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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 233/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 1788; IMRRS 2013, 1036
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarf noch nicht absehbar: Kündigung wirksam!

BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12


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2 Beiträge gefunden
IMR 2013, 234 BGH - Kündigungswiderspruch bei Mieterinvestition?
IMR 2013, 233 BGH - Bedarfssituation entsteht kurz nach Vertragsschluss: Eigenbedarfskündigung?

1 Aufsatz gefunden
Die Eigenbedarfskündigung - Entwicklung und Tendenzen höchstrichterlicher Rechtsprechung
(Filiz Sütcü)
Dokument öffnen IMR 2017, 171

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 3154; IMRRS 2014, 1662
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung: Wann ist das Mietverhältnis trotzdem fortzusetzen?

AG Schöneberg, Urteil vom 09.04.2014 - 12 C 340/12

1. Ein "wichtiges berechtigtes Interesse" des Vermieters für eine Eigenbedarfskündigung (BGH, IMR 2013, 494) liegt dann vor, wenn die Vermieter die Wohnung für ihre Kinder benötigen, damit jedem Kind zukünftig ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.

2. Die psychischen Folgen für den Mieter können jedoch derart schwerwiegend sein, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen ist (hier: Erkrankung an Multipler Sklerose mit Depressionen und Suizidgefahr).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4536; IMRRS 2013, 2119
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
§ 573a BGB bei mietvertraglichen Kündigungsbeschränkung anwendbar?

BGH, Urteil vom 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

Durch eine mietvertragliche Bestimmung, der zu Folge der Vermieter das Mietverhältnis "nur in besonderen Ausnahmefällen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen kann, wenn wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen", wird dem Mieter ein gegenüber den gesetzlichen Vorschriften erhöhter Bestandsschutz eingeräumt. Für eine Kündigung genügt dann das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse des Vermieters nicht.*)




IBRRS 2013, 1788; IMRRS 2013, 1036
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarf noch nicht absehbar: Kündigung wirksam!

BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

Eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war.*)




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5 Nachrichten gefunden
Eigenbedarf - wann darf der Vermieter kündigen?
(10.09.2021) Eigenbedarf ist für Vermieter einer der wichtigsten Kündigungsgründe. Jedoch ist eine Eigenbedarfskündigung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Vermieter und Mieter sollten diese kennen.
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Eigenbedarf - wann darf der Vermieter kündigen?
(27.05.2019) Eigenbedarf ist einer der wichtigsten Kündigungsgründe von Vermietern. Allerdings ist eine Eigenbedarfskündigung nur unter engen Voraussetzungen möglich, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
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Eigenbedarf - wann darf der Vermieter kündigen?
(05.03.2019) Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe für ein Mietverhältnis. Aber: Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
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Eigenbedarf noch nicht absehbar: Kündigung nach BGH nicht rechtsmissbräuchlich!
(20.03.2013) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis gemäß § 573 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB* wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
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Terminhinweis BGH: Kündigung wegen Eigenbedarfs
(28.02.2013) Die Beklagten sind seit Februar 2008 Mieter eines Einfamilienhauses der Klägerin in Wolfenbüttel. Mit Schreiben vom 29. März 2011 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis zum 30. Juni 2011 mit der Begründung, das Haus werde für ihren Enkel und dessen Familie benötigt.
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