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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 243/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3412; IMRRS 2009, 1862
ImmobilienImmobilien
Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Kaufvertrag!

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

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37 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 699 BGH - Verbrauchsgüterkauf: Bei Rücktritt Nutzungsentschädigung!

31 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2235
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 03.06.2014 - II ZR 100/13

1. Die erfolgreiche Anfechtung der von einem debitorischen Konto geleisteten Zahlungen an Gläubiger der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter ist bei einer Haftung des organschaftlichen Vertreters für Zahlungen auf das debitorische Konto nicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 3432
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.03.2014 - III ZR 387/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4779
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 04.09.2013 - I ZR 59/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2864
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 25.06.2013 - XI ZR 110/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1427
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 123/12

Die Vollstreckungsverjährung in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ruht nicht während der Dauer des Vollstreckbarerklärungsverfahrens hinsichtlich des Ordnungsgeldbeschlusses in einem anderen Mitgliedstaat. Ob die Vollstreckungsverjährung in diesem Mitgliedstaat gehemmt ist oder ruht, ist von den Gerichten dieses Mitgliedstaates nach ihrem Recht zu beurteilen.*)

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IBRRS 2012, 4674
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baustoffe - Haftet der Baustoffverkäufer für ungeeignete Luftkanalsteine?

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2012 - 4 U 118/11

1. Die Vermörtelung von Luftkanalsteinen mit Fliesenkleber stellt keinen Sachmangel der Steine dar, sondern kann bei fehlender Eignung von Fliesenkleber als Mörtel einen Mangel des Unternehmerwerks begründen.

2. Erfüllt ein Luftkanalstein die Anforderungen an eine bestimmte Druckfestigkeit - hier: von mindestens 2,0 MN/m3 in einer Erdbebenzone - nicht, liegt kein Sachmangel vor, wenn der Kaufvertrag nicht mit dem Inhalt geschlossen wurde, dass der Stein in einer Erdbebenzone verwendet wird.

3. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen den Verkäufer von Baumaterial ist ausgeschlossen, wenn sich der Käufer die Kenntnis des bei Vertragsschluss handelnden Architekten von dem arglistig verschwiegenen Mangel und/oder dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft zurechnen lassen muss.

4. Wird ein Wohngebäude mit ungeeigneten Luftkanalsteinen errichtet und muss es aufgrund fehlender Standsicherheit abgerissen werden, stellt dies weder eine Verletzung des Grundstückseigentums noch des Gebäudes selbst dar.

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IBRRS 2013, 0362
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 27.11.2012 - XI ZR 439/11

Preis eines Finanzinstruments im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB ist nicht nur ein unmittelbar auf dem Finanzmarkt gebildeter Börsenpreis, sondern auch ein den Marktpreis mittelbar beeinflussender Basiswert, der seinerseits Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt.*)

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IBRRS 2012, 4756; IMRRS 2012, 3406
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Schadensrecht - Herstellungsanspruch aus § 249 BGB gerichtet auf Geld

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11

1. Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10).*)

2. Das Kreditinstitut hat dem von ihm fehlerhaft beratenen Anleger nach § 249 Abs. 1 BGB den für den Erwerb der Anlage aufgewandten Geldbetrag zu zahlen, auf den ein Erlös aus deren Veräußerung anzurechnen ist.*)

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IBRRS 2012, 3366; IMRRS 2012, 2424
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schwammschadenklausel erfasst nicht nur Echten Hausschwamm!

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - IV ZR 212/10

Die in Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 6.2.5 WGB F 01/03 enthaltene Schwammschadenklausel, wonach "Schäden durch Schwamm" vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beinhaltet keine Beschränkung dahingehend, dass hierdurch nur der Echte Hausschwamm augenommen sein soll; vielmehr werden hierdurch sämtliche holzzerstörenden Pilze erfasst, mithin auch der Braune Kellerschwamm.

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IBRRS 2011, 5094; IMRRS 2011, 3720
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beamtenernennung führt zum Wideruf der Anwaltszulassung!

BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 10/10

Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO, nach der die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen ist, wenn ein Rechtsanwalt zum Beamten auf Lebenszeit berufen wird und auf die Rechte aus dieser Zulassung nicht verzichtet, verstößt weder gegen höherrangiges deutsches Recht noch gegen primäres oder sekundäres Recht der Europäischen Union.*)

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IBRRS 2011, 4425; IMRRS 2011, 3174
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Zulassung der Revision auf Anspruchshöhe

BGH, Urteil vom 27.09.2011 - II ZR 221/09

Die Zulassung der Revision kann auch in den Gründen des Urteils auf die Höhe des Anspruchs beschränkt werden.*)

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IBRRS 2011, 0956
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Anspruch auf Handelsvertreterausgleich (Tankstellenvertrag)

BGH, Urteil vom 19.01.2011 - VIII ZR 149/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4542; IMRRS 2010, 3329
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verbraucher haftet nicht für Wertminderung durch Prüfen der Sache

BGH, Urteil vom 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.*)

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IBRRS 2010, 3302; IMRRS 2010, 2417
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aufwendungsersatzanspruch für Umzug in vorübergehende Ersatzwohnung

BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 192/09

1. Ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 554 Abs. 4 BGB besteht auch dann, wenn sich der Mieter mit über die gesetzlichen Grenzen der Duldungs-pflicht hinausgehenden Modernisierungsmaßnahmen einverstanden erklärt.

2. Kein Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 BGB bei Kündigung des Mieters oder endgültigem Auszug aus der Wohnung.

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IBRRS 2010, 4301
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Markenrecht - Werbenutzung eines Produkts auf Messe unabhängig von Verpackung

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 17/05

1. Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird.*)

2. Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.*)

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IBRRS 2010, 2225; IMRRS 2010, 1618
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Schadenspauschalierungsklausel in AGB eines KFZ-Händlers rechtmäßig

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kraftfahrzeughändler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel

"Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist."

nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB.*)

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IBRRS 2010, 1438; IMRRS 2010, 0993
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gesetzlicher Unterlassungsanspruch gegen den Insolvenzschuldner

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07

1. Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes handelt es sich um einen Passivprozess i.S. des § 86 InsO (Aufgabe von BGH, Urt. v. 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218 - Dia-Rähmchen III). Der durch Insolvenzeröffnung unterbrochene Rechtsstreit ist in analoger Anwendung des § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO aufzunehmen.*)

2. Wettbewerbswidrige Handlungen des Insolvenzschuldners, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten begründen in der Person des Insolvenzverwalters keine Wiederholungsgefahr, auch wenn dieser den Betrieb des Insolvenzschuldners fortführt.*)

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IBRRS 2010, 1610; IMRRS 2010, 1131
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ausgliederung von Betriebskosten aus Miete und Erhebung durch Umlage

BGH, Beschluss vom 23.02.2010 - VIII ZR 199/09

1. Eine stillschweigende Änderung der Mietstruktur muss unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.

2. Eine Abrechnung der Betriebskosten aufgrund zulässsig vereinbarter Mietvertragsklausel ist möglich bei Voraussehbarkeit der Kosten für den Mieter.

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IBRRS 2010, 1429; IMRRS 2010, 0985
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision weil offensichtlich erfolglos

BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1247; IMRRS 2010, 0846
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Gebrauchtwagenkauf: Aufklärung über Zwischenhändler

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.*)

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IBRRS 2009, 3412; IMRRS 2009, 1862
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Kaufvertrag!

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.*)

2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.*)

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BGH: Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Kaufvertrag
(24.09.2009) Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2009, 699 Dokument öffnen BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08


2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
I. Beteiligung des Bestellers
2. Vorteilsausgleichung

§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
A. Rücktritt
IX. Rechtsfolgen des Rücktritts