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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 296/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 2183; IMRRS 2016, 1329
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter in Zahlungsverzug: Vermieter muss nicht unverzüglich kündigen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15


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1 Beitrag gefunden
IMR 2016, 402 BGH - Kündigungsrecht aus wichtigem Grund unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung!

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2183; IMRRS 2016, 1329
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter in Zahlungsverzug: Vermieter muss nicht unverzüglich kündigen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

§ 314 Abs. 3 BGB findet auf die fristlose Kündigung eines (Wohnraum-)Mietverhältnisses nach §§ 543, 569 BGB keine Anwendung.*)




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3 Nachrichten gefunden
Auch lange zurückliegende Mietrückstände können zur fristlosen Kündigung führen
(16.03.2017) Auch wenn schon einige Monate seit der nicht bezahlten Miete verstrichen sind, kann der Eigentümer trotzdem noch die fristlose Kündigung aussprechen. Das ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest dann möglich, wenn dem Mieter zuvor angesichts der Fehlbeträge eine Mahnung ausgesprochen worden war.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2016, 402 Dokument öffnen BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

BGH: Kündigung wegen älterer Mietrückstände zulässig!
(13.07.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt.
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Terminhinweis BGH: Kündigung wegen alter Mietrückstände
(31.05.2016) In diesem Verfahren streiten die Parteien darüber, ob eine auf § 543 Abs. 1 Nr. 3b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, weil sie auf ältere Mietrückstände gestützt ist.
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