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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 267/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 3071; IMRRS 2010, 2237
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nicht bezahlte Prozesskosten rechtfertigen keine Vermieterkündigung!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 267/09

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21 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 365 BGH - Nicht erstattete Prozesskosten rechtfertigen keine Kündigung des Vermieters!

1 Aufsatz gefunden
Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Wann müssen die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen?
(Ralf Schulze Steinen)
Dokument öffnen IMR 2015, 131

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 3002; IMRRS 2015, 1347
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Altschulden nicht beglichen: Fristlose Kündigung möglich!

LG Berlin, Urteil vom 03.02.2015 - 63 S 230/14

Zahlungsrückstände aus vorangegangenen Gerichtsverfahren können zur Kündigung berechtigen.

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IBRRS 2010, 3071; IMRRS 2010, 2237
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nicht bezahlte Prozesskosten rechtfertigen keine Vermieterkündigung!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 267/09

Ein Vermieter, dessen außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters deswegen unwirksam geworden ist, weil er hinsichtlich der Mietrückstände und der fälligen Entschädigung (§ 546a BGB) binnen zwei Monaten nach Erhebung der Räumungsklage von einer öffentlichen Stelle befriedigt worden ist, kann eine erneute Kündigung des Mietverhältnisses regelmäßig nicht darauf stützen, dass der zahlungsunfähige Mieter nicht auch die im erledigt erklärten Räumungsprozess angefallenen Verfahrenskosten ausgeglichen hat.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 12

3 Nachrichten gefunden
DMB: Nicht bezahlte Prozesskosten rechtfertigen keine Vermieterkündigung
Bundesgerichtshof gibt Mietern Recht

(15.07.2010) "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist richtig. Nur Pflichtverletzungen, die eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten, können eine Vermieterkündigung rechtfertigen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige (14. Juli 2010) Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 267/09).
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BGH: Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses durch den Mieter kein Kündigungsgrund
(15.07.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2010 entschieden, dass ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht.
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BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010 (VII. und VIII. Senat)
(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
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