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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg W 17/11


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 5283; VPRRS 2011, 0426
VergabeVergabe
VOF: Wie differenziert sind Wertungskriterien bekannt zu machen?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011 - Verg W 17/11


28 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2012, 225 OLG Brandenburg - VOF-Verfahren: Zuschlagskriterien dürfen nachträglich konkretisiert werden!
IBR 2012, 108 OLG Brandenburg - Übermittlung aller Projektunterlagen löst Projektantenproblematik!

22 Volltexturteile gefunden
VPRRS 2013, 1299
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerblicher Dialog: Keine Gewichtung von Zuschlagskriterien!

OLG Celle, Beschluss vom 16.05.2013 - 13 Verg 13/12

Da eine öffentliche Ausschreibung im Wege eines wettbewerblichen Dialogs einen technisch komplexen Auftrag voraussetzt, liegen bei entsprechenden Vergaben die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Gewichtung von Zuschlagskriterien und für die Nennung in absteigender Reihenfolge oftmals vor. Aus diesem Grund erübrigt sich ein Hinweis, dass die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Gewichtung von Zuschlagskriterien gegeben sind.*)




IBRRS 2013, 2518; VPRRS 2013, 0733
VergabeVergabe
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-1/2013

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1431; VPRRS 2013, 0410
VergabeVergabe
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-01/2013

1. Auch wenn ein Nachprüfungsantrag zunächst unzulässig war, weil der Antragsteller die Rechtsverletzung, auf die er seinen Antrag ursprünglich gestützt hatte, nicht zuvor unverzüglich gerügt hatte, können neue Rügen in zulässiger Weise in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden, wenn die vermeintlichen Verstöße erst im Verlauf des Verfahrens bekannt geworden sind.

2. Das Informationsschreiben muss nicht die vollständigen Gründe des Vergabevermerks enthalten. Ein ausreichendes Maß an Auskunft ist schon dann gegeben, wenn sich das Informationsschreiben nicht auf den formelhaften Inhalt, der unterlegene Bieter habe nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, beschränkt, sondern vielmehr die von der Vergabestelle für die einzelnen Wertungskriterien erreichten Teilpunktzahlen benennt und im Übrigen die Mitteilung enthält, dass der für die Auftragserteilung vorgesehen Bieter die maximal zu erreichende Punktzahl erhalten habe.

3. Der Auftraggeber hat bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch für Unterkriterien und zwar auch dann, wenn sie "im Nachhinein" aufgestellt oder verändert wurden.

4. Für die Abgrenzung zwischen vergaberechtlich zulässigen leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und vergaberechtlich unzulässigen bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist es maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.

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IBRRS 2013, 0338; VPRRS 2013, 0020
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Inhaltliche Anforderungen an die Zuschlagskriterien

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VgK-40/2012

1. Die Vergabeunterlagen bei Aufforderung zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren oder zur Teilnahme an einem wettbewerblichen Dialog müssen mindestens alle vorgesehenen Zuschlagskriterien enthalten, einschließlich deren Gewichtung oder die absteigende Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Zuschlagskriterien sind dabei einzelne Kriterien mit einem konkreten, sachlichen Bezug zum Auftragsgegenstand. "Bestmögliche Erfüllung der Bedürfnisse und Anforderungen" ist kein geeignetes Zuschlagskriterium.

2. Wird die Gewichtung der Zuschlagkriterien nicht zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb angegeben, müssen die Gründe hierfür dokumentiert werden.

3. Im Laufe eines wettbewerblichen Dialogs dürfen Zuschlagskriterien nicht mehr geändert, sondern nur konkretisiert werden.




IBRRS 2012, 4470; VPRRS 2012, 0422
VergabeVergabe
Rechenwege muss der Auftraggeber regelmäßig nicht offenlegen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2012 - VgK-36/2012

1. Das Nachprüfungsverfahren dient nicht der allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle. Es ist als Antragsverfahren ausgestaltet und verlangt grundsätzlich, dass der Antragsteller die Vergabefehler bezeichnet, die er zur Überprüfung stellen will.

2. Vergaberechtsfehler von Amts wegen aufzugreifen, kommt nur in Betracht, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen.

3. Der Auftraggeber hat in den Bewerbungsbedingungen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe nur die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung anzugeben, nicht jedoch Rechenwege offen zu legen. Allerdings kann ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegen, wenn der nicht offengelegte Rechenweg einen Bieter daran hindert, sein Angebot optimal auf das Anforderungsprofil des Auftraggebers auszurichten.

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IBRRS 2013, 0592; VPRRS 2013, 0061
VergabeVergabe
Zum Wertungsspielraum des Auftraggebers

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2012 - VK 2-14/12

1. Der Auftraggeber muss - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Der Wertungsspielraum des Auftraggebers auf der letzten Ebene der Angebotswertung darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen. Von daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.

2. Der Wertungsspielraum kann dahingehend überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wund der Wertung keine sachwidrigen Erwägungen zu Grunde gelegt wurden.

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VPRRS 2013, 0044
VergabeVergabe
Ausschreibung von Leistungen zur Datenverarbeitung

VK Bremen, Beschluss vom 22.06.2012 - VK 1/12

(ohne)

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IBRRS 2012, 4113; VPRRS 2012, 0375
VergabeVergabe
Keine nachträgliche Festlegung von Wertungskriterien!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2012 - VK 2-8/12

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und das Transparenzgebot fordern, dass im Regelfall alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt sind.

2. Es ist grundsätzlich unzulässig, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nachträglich Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien festlegt.

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IBRRS 2012, 1409; VPRRS 2012, 0141
VergabeVergabe
Schätzung des Auftragswerts bei werktäglicher Neuvergabe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - Verg W 15/11

1. Hat sich der Auftraggeber nicht vertraglich an einen Dienstleister gebunden, der für ihn Postdienstleistungen durchführen soll, entscheidet er vielmehr werktäglich neu über deren Vergabe, richtet sich die Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 Abs. 3 VgV auf der Grundlage des Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge aus dem vergangenen Haushaltsjahr bzw. des geschätzten Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge in den der ersten Lieferung folgenden zwölf Monaten oder in dem der ersten Lieferung folgenden Haushaltsjahr.*)

2. Hat der Auftraggeber vor der Neuschaffung des § 101b GWB die grundsätzliche Entscheidung getroffen, Postdienstleistungen bis auf weiteres einem Unternehmen zu übertragen, kann die Feststellung der Nichtigkeit eines darin etwa liegenden Vertrages nur festgestellt werden, wenn sich mehrere Bieter um den Auftrag beworben haben. Ist dies nicht der Fall, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahren aufgegeben werden, den bestehenden wirksamen Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre.*)

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IBRRS 2012, 1755; VPRRS 2012, 0164
VergabeVergabe
Unzureichende Wertung von Bruttogrundfläche bei Referenzprojekten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2012 - VgK-02/2012

Die Abweichung der Bewertungsmatrix von dem Inhalt des Bewerbungsbogens ist intransparent. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.

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IBRRS 2011, 5283; VPRRS 2011, 0426
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF: Wie differenziert sind Wertungskriterien bekannt zu machen?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011 - Verg W 17/11

1. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten.

2. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.




IBRRS 2012, 2305; VPRRS 2012, 0214
VergabeVergabe
VOF: Zuschlagskriterien sind umfassend bekannt zu geben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2011 - VK 47/11

Der Auftraggeber hat in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (VOF § 11 Abs. 4 Satz 1, 2). Er hat auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Umgekehrt darf er keine Unterkriterien anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.

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1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

b) Keine weniger einschneidende Maßnahmen (GWB § 124 Rn. 72-75)