Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 46/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0499; IMRRS 2008, 0342
GewerberaummieteGewerberaummiete
Individualisierung eines Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

Dokument öffnen Volltext

36 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
3 Beiträge gefunden
IBR 2016, 63 KG - Nur ein inhaltlich konkreter Mahnbescheid unterbricht die Verjährung!
IMR 2011, 1008 AG Heinsberg - Voraussetzungen für verjährungshemmende Wirkung des Mahnbescheides
IMR 2008, 114 BGH - Individualisierung eines Schadensersatzanspruchs im Mahnbescheid

29 Volltexturteile gefunden
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.06.2015 - III ZR 189/14

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.06.2015 - III ZR 191/14

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.06.2015 - III ZR 198/14

1. Die mit der Einleitung eines Güteverfahrens verbundene Hemmungswirkung erfasst den Streitgegenstand insgesamt und somit auch alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die zum Streitgegenstand gehören. Demgemäß erstreckt sich, wenn der Streitgegenstand der Schadensersatzklage eines Anlegers hinreichend individualisiert ist, die Hemmungswirkung auf alle im Rahmen der Anlageberatung unterlaufenen Beratungsfehler und nicht nur auf solche Pflichtverletzungen, die der Anleger zur Begründung seines Schadensersatzbegehrens im Güteantrag aufgeführt hat (im Anschluss an BGHZ 198, 294 = NZG 2014, 103 und BGHZ 203, 1 = NZG 2015, 20).*)

2. Zu den Anforderungen an die erforderliche Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs in einem Güteantrag nach § 204 I Nr. 4 BGB.*)

3. Der Güteantrag hat in Anlageberatungsfällen regelmäßig die konkrete Kapitalanlage zu bezeichnen, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum anzugeben und den Hergang der Beratung mindestens im Groben zu umreißen; ferner ist das angestrebte Verfahrensziel zumindest soweit zu umschreiben, dass dem Gegner (und der Gütestelle) ein Rückschluss auf Art und Umfang der verfolgten Forderung möglich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.06.2015 - III ZR 227/14

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0958; IMRRS 2015, 0568
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.*)

2. Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten - wie etwa einem Energielieferungsvertrag zur Deckung des eigenen Bedarfs - handelt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder und damit nicht zu gewerblichen Zwecken.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1431
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 26.02.2015 - III ZR 53/14

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 2536; IMRRS 2017, 1039; IVRRS 2017, 0396
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schriftverkehr wegen Mängeln hemmt die Verjährung nicht!

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 04.08.2014 - 28 U 1200/14 Bau

1. Ein zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten bzw. dessen Versicherung im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen wegen Baumängeln geführter Schriftverkehr führt noch nicht ohne Weiteres zur Hemmung der Verjährung. Erforderlich hierfür ist, dass der Architekt und/oder seine Versicherung beim Auftraggeber den Eindruck erwecken, sie würden sich weiter um die Mängel kümmern oder eine eigene Verantwortlichkeit bzw. Haftung weiter prüfen.

2. Eine angekündigte Tätigkeit aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stellt keine verjährungshemmende Verhandlung dar.

3. Verlangt der Auftraggeber vom Architekten die Erstattung der Kosten für die Beseitigung mehrerer Baumängel, müssen die einzelnen Teilbeträge sowie die unterschiedlichen Mängel in einem Mahnbescheid hinreichend konkretisiert werden. Anderenfalls kommt dem Mahnbescheid keine verjährungshemmende Wirkung zu. Das gilt auch dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche aus einem einzigen Architektenvertrag resultieren.

4. Eine nachträglich vorgenommene Individualisierung des Klageanspruchs hat jedenfalls bei vorgeschaltetem Mahnverfahren für die Frage der Verjährung keine Rückwirkung zur Folge.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1129; IMRRS 2014, 0569
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mahnbescheid in der Berufung nachgebessert: Verjährung nicht rückwirkend gehemmt

OLG Celle, Urteil vom 20.03.2014 - 16 U 57/13

1. Ein Mahnbescheid muss so bestimmt sein, dass, wenn mehrere Mängel geltend gemacht werden, deutlich wird, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden. Der Mahnbescheid muss also Grundlage eines materiell rechtskräftigen Vollstreckungstitels sein können.

2. Die geltend gemachten Ansprüche müssen noch innerhalb der Verjährungsfrist individualisiert werden, eine in der Berufung nachgeholte Individualisierung kann nicht rückwirkend verjährungshemmend wirken. Dies gilt auch, wenn ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wurde und die genaue Aufschlüsselung des geforderten Betrages auf die Einzelforderungen im Mahnbescheid unterblieben ist.

3. Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren - wenn auch in einem einzigen Leistungsantrag zusammengefassten Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder Teilanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn noch nicht einmal die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, kann kein Grundurteil ergehen.




IBRRS 2012, 2449
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung ohne Auftrag erbracht: Auftraggeber schuldet Wertersatz!

KG, Urteil vom 14.03.2012 - 21 U 39/11

Der Unternehmer, der eine Bauleistung erbringt, kann gegen den willentlichen Empfänger dieser Leistung einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Wertersatz haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2254
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Bereitstellung von Material an den Handelsvertreter

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10

Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter (nur) die Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen, auf die dieser zur Vermittlung oder zum Abschluss der den Gegenstand des Handelsvertretervertrages bildenden Verträge angewiesen ist. Dies ist für ein Softwarepaket zu bejahen, wenn zumindest einzelne Komponenten für die Tätigkeit des Handelsvertreters unverzichtbar sind, nicht aber für Werbegeschenke ("Give-aways") und andere für die Tätigkeit des Handelsvertreters bloß nützliche oder seiner Büroausstattung zuzuordnende Artikel.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4724; IMRRS 2010, 3467
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Der Antrag auf Mahnbescheid hemmt die Verjährung nicht

AG Heinsberg, Urteil vom 26.11.2010 - 16 C 93/10

1. Bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen muss deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Schuldner ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrags aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen.

2. Eine unzureichende Bezeichnung des Rechtsgrundes ist zwar unschädlich, wenn dies der notwendigen Individualisierung durch den Antragsgegner nicht entgegen steht. Insbesondere ist eine Bezugnahme auf vorgerichtliche Schreiben nach allgemeiner Auffassung zulässig, wenn dies dem Antragsgegner vermittelt, dass und wofür der Antragsteller Schadensersatz verlangt.

3. Die Bezugnahme auf ein vorgerichtliches Schreiben ist jedoch nur dann zu einer ausreichenden Individualisierung eines im Mahnbescheidsantrag unzureichend bezeichneten Anspruchs geeignet, wenn es dem Antragsgegner in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des Mahnbescheids ebenfalls zugeht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0040; IMRRS 2011, 0031
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mahnbescheid: Anspruch muss individualisiert sein!

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

1. Den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgestellten Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs kann unter bestimmten Umständen auch dann genügt sein, wenn zwar eine im Mahnbescheid in Bezug genommene Anlage weder diesem beigefügt noch dem Schuldner zuvor zugänglich gemacht worden ist, jedoch die übrigen Angaben im Mahnbescheid eine Kennzeichnung des Anspruchs ermöglichen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323, vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, und vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 183/00, NJW 2002, 520).*)

2. Das Erfordernis, einen angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid hinreichend aufzuschlüsseln, besteht nur dann, wenn eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend gemacht wird. Anders liegt es, wenn Gegenstand des Mahnbescheids eine einheitliche Schadensersatzforderung ist, die sich aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammensetzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3782; IMRRS 2010, 2774
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Vorsicht beim Mahnbescheid!Anspruch muss individualisiert sein

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 229/09

Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne Weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1236; IMRRS 2009, 0747
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Falschbezeichnung von Wohngeldforderung: Bindung?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08

1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)

2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3173; IMRRS 2008, 1832
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Geltendmachung von Teilbetrag in Mahnbescheid: Verjährungshemmung?

BGH, Urteil vom 21.10.2008 - XI ZR 466/07

Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 3099; IMRRS 2008, 1783
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Mahnbescheid: "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens"

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 253/07

1. Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens" die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt.*)

2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2820
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hinreichende Bezeichnung im Mahnbescheid

BGH, Urteil vom 10.07.2008 - IX ZR 160/07

1. Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt.*)

2. Wird jemand durch Mahnbescheid auf Vergütung von Leistungen in Anspruch genommen, die nicht allein ihm gegenüber erbracht worden sind, so ist der Gesamtanspruch unzureichend bezeichnet, wenn nur die Leistung an den Schuldner genannt ist und eine Mithaftung für die Schuld Dritter nicht behauptet wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2329; IMRRS 2008, 1378
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verjährungsunterbrechende Wirkung des Mahnverfahrens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2008 - 7 U 104/07

Die Frage, welcher Anspruch mit verjährungsunterbrechender Wirkung im Mahnverfahren geltend gemacht wurde, beurteilt sich danach, wie ein objektiver Empfänger die Angaben im Mahnbescheid verstehen musste. Dabei sind auch Schreiben des Gläubigers zu berücksichtigen, auf die im Mahnbescheid Bezug genommen oder in denen dem Schuldner die Einleitung eines Mahnverfahrens angekündigt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 0499; IMRRS 2008, 0342
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Individualisierung eines Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

Zur Individualisierung eines Schadensersatzanspruchs des Wohnraumvermieters wegen Beschädigung sowie unzureichender Reinigung der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit kann die irrtümliche Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten" genügen, wenn der Antragsteller zugleich auf ein vorprozessuales Anspruchsschreiben Bezug nimmt, welches dem Antragsgegner vermittelt, dass und wofür der Antragsteller Schadensersatz verlangt.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 29

2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

bb) Hemmung durch Zustellung des Mahnbescheids, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. ( Rn. 191)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

G. Allgemeines Verjährungsrecht (BGB § 548 Rn. 59-60)