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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 364/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0867; IMRRS 2006, 0528
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung bei wiederholter unpünktlicher Zahlung?

BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

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6 Beiträge gefunden
IMR 2022, 231 AG Hamburg - Voraussetzungen für eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach Abmahnung
IMR 2020, 368 AG Bremen - Eine ledigliche Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse ist jederzeit widerrufbar!
IMR 2018, 9 LG Berlin - Rückstand fast vollständig beglichen: Keine ordentliche Kündigung!
IMR 2016, 361 BGH - Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter möglich!
IMR 2015, 1030 LG Berlin - Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet: Fristlose Kündigung möglich!
IBR 2006, 301 BGH - Fristlose Kündigung wegen wiederholter unpünktlicher Zahlung der Miete

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 2)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 85

30 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0327; IMRRS 2015, 0186
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter zahlt wiederholt unpünktlich: Kündigung trotzdem unwirksam?

LG Berlin, Urteil vom 16.09.2014 - 63 S 322/13

1. Zahlt der Mieter seine Miete immer wieder unpünktlich und wird er vom Vermieter deswegen angemahnt, kann die Kündigung schon nach einer weiteren verzögerten Zahlung erfolgen.

2. Auch bei mehreren unpünktlichen Zahlungen kann die Kündigung trotz vorangegangener Mahnung unwirksam sein, wenn nach der Gesamtbetrachtung aller Umstände und unter Berücksichtigung der Ursachen der einzelnen Verzögerungen und der Dauer des Mietverhältnisses die Vertragsverletzung des Mieters als weniger gravierend erscheint, so dass es dem Vermieter ohne Weiteres zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten.

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IBRRS 2013, 1006
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar?

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem gehäuften Auftreten von Mängeln ein sogenanntes "Montagsauto" vorliegt, bei dem eine (weitere) Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, unterliegt der wertenden Betrachtung durch den Tatrichter.*)

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IBRRS 2011, 5179; IMRRS 2011, 3784
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verspätete Mietzahlungen: Vermieter kann fristlos kündigen!

BGH, Urteil vom 14.09.2011 - VIII ZR 301/10

1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar (Fortsetzung von IMR 2011, 308).

2. Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung rechtfertigen (Fortführung von IMR 2006, 301).

3. Nimmt der Vermieter es vor der Abmahnung über viele Jahre widerspruchslos hin, dass der Mieter Zahlungen abweichend von der vertraglichen Fälligkeitsregelung jeweils erst zur Monatsmitte leistet, ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unzumutbar. Dieser Grundsatz greift jedoch nicht, wenn die unregelmäßigen Zahlungen nur knapp ein Jahr bis zur Abmahnung hingenommen werden (Abgrenzung zu IMR 2011, 275).

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IBRRS 2011, 4805; IMRRS 2011, 3489
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 345/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2554; IMRRS 2011, 1862
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen

BGH, Urteil vom 01.06.2011 - VIII ZR 91/10

1. Zur fristlosen Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen.*)

2. Soweit die vom Mieter einer Wohnung erbrachte Kaution drei Monatsmieten über- steigt, steht ihm - unabhängig von der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache - ein Bereicherungsanspruch zu, der binnen drei Jahren seit Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Mieter den überschießenden Betrag ge- zahlt hat.*)

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IBRRS 2011, 2177; IMRRS 2011, 1561
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 191/10

1. Eine Formularklausel, die abweichend von § 551 BGB a.F. bestimmt, dass die Miete für den jeweiligen Monat im Voraus zu zahlen ist, stellt auch in Kombination mit einer Aufrechnungsklausel, der zufolge die Aufrechnung einen Monat zuvor anzukündigen ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung.*)




IBRRS 2011, 0331; IMRRS 2011, 0245
VersicherungenVersicherungen
Maßnahmen des Versicherungsgebers zur Stornogefahrabwehr

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

1. Ergreift ein Versicherungsunternehmen im Rahmen der Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge (§ 92 Abs. 2, § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB) eigene Maßnahmen der Stornogefahrabwehr, müssen diese nach Art und Umfang ausreichend sein (Bestätigung der Senatsurteile vom 25. Mai 2005 - VIII ZR 279/04 und VIII ZR 237/04). Hierzu ist es erforderlich, dass das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflicht ernsthaft und nachdrücklich anhält. Die bloße Übersendung eines Mahnschreibens reicht hierzu im Regelfall nicht aus.*)

2. Im Falle einer Stornogefahrabwehr mittels Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter genügt das Versicherungsunternehmen seiner Nachbearbeitungspflicht, wenn es die Stornogefahrmitteilung auf eine Weise versendet, dass bei normalem Verlauf mit deren rechtzeitigem Eingang bei dem Versicherungsvertreter zu rechnen ist. Bei einer Übersendung der Stornogefahrmitteilung auf dem Postweg darf das Versicherungsunternehmen grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Postsendung ordnungsgemäß befördert wird. Deshalb führt ein ausnahmsweise eintretender Postverlust nicht dazu, dass die Stornierung des Versicherungsvertrages auf Umständen beruht, die das Versicherungsunternehmen zu vertreten hat (§ 92 Abs. 2, § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB).*)

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IBRRS 2010, 2876; IMRRS 2010, 2095
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sonnabend ist kein Werktag!

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04, IMR 2006, 1015 - nur online).*)

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IBRRS 2010, 4043; IMRRS 2010, 2970
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug

AG Tettnang, Urteil vom 25.06.2010 - 4 C 212/10

Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei einem unverschuldeten Zahlungsverzug des Mieters in Höhe von drei Monatsmieten ist, wenn in einem über 18 Jahre dauernden Mietverhältnis alle Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und der Mieter die Gesamtrückstände zeitnah ausgleicht, unwirksam.

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IBRRS 2010, 3425; IMRRS 2010, 2506
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung wegen Baulärms

AG Eckernförde, Urteil vom 27.04.2010 - 6 C 670/09

1. Wurde den Mietern bei Anmietung des Objekts mitgeteilt, dass das Nachbargebäude demnächst abgerissen wird, ist ein Anspruch auf Mietminderung wegen Baulärms ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn das bevorstehende Bauprojekt bei Vertragsschluss insbesondere aufgrund von Zeitungsartikeln öffentlich bekannt war. Auf die persönlich Kenntnis des Mieters kommt es nicht an.

2. Werden Zahlungstermine wiederholt überschritten, kann der Vermieter nach zwei Abmahnungen auch dann fristlos kündigen, wenn ein Fälligkeitstermin auch nur um einen einzigen Tag überschritten worden ist.

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IBRRS 2010, 0399; IMRRS 2010, 0250
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung: Wiedereinräumung der Besitz- und Mietrechte

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 313/08

Einer Schadensersatzklage des Mieters gegen den Vermieter auf Wiedereinräumung der Besitz- und Mietrechte an der ehemaligen Wohnung, die der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters geräumt hat, kann nach Veräußerung der Wohnung durch den Vermieter nicht stattgegeben werden, ohne dass geklärt wird, ob dem Vermieter die Wiedereinräumung dieser Rechte noch möglich ist.*)




IBRRS 2009, 3823; IMRRS 2009, 2094
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Jobcenter verschuldet zu späte Zahlung: Kündigung unzulässig!

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.*)

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IBRRS 2009, 0927; IMRRS 2009, 0571
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fälligkeit des Mietzinses

BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

An die Stelle der formularmäßig vereinbarten Mietvorauszahlungsklausel eines am 1. September 2001 bereits bestehenden Mietvertrages, die wegen einer unzulässigen Beschränkung des Mietminderungsrechts unwirksam ist, ist - auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2003 - die Fälligkeitsbestimmung des § 551 BGB a.F. getreten.*)

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IBRRS 2008, 0765; IMRRS 2008, 0540
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Rechtsmittel gegen Abmahnung

BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 139/07

Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung. Eine Klage auf Feststellung, dass eine vom Vermieter erteilte Abmahnung aus tatsächlichen Gründen unberechtigt war, ist unzulässig.*)

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IBRRS 2008, 0072; IMRRS 2008, 0047
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung

BGH, Urteil vom 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.*)

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IBRRS 2007, 3737; IMRRS 2007, 1674
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung durch Personengesellschaft?

BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 113/06

1. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen. Eigenbedarf im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt bereits begrifflich nicht in Betracht.*)

2. Ein berechtigtes Interesse einer KG an der Beendigung des mit einem Betriebsfremden abgeschlossenen Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht nur dann, wenn das Wohnen ihres Mitarbeiters gerade in dieser Wohnung nach seiner betrieblichen Funktion und Aufgabe für den Betriebsablauf von nennenswertem Vorteil ist (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06).*)

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IBRRS 2007, 3676; IMRRS 2007, 1640
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung durch Personengesellschaft?

BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 122/06

1. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen. Eigenbedarf im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt bereits begrifflich nicht in Betracht.*)

2. Ein berechtigtes Interesse einer KG an der Beendigung des mit einem Betriebsfremden abgeschlossenen Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht nur dann, wenn das Wohnen ihres Mitarbeiters gerade in dieser Wohnung nach seiner betrieblichen Funktion und Aufgabe für den Betriebsablauf von nennenswertem Vorteil ist. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementärin der KG (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 113/06).*)

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IBRRS 2007, 2636; IMRRS 2007, 0947
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Kaution geleistet - Kündigungsrecht des Vermieters?

BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XII ZR 36/05

Zum Kündigungsrecht des Vermieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB bei Nichtzahlung der Kaution durch den Mieter von Gewerberaum.*)

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IBRRS 2007, 0618; IMRRS 2007, 0357
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entziehung des Wohnungseigentums

BGH, Urteil vom 19.01.2007 - V ZR 26/06

1. Die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Wohngeld- und anderen Zahlungsansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann den anderen Wohnungseigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem säumigen Wohnungseigentümer unzumutbar machen und die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 18 Abs. 1 WEG rechtfertigen, wenn sie die ordnungsgemäße Verwaltung nachhaltig beeinträchtigt.*)

2. Bei einer Entziehung aus diesem Grund muss der säumige Wohnungseigentümer vor Beschlussfassung abgemahnt werden. Von einer Abmahnung kann nur abgesehen werden, wenn sie den anderen Wohnungseigentümern unzumutbar ist oder keinen Erfolg verspricht.*)

3. Ein wegen fehlender Abmahnung nicht ausreichender Entziehungsbeschluss stellt sich rechtlich als Abmahnung dar. Er erlaubt nach entsprechender Beschlussfassung eine Entziehungsklage, wenn der betroffene Wohnungseigentümer, und sei es auch nur einmal, die abgemahnten Pflichten versäumt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Dauer seines Wohlverhaltens, annehmen darf, die zur Abmahnung führenden Vorgänge hätten sich für die Gemeinschaft erledigt.*)

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IBRRS 2006, 0867; IMRRS 2006, 0528
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung bei wiederholter unpünktlicher Zahlung?

BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

Zur Frage, wann eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen kann.*)

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Wer bei der Miete schlampt, riskiert die Kündigung
(29.06.2006) Auf wenige andere Dinge reagieren Wohnungs- und Hauseigentümer so allergisch wie auf unregelmäßig eingehende Mietzahlungen. Mit einem Mieter in Berlin-Wedding war – wie durchaus üblich – vereinbart worden, dass er jeweils zum dritten eines Monats im voraus bezahlen müsse. So weit die Theorie. In der Praxis kam die Miete über Jahre hinweg verspätet, manchmal erst im Folgemonat. Der Eigentümer mahnte seinen Vertragspartner ab, einige Zeit danach traten die Schlampereien aber erneut auf. Als nach einer zweiten Abmahnung wieder 14 Tage bis zur Zahlung verstrichen, folgte die fristlose Kündigung. Die Richter des Bundesgerichtshofs gaben nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dem Eigentümer Recht. Der Mieter habe es mit seiner nachhaltigen Unpünktlichkeit eindeutig übertrieben. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 364/04)
(Quelle: LBS)