Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 284/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1593; IMRRS 2014, 0824
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13

Dokument öffnen Volltext

18 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2014, 276 BGH - Anforderung an Kündigung wegen Bedarfs für einen Familienangehörigen

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2192; IMRRS 2015, 0895
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Nacherbschaft: Kündigung einer Wohnung erfordert berechtigtes Interesse!

BGH, Urteil vom 01.07.2015 - VIII ZR 278/13

1. Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses voraus (§ 573d Abs. 1, § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB).*)

2. Dem vorgenannten Kündigungsrecht des Nacherben steht ein im Wohnraummietvertrag zwischen dem Vorerben und dem Mieter vereinbarter Ausschluss des Rechts des Vermieters zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich nicht entgegen.*)

3. Dem Nacherben ist nach Treu und Glauben eine Kündigung nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB allerdings verwehrt, wenn er entweder unabhängig von §§ 2135, 1056 Abs. 1 BGB persönlich an den Mietvertrag gebunden ist oder er dem Abschluss des Mietvertrags durch den Vorerben zugestimmt hat oder der Abschluss eines für den Vermieter unkündbaren Mietvertrags über den Nacherbfall hinaus einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses entsprochen hat, so dass der Nacherbe gegenüber dem Vorerben verpflichtet gewesen wäre, dem Mietvertrag zuzustimmen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 12.10.2011 - VIII ZR 50/11, NZM 2012, 558 Rz. 13 m.w.N.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2911; IMRRS 2015, 1290
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Auf welche Wohnungen ersteckt sich die Anbietpflicht des Vermieters?

LG Itzehoe, Urteil vom 07.11.2014 - 9 S 77/13

1. Die stillschweigende Zustimmung des Mieters zum Eintritt eines Dritten in die Vermieterstellung kann darin liegen, dass er von diesem im Rahmen eines Rechtsstreits die Beseitigung von Mängeln in dem Mietobjekt verlangt und ihm in Aussicht gestellt hat, ihm im Beisein eines beauftragten Handwerkers Zutritt zu den gemieteten Räumlichkeiten zu gewähren.*)

2. Die Pflicht des Vermieters zur Anbietung einer freigewordenen Alternativwohnung nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung besteht nur für solche Wohnungen, die er auch fortan vermieten will (Anschluss an ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2010, 3775 = NZM 2011, 30 = WuM 2010, 757 = IMR 2010, 508).*)

3. Die Anbietpflicht des Vermieters erstreckt sich nicht auf ein Objekt, welches bislang als Gewerberaum genutzt wurde (Anschluss an BGH, NJW-RR 2012, 341 = NZM 2012, 231 = IMRRS 2012, 0394).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1593; IMRRS 2014, 0824
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13

Wird wegen Bedarfs für einen Familienangehörigen gekündigt und zur weiteren Erläuterung ausgeführt, dass dieser mit seinem Lebensgefährten zusammenziehen will, so genügt es, wenn die Bedarfsperson - also der Familienangehörige - identifizierbar benannt wird. Der Name des Lebensgefährten muss im Kündigungsschreiben nicht offengelegt werden.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 13

1 Nachricht gefunden
BGH: Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung
(30.04.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit den Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters befasst.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13