Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 246/06
BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Volltext43 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2008, 144 | BGH - Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen kann zu Schadensersatz führen! |
18 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 18.01.2011 - XI ZR 356/09
Dient ein Darlehen nur teilweise der Finanzierung eines verbundenen Vertrags, ist § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf diesen Teil, nicht aber auf den an den Darlehensnehmer selbst ausgezahlten Restbetrag des Darlehens anwendbar.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
Macht der Mieter den Anspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse auf Betriebskosten, über die der Vermieter nicht innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abgerechnet hat, im Wege der Aufrechnung geltend, so entfällt die Wirkung der Aufrechnung ex nunc, soweit der Vermieter nachträglich eine wirksame Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter hiernach Betriebskosten schuldet (Fortführung des Senatsurteils vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04, IMR 2007, 1092 - nur online, NJW 2005, 1499).*)
VolltextBGH, Urteil vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09
1. Das Recht des Auftraggebers, von einem für einen Mangel verantwortlichen Auftragnehmer Mängelbeseitigung zu fordern, wird grundsätzlich nicht dadurch eingeschränkt, dass die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei der Inanspruchnahme noch unklar ist.*)
2. Der in Anspruch genommene Auftragnehmer darf Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine Erklärung abgibt, wonach er die Kosten der Untersuchung und weiterer Maßnahmen für den Fall übernimmt, dass der Auftragnehmer nicht für den Mangel verantwortlich ist.*)
3. Den Auftraggeber trifft deshalb kein Mitverschulden an einem Wasserschaden, der auf einem Mangel beruht, den der Unternehmer nicht beseitigt hat, weil der Auftraggeber eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben hat.*)
LG München I, Urteil vom 04.11.2009 - 8 O 10671/09
Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.
VolltextOLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
Ein Wohnungseigentümer haftet für Kosten der Schadensermittlung am Gemeinschaftseigentum, die er durch eine Mängelanzeige "ins Blaue hinein" veranlasst.
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 W 21/09
Der Antragsgegner eines selbstständigen Beweisverfahrens kann auch dann eine Verpflichtung des Antragstellers zur Klageerhebung verlangen, wenn er die wenigen Mängel, die entgegen der umfangreichen Beweisbehauptung festgestellt worden sind, alsbald beseitigt hat (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2003, 454).*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08
1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.*)
2. Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.*)
Volltext4 Nachrichten gefunden |
(25.06.2020) Nicht nur auf Schuhe oder Autos, sondern auch auf Häuser gibt's "Garantie". Sie heißt korrekt Gewährleistung und dauert bei privaten Bauherrenvorhaben in der Regel fünf Jahre, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Weil sich viele Mängel erst nach und nach zeigen, hat der Gesetzgeber bei Arbeiten an Bauwerken und Planungsleistungen für diese eine verlängerte Gewährleistungsphase vorgesehen. Die fünf Jahre beginnen mit der Abnahme.
mehr…
(03.08.2010) Jeder Bauherr hat das Recht auf eine mängelfreie Immobilie. Eventuelle Mängel muss der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten beseitigen, vorausgesetzt, der Bauunternehmer hat den Mangel auch tatsächlich zu verantworten. Dies ist aber nicht immer der Fall.
mehr…
(30.04.2008) Was ist ein Baumangel, und wer muss ihn beseitigen? Diese Fragen beschäftigen regelmäßig alle, die mit dem Bauen zu tun haben. Selbstverständlich, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), hat jeder Käufer das Recht auf perfekte Ware. Das gilt auch beim Bauen: Eine Immobilie muss mängelfrei übergeben werden. Eventuelle Mängel muss der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten beseitigen.
mehr… Blog-Eintrag
(24.01.2008) Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die er aufgewendet hat, um einen vom Käufer beanstandeten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands zu beseitigen.
mehr… IBR 2008, 144 BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
2 Blog-Einträge gefunden |
Von Dr. Friedhelm Weyer
[mehr ...]
Von Dr. Friedhelm Weyer
[mehr ...]
4 Leseranmerkungen gefunden |
Kein Widerspruch - Maßgeblicher Unterschied im Sachverhalt ! Leseranmerkung von Dr. Alexander Bardarsky zu
|
Ergänzung zur Anmerkung von Volker Hinkl Leseranmerkung von RiOLG Wimmer zu
|
Mangelursache Kaufvertrag/ Werkvertrag; BGH VIII ZR 246/06 v. 23.01.2008 Leseranmerkung von RA Harald Kern, Düsseldorf zu
|
Mängelrüge nach Symptomen und Schadenersatzpflicht bei unberechtigter Rüge Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
|
3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu) |
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B |
III. Mindestanforderungen der Behinderungsanzeige |
1. Zeitpunkt der Behinderungsanzeige |
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B |
III. Erstattungsfähige Positionen |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme |
II. Mängelrüge, § 13 Abs. 5 S. 1 VOB/B |
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
III. Weitere Pflichten des Bestellers |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |