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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 233/12
BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
27 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2013, 234 | BGH - Kündigungswiderspruch bei Mieterinvestition? |
IMR 2013, 233 | BGH - Bedarfssituation entsteht kurz nach Vertragsschluss: Eigenbedarfskündigung? |
1 Aufsatz gefunden |
IMR 2017, 171
13 Volltexturteile gefunden |
AG Schöneberg, Urteil vom 09.04.2014 - 12 C 340/12
1. Ein "wichtiges berechtigtes Interesse" des Vermieters für eine Eigenbedarfskündigung (BGH, IMR 2013, 494) liegt dann vor, wenn die Vermieter die Wohnung für ihre Kinder benötigen, damit jedem Kind zukünftig ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.
2. Die psychischen Folgen für den Mieter können jedoch derart schwerwiegend sein, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen ist (hier: Erkrankung an Multipler Sklerose mit Depressionen und Suizidgefahr).
VolltextBGH, Urteil vom 16.10.2013 - VIII ZR 57/13
Durch eine mietvertragliche Bestimmung, der zu Folge der Vermieter das Mietverhältnis "nur in besonderen Ausnahmefällen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen kann, wenn wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen", wird dem Mieter ein gegenüber den gesetzlichen Vorschriften erhöhter Bestandsschutz eingeräumt. Für eine Kündigung genügt dann das in § 573 Abs. 2 BGB genannte berechtigte Interesse des Vermieters nicht.*)
BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
Eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war.*)
5 Nachrichten gefunden |
(10.09.2021) Eigenbedarf ist für Vermieter einer der wichtigsten Kündigungsgründe. Jedoch ist eine Eigenbedarfskündigung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Vermieter und Mieter sollten diese kennen.
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(27.05.2019) Eigenbedarf ist einer der wichtigsten Kündigungsgründe von Vermietern. Allerdings ist eine Eigenbedarfskündigung nur unter engen Voraussetzungen möglich, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
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(05.03.2019) Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe für ein Mietverhältnis. Aber: Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
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(20.03.2013) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis gemäß § 573 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB* wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
mehr… IMR 2013, 234 IMR 2013, 233 BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
(28.02.2013) Die Beklagten sind seit Februar 2008 Mieter eines Einfamilienhauses der Klägerin in Wolfenbüttel. Mit Schreiben vom 29. März 2011 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis zum 30. Juni 2011 mit der Begründung, das Haus werde für ihren Enkel und dessen Familie benötigt.
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6 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
bb) Verzicht auf Eigenbedarf bei Vertragsschluss (BGB § 573 Rn. 132)
aa) Vorhandener oder absehbarer Eigenbedarf bei Vertragsschluss (BGB § 573 Rn. 123-131)
4. Einzelfallbetrachtung (BGB § 574 Rn. 26-27)
5. Zusage einer langen Mietzeit/Aufwendungen für die Wohnung (BGB § 574 Rn. 53)
d) Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Kündigungsrechts (BGB § 573 Rn. 179-182)