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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 3/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0312; IMRRS 2007, 0194
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann sind Tiere als "gebraucht" anzusehen?

BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06


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3 Beiträge gefunden
IBR 2011, 1279 BGH - Wann ist beim Verbrauchsgüterkauf die Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich?
IBR 2008, 145 BGH - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist möglich?
IBR 2008, 20 BGH - Nach Ausübung des Rücktritts eigene Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche!

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 1806; IMRRS 2015, 1522
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wirkungserstreckung der Verjährungshemmung bei Gewährleistungsrechten

BGH, Urteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

1. Für die Frage, ob ein von § 213 Alt. 1 BGB erfasster Fall elektiver Konkurrenz mehrerer Ansprüche vorliegt, ist allein maßgeblich, dass das Gesetz dem Gläubiger generell mehrere, einander ausschließende Ansprüche zur Auswahl stellt. Daher werden von der dort angeordneten Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender oder den Neubeginn der Verjährung auslösender Maßnahmen sämtliche in § 437 BGB aufgeführten kaufrechtlichen Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte erfasst, die auf demselben Mangel beruhen (Fortführung von BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49 = IBRRS 2010, 0263; IMRRS 2010, 0159).*)

2. Die in § 213 Alt. 1 BGB angeordnete Wirkungserstreckung gilt auch dann, wenn die wahlweise bestehenden Ansprüche in ihrem Umfang über den mit der Klage geltend gemachten Anspruch hinausgehen (Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 10.01.1972 - VII ZR 132/70, BGHZ 58, 30, 39; vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75, BGHZ 66, 142, 147).*)

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IBRRS 2015, 1225
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11

1. Die in § 8 IV 4 und V 4 VVG aF getroffene Regelung, nach welcher auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherungsnehmers über sein jeweiliges Lösungsrecht dieses einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, ist richtlinienkonform einschränkend dahin auszulegen, dass sie im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherung zur Lebensversicherung nicht anwendbar ist, hingegen auf die übrigen von § 8 VVG aF erfassten Versicherungsarten uneingeschränkt Anwendung findet (Fortführung von BGHZ 201, 101 = NJW 2014, 2646). (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2013, 4494
Mit Beitrag
AGBAGB
Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in AGB

BGH, Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 224/12

1. Einer auf einer Kunstauktion zu einem erheblichen Ausrufpreis als museal angebotene Skulptur, die entgegen einer im Auktionskatalog erfolgten Zuschreibung zu einer in früherer Zeit liegender Stilepoche eine neuzeitliche Fälschung ist, fehlt die bei derartigen Kunstgegenständen zu erwartende Eignung als Sammlerstück und Wertanlage; sie ist deshalb mangelhaft (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - VIII ZR 80/73, BGHZ 63, 369, 371; vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, WM 1980, 529 unter II 2).*)

2. Die Regelung in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses, wonach der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben kann, verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 21; vom 24. Februar 2010 - VIII ZR 71/09, WM 2010, 938 Rn. 18; vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, NJW 2013, 2584 Rn. 15 f.).*)

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IBRRS 2013, 3434
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Mängelverjährungsfrist verkürzt: Auch zwischen Händlern unwirksam!

BGH, Urteil vom 19.06.2013 - VIII ZR 183/12

1. Zur Frage, ob ein Händler verpflichtet ist, sich vor dem Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens Kenntnis von einer beim Hersteller geführten "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs zu verschaffen.*)

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier eines Gebrauchtwagenkaufvertrags) "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden." ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam (im Anschluss an die Senatsurteile vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, [...], und vom 19. September 2007 - VIII ZR 141/06, BGHZ 174, 1).*)

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IBRRS 2013, 3624
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Verbrauchsgüterkauf: Keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist!

KG, Urteil vom 03.06.2013 - 25 U 49/12

Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.

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IBRRS 2013, 2517
Mit Beitrag
AGBAGB
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 26. Februar 2009 Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).*)

2. Zu der Frage, ob bei einem Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs auf Wunsch des Käufers eine Flüssiggasanlage einbaut, ein Kaufvertrag oder ein gemischter Vertrag vorliegt.*)

3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).*)

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IBRRS 2011, 3028; IMRRS 2011, 2190
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht: Wann gilt die Nacherfüllung als verweigert?

BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

a) Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag).*)

b) Beim Verbrauchsgüterkauf ist bei einem behebbaren Sachmangel eine Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag auch im Falle eines - unwirksamen - formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses nicht entbehrlich (Aufgabe des Senatsurteils vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 44).*)




IBRRS 2010, 1006; IMRRS 2010, 0664
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Begriff der öffentlichen Versteigerung

BGH, Urteil vom 24.02.2010 - VIII ZR 71/09

Der Begriff der öffentlichen Versteigerung im Sinne von § 383 Abs. 3, § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht voraus, dass ein nach § 34b Abs. 5 GewO öffentlich bestellter Versteigerer, der eine Auktion durchführt, auch Veranstalter der Auktion ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 116/05, NJW 2006, 613).*)

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IBRRS 2007, 2380; IMRRS 2007, 0757
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Gewährleistungsrecht - "fahrbereit" als Garantieübernahme?

BGH, Urteil vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

a) Einem Gebrauchtwagen, der bei Gefahrübergang auf den Käufer betriebsfähig und verkehrssicher ist, fehlt nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit "fahrbereit", weil der Motor wegen eines fortschreitenden Schadens nach einer Fahrtstrecke von höchsten 2.000 km ausgetauscht werden muss.*)

b) Mit der Angabe in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, dass das Fahrzeug "fahrbereit" ist, übernimmt der Verkäufer nicht ohne weiteres die Gewähr im Sinne einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) dafür, dass das Fahrzeug auch noch nach Gefahrübergang über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke fahrbereit bleibt (im Anschluss an BGHZ 122, 256).*)

c) Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).*)

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IBRRS 2007, 0312; IMRRS 2007, 0194
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann sind Tiere als "gebraucht" anzusehen?

BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.*)

2. Tiere, die verkauft werden, sind nicht generell als "gebraucht" anzusehen. Ein Tier, das im Zeitpunkt des Verkaufs noch jung (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen) und bis zum Verkauf nicht benutzt (hier: als Reittier oder zur Zucht verwendet) worden ist, ist nicht "gebraucht".*)

3. Sachen oder Tiere, die nach objektiven Maßstäben noch neu sind, können durch einen Unternehmer an einen Verbraucher nicht mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" verkauft werden, um eine Abkürzung der Verjährung von Mängelansprüchen des Verbrauchers zu ermöglichen.*)

4. Für die Frage, ob der Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache nach § 218 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB wirksam ist, ist entscheidend, ob der Rücktritt erklärt wird, bevor der - bestehende oder hypothetische - Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis kommt es nicht an (Bestätigung des Senatsurteils vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05).*)

5. Ansprüche des Käufers aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis unterliegen nicht der Verjährung nach § 438 Abs. 1, 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.*)




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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
H. Keine Verjährung der Gestaltungsrechte
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Ansprüche nach § 634 BGB - Begriff des Bauwerks ( Rn. 468-473)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

c) Rücktritt ( Rn. 206-209)

c) Rücktritt ( Rn. 206-209)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

I. Verhältnis zur Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung und Rücktritt (VOB/B § 8 Rn. 2-4)