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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 81/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0363; IMRRS 2004, 0189
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Befristeter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 81/03


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2 Beiträge gefunden
IMR 2016, 323 AG Saarbrücken - Kein Kündigungsausschluss über zwei Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
IBR 2004, 1082 BGH - Befristeter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag zulässig!

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2006, 2094; IMRRS 2006, 1330
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Staffelmiete: Kündigungsverzicht über ges. Rahmen hinaus?

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 257/04

Übersteigt die Dauer des in einem Staffelmietvertrag individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzichts des Mieters den nach § 557a Abs. 3 BGB zulässigen Zeitraum von vier Jahren, so ist der Kündigungsverzicht gemäß § 557a Abs. 4 BGB nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam, als seine Dauer den genannten Zeitraum überschreitet (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, IBR 2006, 233).*)

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IBRRS 2006, 1798; IMRRS 2006, 1119
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummietrecht - Staffelmiete: Klausel mit vereinbartem Kündigungsausschluss

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 243/05

Zwar können die Parteien eines Wohnraummietvertrags wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung - auch durch formularvertragliche Vereinbarung - wirksam verzichten (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059 unter II 3 a m.w. Nachw.). Weicht jedoch der zusammen mit einer Staffelmiete vereinbarte Kündigungsausschluss zum Nachteil des Mieters von der in § 557a Abs. 3 Satz 1 BGB bestimmten Höchstfrist von vier Jahren ab, ist diese Vereinbarung als Formularklausel insgesamt unwirksam.

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IBRRS 2006, 3807; IMRRS 2006, 2783
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht -Befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel auf unbestimmte Zeit

LG Halle, Beschluss vom 09.01.2006 - 1 S 204/05

Ein zunächst befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel auf unbestimmte Zeit unterfällt nicht dem Schutzzweck des § 575 Abs. 1 u. 4 BGB.

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IBRRS 2006, 0849; IMRRS 2006, 0517
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Formularmäßiger Kündigungsverzicht von mehr als 4 Jahren unwirksam!

BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt.*)

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IBRRS 2005, 1488; IMRRS 2005, 0765
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wirksamkeit eines beiderseitigen Kündigungsverzichtes

BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

In einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein - auch beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.*)

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IBRRS 2004, 3681; IMRRS 2004, 2152
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigungsausschluss auch in Formularmietvertrag wirksam

BGH, Urteil vom 06.10.2004 - VIII ZR 2/04

1. Die Vereinbarung eines zeitlich begrenzten Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts durch eine Individualvereinbarung verstößt weder gegen § 573 c Abs. 4 BGB noch gegen § 575 Abs. 4 BGB.

2. Ein beidseitiger, zeitlich begrenzter Kündigungsausschluss ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn er in einem Formularmietvertrag vereinbart ist

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IBRRS 2004, 2394; IMRRS 2004, 1400
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Befristeter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 294/03

1. Die Vereinbarung eines zeitlich begrenzten Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts durch eine Individualvereinbarung verstößt weder gegen § 573 c Abs. 4 BGB noch gegen § 575 Abs. 4 BGB.

2. Auch ein zeitlich befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Formularvertrag ist jedenfalls dann wirksam, wenn er für beide Seiten gelten soll.

3. Es bedarf auch keiner Vorlage an den EuGH über die Frage, wie Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Bezug auf die in einem Mietvertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltene und vom Gewerbetreibenden gestellte Klausel auszulegen ist, wonach der Mieter das Mietverhältnis frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn kündigen kann, insbesondere, ob eine solche Klausel als mißbräuchlich im Sinne der genannten Richtlinienbestimmung anzusehen ist. Denn der EuGH entschied, dass es grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob eine Vertragsklausel die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG qualifiziert zu werden.

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IBRRS 2004, 2101; IMRRS 2004, 1191
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigungsausschluss auch in Formularmietvertrag wirksam

BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 379/03

Eine Bestimmung in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach die ordentliche Kündigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsschluß für beide Seiten ausgeschlossen ist, ist nicht nach § 307 BGB (früher: § 9 AGBG) unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448).*)

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IBRRS 2004, 0363; IMRRS 2004, 0189
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Befristeter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag.*)




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Mietvertrag: Einseitiger Kündigungsausschluss unwirksam
(16.01.2009) Ist in einem Formularmietvertrag ein einseitiger Kündigungsausschluss des Mieters vereinbart, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter und Mieter aufmerksam.
Dokument öffnen mehr…

Mieterbund: Einseitiger Kündigungsverzicht unwirksam - Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
(05.01.2009) „Das ist ein gutes und wichtiges Urteil für alle Mieterinnen und Mieter“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 30/08).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2009, 38 Dokument öffnen BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08

312.000 Mietrechtsverfahren jährlich – 20 Prozent aller Zivilprozesse
Zudem die wichtigsten BGH-Entscheidungen

(31.05.2007) 20,6 Prozent aller Zivilprozesse betreffen eine Mietrechtsstreitigkeit. Rund 312.000 Verfahren in Wohnraummietsachen wurden im Jahr 2005 abgeschlossen, 299.133 bei den Amtsgerichten und 13.336 bei den Landgerichten als Berufungsinstanz. Im Anschluss noch die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs.
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Kündigungsausschluss wirksam - Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung
(26.08.2004) Das Kündigungsrecht kann auch mit einem Formularmietvertrag wirksam für Mieter und Vermieter – hier zwei Jahre lang – ausgeschlossen werden, entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 379/03).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 379/03

BGH: Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag
(23.12.2003) Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage zu entscheiden, ob in einem Wohnungsmietvertrag der Mieter durch individual-vertragliche Vereinbarung (befristet) auf sein gesetzliches Kündigungsrecht wirksam verzichten kann.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

Nach BGH-Entscheidung: Rechtslage für Mieter verschlechtert
(23.12.2003) Mieter und Vermieter können im Mietvertrag vereinbaren, dass das Kündigungsrecht des Mieters für einen festen Zeitraum ausgeschlossen wird, hier 60 Monate (BGH VIII ZR 81/03; siehe auch News vom heutigen Tage).
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für mich nicht nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der Ziele der Mietrechtsreform 2001 auch völlig unverständlich“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) in einer ersten Stellungnahme.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2004, 1082 Dokument öffnen BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03


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Schreiben privater Verbände

Eckpunktepapier Mietrechtsreform
Eckpunktepapier des BFW e.V. zur Mietrechtsreform und zur sofortigen Stärkung des frei finanzierten Mietwohnungsneubaus
(vom 18.08.2006)
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