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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 266/09


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1298; IMRRS 2011, 0918
ProzessualesProzessuales
Beweislast für Mangel nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

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17 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2011, 257 BGH - Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 4411
Mit Beitrag
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Fehlerhafte Nachbesserung: Beweislast grdsätzlich beim Käufer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.10.2011 - 4 U 540/10

Im Grundsatz trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass eine Nachbesserung des Verkäufers fehlgeschlagen ist. Die Beweisanforderungen für den Nachweis dürfen nicht überspannt werden: Der Beweis ist jedenfalls dann geführt, wenn der Fehler am gleichen Bauteil (hier: am Automatikgetriebe eines PKW) auftritt, zwischen Nachbesserung und erneuter Fehlermeldung nur eine kurze Zeit verstrichen ist und der Verkäufer bei der Nachbesserung einen Weg eingeschlagen hat, der von der Reparaturmethode abweicht, die die einschlägigen Fachkreise vorschlagen.*)




IBRRS 2011, 3462; IMRRS 2011, 2472
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufvertrag - "Geringfügigkeit" eines Mangels: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?

BGH, Urteil vom 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

Für die Frage, ob das Rücktrittsrecht eines Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. Ist zu diesem Zeitpunkt die Mangelursache trotz mehrerer vorausgegangener Reparaturversuche nicht bekannt und deswegen nicht absehbar, ob und mit welchem Aufwand der Mangel beseitigt werden kann, wird ein zum Zeitpunkt des Rücktritts erheblicher Mangel nicht zu einem geringfügigen Mangel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Mangel mit verhältnismäßig geringem Aufwand behoben werden kann (Bestätigung der Senatsurteile vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 und vom 9. März 2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664).*)

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IBRRS 2011, 1298; IMRRS 2011, 0918
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweislast für Mangel nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 13

1 Nachricht gefunden
BGH: Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
(10.03.2011) Der Bundesgerichtshof hat am 09.03.2011 eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen.
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2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(c) Fehlschlag ( Rn. 262)