerseits zu beschaffen hat, die im Vergaberecht festgelegten Verfahren anzuwenden.

3. Die Forderung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 4 Abs. 3 TVgG-NRW als Nachweis der Eignung des Bieters (persönliche Lage des Bieters) ist vergaberechtswidrig.




IBRRS 2015, 2723; VPRRS 2015, 0324
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag zu früh erteilt: Vertrag unwirksam!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2015 - VK 2-49/15

Erteilt der Auftraggeber den Zuschlag vor dem von ihm im Informationsschreiben angegebenen „frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses“, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.




IBRRS 2015, 2506; VPRRS 2015, 0279
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird die Zuverlässigkeit nach einer Kartellabsprache wieder hergestellt?

VK Bund, Beschluss vom 12.06.2015 - VK 2-31/15

1. Reagiert ein Unternehmen in personeller Hinsicht überhaupt nicht auf ein schwerwiegendes Fehlverhalten seiner vertretungsberechtigten Organe, sondern belässt es die Geschäftsführer ohne jede personelle Konsequenz in ihrer Funktion, liegt in diesem Unterlassen ein eigenständiges und schwerwiegendes Fehlverhalten, das die Integrität des Unternehmens in Frage stellt.

2. Hat ein Bieter eine schwere Verfehlung zum Nachteil des Auftraggebers begangen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis von Maßnahmen zu erbringen, die trotz des Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit belegen. Befindet der Auftraggeber die Maßnahmen für ausreichend, unterbleibt ein Ausschluss.

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IBRRS 2015, 2199; VPRRS 2015, 0230
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf sich auf die Richtigkeit der Bieterangaben verlassen!

OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 11/14

1. Eine Überschreitung der Kostenschätzung um mehr als das 2,5-fache spricht dafür, dass das Angebot des Bieters deutlich überteuert ist.

2. Die Aufgreifschwelle, die eine Aufklärung eines Angebots gebietet, liegt bei 20%. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis.

3. Der Antragsgegner kann sich zunächst auf die Richtigkeit der von den Bietern abgegebenen Erklärungen verlassen. Gibt ein Bieter eine unrichtige Erklärung ab oder hält er die abgegebene Erklärung später nicht ein, kann dies in zukünftigen Vergabeverfahren einen Ausschluss wegen mangelnder Eignung nach sich ziehen.




IBRRS 2015, 0653; VPRRS 2015, 0107
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur ein Produkt "passt": Leitfabrikat verdeckt ausgeschrieben!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2015 - VK 2-1/15

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen und explizit in der Leistungsbeschreibung benannt worden ist, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wurde, weil nur ein einziges Produkt allen Vorgaben gerecht werden kann.

3. Verzichtet der Auftraggeber darauf, in das Leistungsverzeichnis den Hinweis "oder gleichwertig" oder "ca." aufzunehmen und werden Nebenangebote nicht zugelassen, kann dies aus Bietersicht nur so verstanden werden, dass Abweichungen von der Leistungsbeschreibung nicht zugelassen sind.




IBRRS 2015, 3256; VPRRS 2015, 0419
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 18/14

1. Die Verpflichtungserklärung zum Tariflohn bzw. Mindestlohn, die in der Regel als Vordruck dem Angebot beigefügt wird, kann nicht als "Eignungsnachweis" gefordert und gewertet werden. Denn die Aufzählung der Mittel in Art. 48 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A 2009 § 7 EG), mit denen Eignungsnachweise erbracht werden können, ist abschließend. Eine inhaltliche Überprüfung findet somit nicht statt.*)

2. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die konkrete mathematische Umrechnungsformel hinsichtlich der Abstufung mehrerer Zuschlagskriterien mitzuteilen. Den Bietern ist bekannt, dass man die in § 19 Abs. 9 EG VOL/A 2009 genannten Kriterien durch Noten oder Punkte kompatibel machen muss.*)

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IBRRS 2015, 0010; VPRRS 2015, 0001
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abweichungen möglich oder nicht? Ausschreibung intransparent!

VK Bund, Beschluss vom 17.11.2014 - VK 2-77/14

1. Eine Leistungsbeschreibung ist intransparent, wenn der Auftraggeber den Bietern ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Angebotsabgabe an die Hand gibt, das auf 558 Seiten in 308 Positionen die zu erbringenden Leistungen beschreibt und das die Möglichkeit ausschließt, Nebenangebote einzureichen, andererseits aber Abweichungen von Materialstärken und Funktionalitäten zulässt, ohne dabei anzugeben, in welchen Leistungspositionen und in welchem Umfang solche Abweichungen möglich sind.

2. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

3. Ein Schadensersatzanspruch wegen sinnlos aufgewendeter Kosten für die Erstellung eines Angebots in einem Vergabeverfahren, das wegen der Intransparenz der Vorgaben zurückversetzt werden musste, erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, was für die Begründung des Feststellungsinteresses ausreicht. Die abschließenden Erfolgsaussichten eines möglichen Schadensersatzbegehrens sind im Nachprüfungsverfahren nicht zu prüfen.




IBRRS 2015, 0458; VPRRS 2015, 0077
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Vergabeverfahren muss wiederholt werden!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2014 - VK 1-86/14

Sind Leistungsbeschreibung einerseits und Vergabeunterlagen andererseits in Bezug auf den des Leistungszeitraums für Durchführung von Winterdienstleistungen widersprüchlich, weil laut Leistungsbeschreibung für die Monate "Oktober bis März" Winterdienstleistungen beschafft werden sollen, der Leistungszeitraum im Mustervertrag aber mit "November bis März" angegeben wird, ist der tatsächlich gewollte Leistungszeitraum nicht eindeutig beschrieben. Ein solcher Widerspruch führt dazu, dass die eingereichten Angebote nicht vergleichbar sind.

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IBRRS 2015, 0504; VPRRS 2015, 0093
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Preisangaben führen (zwingend) zum Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 19/14

Wird die Angabe von Preisen im Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig gefordert, sind Angebote, in denen diese Preisangaben fehlen oder unzutreffend angegeben werden, zwingend von der Wertung auszuschließen.

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IBRRS 2014, 2216; VPRRS 2014, 0485
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 39/13

1. Die Forderung der Abgabe von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Förderung von Beruf und Familie zum Nachweis zur persönlichen Lage der Bieter ist vergaberechtswidrig.

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen und zur Förderung von Beruf und Familie sind zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Auftragsausführung.

3. Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich der Bieter nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren durch Abgabe entsprechender Erklärungen verpflichtet. Verweigert er die Abgabe der geforderten Erklärung, ist sein Angebot von der Vergabe auszuschließen.




VPRRS 2014, 0443
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"No spy guarantee": Verbot der Datenweitergabe ist Ausführungsanforderung!

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2014 - VK 2-39/14

1. Eignungsanforderungen sind bieterbezogen, es geht um die Person des Bieters. Deshalb dürfen bei der Eignungsprüfung ausschließlich solche Sachverhalte berücksichtigt werden, die dem Bieter in irgendeiner Form zurechenbar sind. Zurechenbar können aber nur Umstände sein, auf die er Einfluss nehmen kann.

2. Ergeben sich aus der Rechtsordnung eines Landes, der der Bieter unterworfen ist, bestimmte Verpflichtungen, denen er sich nicht entziehen kann, ist es unzulässig, diese dem Bieter als ein die Zuverlässigkeit ausschließendes oder in Frage stellendes Fehlverhalten zuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn er infolge dessen zwangsläufig gegen die Vorgaben einer anderen Rechtsordnung verstoßen muss.

3. Der Aspekt des Verbots der Datenweitergabe aufgrund des "No-Spy"-Erlasses ist in einem Vergabeverfahren bei den "besonderen Anforderungen an die Auftragsausführung" zu verorten.

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IBRRS 2014, 1897; VPRRS 2014, 0437
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur „nicht vorgelegte“ Nachweise können nachgefordert werden!

VK Bund, Beschluss vom 03.06.2014 - VK 2-37/14

1. Die Nichteinreichung wirksam geforderter Erklärungen und Nachweise kann den (zwingenden) Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Daher muss der öffentliche Auftraggeber eindeutig und transparent bestimmen, welche Erklärungen zu welchem Zeitpunkt beizubringen sind. Unterlässt der Auftraggeber dies, erwächst den Bietern keine Erklärungspflicht.

2. Zur Feststellung, welche Unterlagen vom Auftraggeber gefordert werden, sind die Vergabeunterlagen aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers auszulegen. Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Der Auftraggeber kann nur solche Erklärungen und Nachweise nachfordern, die ihm bis zum Ablauf der Angebotsfrist "nicht vorgelegt" wurden, also physisch nicht vorhanden oder unvollständig sind oder sonst nicht den formalen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers entsprechen. Nachweise, die zwar eingereicht wurden, aber inhaltlich nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, können nicht nachgefordert werden.




IBRRS 2014, 1915; VPRRS 2014, 0444
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine fehlende Preisangabe "unwesentlich"?

VK Bund, Beschluss vom 23.05.2014 - VK 1-30/14

1. Die Eintragung des Zeichens "./." anstelle eines Preises ist keine fehlende Preisangabe, sondern dahingehend zu verstehen, dass die ausgeschriebene Leistung nicht erbracht werden soll.

2. Bei dem Merkmal der "Unwesentlichkeit" in § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 c VOB/A 2012 handelt es sich um eine eigenständige Voraussetzung, die insbesondere nicht bereits dann vorliegt, wenn die übrigen Voraussetzungen (Beeinträchtigung des Wettbewerbs und der Wertungsreihenfolge) gegeben sind. Dementsprechend können Auswirkungen der konkreten Angebotslage auf den Wettbewerb bzw. die Bieterreihenfolge grundsätzlich keine Rolle für die Bewertung einer Position als unwesentlich oder nicht unwesentlich spielen.

3. Der in preislicher Hinsicht geringe Anteil einer Wartungsposition am Gesamtvolumen führt nicht generell dazu, dass die Wartungsposition als unwesentlich einzustufen ist. Kommt einer Wartungsposition vertragsrechtlich besondere Bedeutung zu, etwa weil mit ihrer Einbeziehung in die Beauftragung eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist verbunden ist, ist sie nicht als unwesentlich anzusehen.

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IBRRS 2014, 0761; VPRRS 2014, 0221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2014 - Verg 28/13

1. Das Fordern von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG NRW als Nachweis der beruflichen (technischen) Leistungsfä-higkeit von Bietern verstößt ebenso gegen Vergaberecht, wie das Fordern als Nachweis zur persönlichen Lage eines Bieters. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen stellt keine allgemeine Anforderung an die Unternehmen dar.*)

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG-NRW können vom öffentlichen Auftraggeber als zusätzliche Anforderungen (Bedingungen) an die Auftragsausführung gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB verlangt.*)

3. Bei öffentlichen Lieferaufträgen (und Dienstleistungsaufträgen) liegen die Voraussetzungen des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB und von Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG für die Forderung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch den öffentlichen Auftraggeber vor, weil sie den Prozess der Lieferung (oder Leistung) betreffen und einen sachlichen Zusammenhang zum Auftragsgegenstand aufweisen.*)

4. Beim Erlass des § 18 TVgG-NRW, hat der Landesgesetzgeber die Kompetenz-vorschriften des Grundgesetzes nicht verletzt.*)

5. Die Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG-NRW stellt, soweit sie im Hinblick auf Nachunternehmer verlangt wird, keinen Vertrag zu Lasten Dritter dar.*)




IBRRS 2013, 4807; VPRRS 2013, 1626
VergabeVergabe
AG muss Frist zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn lassen!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2013 - VK 2-100/13

1. Die Frist, die einem Auftragnehmer zwischen Erhalt des Zuschlags und Beginn der Vertragsdurchführung zur Verfügung steht, stellt keine vergaberechtliche Frist dar, sondern betrifft die Ebene der Vertragsdurchführung.

2. Eine zu kurze Frist zwischen Zuschlagserhalt und Vertragsbeginn kann sich gleichwohl auf die Position eines Auftragsinteressenten im Vergabeverfahren auswirken. Der Auftraggeber ist daher gehalten, auf einen angemessenen Abstand zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn zu achten.

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IBRRS 2014, 1504; VPRRS 2014, 0372
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2013 - VK 2-58/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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6 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

I. Bedeutung der Vorschrift (VgV § 46 Rn. 1-2)