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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 271/09
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
Volltext29 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2011, 177 | BGH - Deckungszusage: Ersatzanspruch des Mieters für Rechtsverfolgungskosten? |
IMR 2011, 7 | BGH - Kündigung: Kein Ersatz von Rechtsanwaltskosten in einem einfach gelagerten Fall! |
21 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.*)
VolltextAG Dortmund, Urteil vom 06.01.2015 - 425 C 6720/14
Die Kosten einer vorgerichtlichen Anwaltsmahnung sind für einen gewerblichen Großvermieter nicht ersatzfähig.
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 07.08.2014 - 67 S 280/14
1. § 577a Abs. 1a Nr. 1 BGB nF ist auf vor dem 1.5.2013 zugegangene Kündigungserklärungen nicht anwendbar.*)
2. Der Vermieter wird nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung seiner Anbietpflicht auch dann gerecht, wenn er dem Mieter eine Alternativwohnung zu einem über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Mietzins anbietet.*)
VolltextAG Hamm, Urteil vom 16.05.2014 - 17 C 443/13
Einem gewerblichen Großvermieter stehen keine Inkassokosten zu, wenn er statt eigener Anmahnung seiner Mieter diese Arbeiten durch ein externes Inkassounternehmen aufgrund eines Rahmenvertrags erledigen lässt.*)
VolltextAG Dortmund, Urteil vom 08.08.2012 - 425 C 6285/12
Ein gewerbliches Wohnungsunternehmen, das weit über 150.000 Wohnungen vermietet, bedarf es keiner Zwischenschaltung eines Inkassoinstituts, sei es auch nur als "Regiebetrieb", da die Mahnungen und Folgeschreiben ohne Weiteres durch das kaufmännische Personal eines gewerblichen Großvermieters gefertigt werden können.
VolltextOLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 31.01.2012 - VIII ZR 277/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2011 - 10 U 118/11
1. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.*)
2. Dem gewerblichen Vermieter steht ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten nicht zu, wenn die den berechneten Kosten zugrunde liegende anwaltliche Tätigkeit im Sinne des §§ 249, 254 Abs. 2 BGB nicht erforderlich war. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich auf eine schlichte Zahlungsaufforderung beschränkt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 171/10
1. Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber beziehungsweise unter dessen Vermittlung mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff.*)
2. Entrichtet der Kunde einer Selbstbedienungstankstelle den Kaufpreis für den getankten Kraftstoff nicht, so gerät er mit dem Verlassen des Tankstellengeländes in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 132/10
1. Zur Umdeutung einer - nach dem früheren Mietpreisbindungsrecht für Altbauten in Berlin - unzulässigen Vereinbarung über abzurechnende Betriebskostenvorauszahlungen in eine gesetzlich seinerzeit zulässige Abrede über die Zahlung einer Betriebskostenpauschale.*)
2. Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, WuM 2010, 740).*)
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(07.10.2010) Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass es einem gewerblichen Großvermieter in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen zuzumuten ist, ein Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zu verfassen. Die Kosten für einen dennoch beauftragten Rechtsanwalt sind daher vom Mieter nicht zu erstatten.
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(24.09.2010) Im Folgenden werden wichtige Entscheidungen des BGH in den nächsten Monaten vorgestellt. Darunter eine Entscheidung des X. Senats zum Vergaberecht und sechs Entscheidungen des VIII. Senats zum Mietrecht.
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