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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 306/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 4733; IMRRS 2010, 3475
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Keine Mietminderung bei unverbindlicher Flächenangabe!

BGH, Urteil vom 10.11.2010 - VIII ZR 306/09

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2 Beiträge gefunden
IMR-Beitrag (Werkstatt) LG Berlin - Rückforderung bei Flächendifferenz
IMR 2011, 45 BGH - Wohnfläche: Ausschluss der Gewährleistung bei eindeutiger Vertragsregelung!

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2523
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist ein Mangel unerheblich?

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (Bestätigung der Senatsurteile vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 Rz. 23 = IBRRS 2010, 1021; vom 06.02.2013 - VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365 Rz. 16 = IBRRS 2013, 5338).*)

2. Bei einem behebbaren Mangel ist im Rahmen dieser Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB jedenfalls in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5% des Kaufpreises übersteigt.*)

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IBRRS 2014, 1239; IMRRS 2014, 0615
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Voraussetzungen für konkludente Wohnflächenvereinbarung bei einem Mietvertrag

AG Bad Segeberg, Beschluss vom 07.04.2014 - 17 C 268/13

1. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Wohnfläche in einem Mietvertragsformular kann zwischen Mietvertragsparteien eine konkludente Wohnflächenvereinbarung getroffen werden, wenn die Parteien vor Abschluss des Mietvertrags über die Wohnfläche verhandelt und insoweit Einigkeit erzielt haben oder übereinstimmend von einer bestimmten Größe ausgegangen sind (Anschluss an BGH, NJW 2010, NJW Jahr 2010 Seite 2648 f. = NZM 2010, NZM Jahr 2010 Seite 614).*)

2. Stellt der Vermieter nach Abschluss eines Mietvertrages eine sog. Vermieterbescheinigung aus und gibt er in dieser eine konkrete Wohnfläche an, folgt allein hieraus nicht, dass die Parteien eine konkludente Wohnflächenvereinbarung getroffen haben.*)

3. Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung, die von dem Mieter bereits vor Vertragsschluss über einen längeren Zeitraum hinweg bewohnt worden ist, eine Wohnflächenangabe enthalten und soll die tatsächliche Wohnfläche (hier: 21,01 m²) erheblich geringer sein als die vertraglich vereinbarte Wohnfläche (hier: 50 m²), ist davon auszugehen, dass dem Mieter die Wohnflächenabweichung jedenfalls infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist und ein Minderungsrecht gemäß § 536b Satz 2 BGB nicht besteht.*)

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IBRRS 2012, 3360; IMRRS 2012, 2421
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Minderfläche bei Nebenräumen: Berechnung der Minderung?

BGH, Urteil vom 18.07.2012 - XII ZR 97/09

Lässt sich im Fall einer Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche bei der Geschäftsraummiete die Minderfläche eindeutig Nebenräumen (hier: Kellerräume) zuordnen, so darf die Minderung nicht pauschal nach dem prozentualen Anteil der fehlenden Fläche an der vertraglich vereinbarten Gesamtfläche berechnet werden. Vielmehr muss eine angemessene Herabsetzung des Mietzinses den geringeren Gebrauchswert dieser Räume in Rechnung stellen (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - NJW 2004, 1947 und vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745).*)

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IBRRS 2011, 1138; IMRRS 2011, 0792
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Minderung bei Flächenabweichung auch bei möblierter Wohnung!

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 209/10

Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert.*)

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IBRRS 2010, 4733; IMRRS 2010, 3475
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Keine Mietminderung bei unverbindlicher Flächenangabe!

BGH, Urteil vom 10.11.2010 - VIII ZR 306/09

Von einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche ist nicht auszugehen, wenn ein Wohnraummietvertrag zwar eine Wohnflächenangabe enthält, diese Angabe jedoch mit der Einschränkung versehen ist, dass sie nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes diene.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 15

4 Nachrichten gefunden
BGH-Urteil: Ausdrücklicher Hinweis auf Unverbindlichkeit der Wohnflächenangabe schafft Rechtssicherheit
(12.11.2010) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter die Miete nicht wegen Wohnflächenunterschreitung mindern kann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass nicht die im Vertrag genannte Wohnfläche, sondern die Anzahl der Räume zur Festlegung des Mietgegenstandes dient.
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BGH: Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße
(11.11.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 10.11.2010 entschieden, dass eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10 % nicht in Betracht kommt, wenn ...
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DMB: Bundesgerichtshof erlaubt Falschaussagen zur Wohnungsgröße
(11.11.2010) "Die Entscheidung ist höchst problematisch und für mich nicht nachvollziehbar. Der Bundesgerichtshof erlaubt praktisch Falschaussagen des Vermieters zur Wohnungsgröße. Vermieter können sich jetzt mit einer Vertragsklausel aus der Verantwortung stehlen ..."
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BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010
(24.09.2010) Im Folgenden werden wichtige Entscheidungen des BGH in den nächsten Monaten vorgestellt. Darunter eine Entscheidung des X. Senats zum Vergaberecht und sechs Entscheidungen des VIII. Senats zum Mietrecht.
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