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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 359/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3553
BauvertragBauvertrag
Alte Verträge: Verjährung der Gewährleistungsansprüche

BGH, Urteil vom 26.10.2005 - VIII ZR 359/04

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17 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 11 BGH - Vertragsschluss vor dem 01.01.2002, Anspruch danach entstanden: Welche Verjährungsfrist?

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 0511; IMRRS 2008, 0348
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verjährungsfristvergleich bei Anspruch aus Alt-Dauerschuldverhältnis

LAG München, Urteil vom 26.09.2007 - 7 Sa 353/07

1. Art. 229 § 6 Abs.1 Satz 1, Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB sind auch auf Ansprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Dauerschuldverhältnissen anwendbar.

2. Für erst nach dem 01.01.2002 entstandene Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen, deren Wurzel noch in der Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts liegt, sind Art. 229 § 6 Abs. 1, 3 EGBGB ebenfalls anwendbar. Es besteht kein Unterschied in der Interessenlage der Vertragsparteien zwischen Dauerschuldverhältnis und punktuellem Schuldverhältnis.

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IBRRS 2006, 4112
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertrag vor 1.1.2002:Wann verjähren Honoraransprüche?

LG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2006 - 12 O 839/06

Honoraransprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Architektenverträgen verjähren in zwei Jahren ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Schlussrechnung überreicht wird.

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IBRRS 2005, 4849
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 15.12.2005 - I ZR 9/03

1. Für einen im Zeitpunkt des Inkraft-Tretens des Transportrechtsreformgesetzes noch nicht verjährten transportrechtlichen Anspruch (hier: nach der KVO) gilt, sofern er nach dem neuen Recht einer längeren Verjährung unterliegt als nach dem früheren Recht,die neuere längere Verjährungsfrist. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2005, 3553
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Alte Verträge: Verjährung der Gewährleistungsansprüche

BGH, Urteil vom 26.10.2005 - VIII ZR 359/04

Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 EGBGB sind auf Ansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Schuldverhältnissen auch dann anzuwenden, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind. Daher gilt für Gewährleistungsansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Kaufverträgen die Verjährungsfrist des § 477 BGB a.F. auch dann, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 14

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
Q. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und Übergangsrecht zur Verjährung