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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 296/09


Beste Treffer:
IBRRS 2011, 5592
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.03.2011 - VIII ZR 296/09

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IBRRS 2011, 0518; IMRRS 2011, 0379
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nachforderungszahlung bzw. Guthabenauszahlung: Kein Anerkenntnis!

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

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27 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2011, 88 BGH - Vorbehaltlose Zahlung oder Erstattung des Betriebskostensaldos: Kein Schuldanerkenntnis!
IMR 2010, 1120 LG Bielefeld - Kein Schuldanerkenntnis durch Ausgleich der Betriebskostenabrechnung!

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 2)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 85

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1831; IMRRS 2014, 0969
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskosten: Ausgleich einer Nachforderung kein Anerkenntnis

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - XII ZR 6/13

Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und der vorbehaltlose Ausgleich einer sich daraus ergebenden Nachforderung durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an Senatsurteil vom 10.07.2013 - XII ZR 62/12, IMR 2013, 366 = NJW 2013, 2885).*)

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IBRRS 2013, 3183; IMRRS 2013, 1656
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskosten: Auszahlung eines Guthabens kein Anerkenntnis

BGH, Urteil vom 10.07.2013 - XII ZR 62/12

Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an BGH Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, IMR 2011, 88 = NJW 2011, 843).*)

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IBRRS 2013, 2172; IMRRS 2013, 1233
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskosten gezahlt: Kein Schuldbestätigungsvertrag!

OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.2012 - 6 U 618/12

Die Abrechnung von Betriebskosten durch den Vermieter und die Zahlung des Saldos oder die Entgegennahme eines Guthabens durch den Mieter ist für sich genommen im Gewerberaummietrecht kein Schuldbestätigungsvertrag.

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IBRRS 2011, 5592
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.03.2011 - VIII ZR 296/09

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2011, 0518; IMRRS 2011, 0379
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nachforderungszahlung bzw. Guthabenauszahlung: Kein Anerkenntnis!

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

Jedenfalls seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungs- und Einwendungsfristen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 erlauben weder die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer späteren Nach- oder Rückforderung während des Laufs der genannten Fristen entgegensteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, IBR 2006, 177; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, IBR 2009, 65).*)

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IBRRS 2010, 3424; IMRRS 2010, 2505
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Schuldanerkenntnis durch Ausgleich der Betriebskostenabrechnung

LG Bielefeld, Urteil vom 23.09.2009 - 22 S 46/09

Die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung kann nach der Mietrechtsreform nicht mehr als ein spätere Korrekturen ausschließendes Schuldanerkenntnis oder als Verzicht auf Einreden verstanden werden.

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 16

2 Nachrichten gefunden
BGH: Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens ist kein Schuldanerkenntnis
(12.01.2011) Der Bundesgerichtshof hat am 12.01.2011 entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Vermieters darstellt.
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BGH: Terminhinweise in Sachen VIII ZR 296/09, VIII ZR 273/09 und VIII ZR 66/09
(17.12.2010) Der BGH verhandelt am 12.01.2011 unter anderem zwei Fälle und am 19.01.2011 ein Fall des VIII. Zivilsenats. Es geht es um die Frage, ob ein Vermieter an seine erste Betriebskostenabrechnung gebunden ist und um die Wirksamkeit einer Klausel für die Preiserhöhung im Rahmen des Bezugs von Fernwärme.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen