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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 204/98
22 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2017, 682 | BGH - Werkunternehmer kann Vorauszahlung per AGB-Klausel verlangen! |
IBR 1999, 249 | BGH - Lückenausfüllung in Formularen: meist Allgemeine Geschäftsbedingung! |
13 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 19.05.2005 - III ZR 437/04
Stellen sich die Bestimmungen einer im Anschluß an einen Formularvertrag (hier: Partnerschaftsvermittlungsvertrag) unterzeichneten Zusatzvereinbarung als von einer Vertragspartei gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung dar (§ 305 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB), so reicht für die Beurteilung, die Zusatzvereinbarung sei "im einzelnen ausgehandelt" (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB), nicht die Feststellung, daß der Verwender der anderen Vertragspartei die Unterzeichnung "freigestellt" habe; Voraussetzung für ein "Aushandeln" ist - jedenfalls bei einem nicht ganz leicht verständlichen Text -, daß der Verwender die andere Vertragspartei über den Inhalt und die Tragweite der Zusatzvereinbarung belehrt hat oder sonstwie erkennbar geworden ist, daß der andere deren Sinn wirklich erfaßt hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
AGBG § 1 Abs. 1, § 9 A, CkBehält sich der Verwender eines Formularvertrages in Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, die Erstlaufzeit des Vertrages durch Ausübung eines Optionsrechts um einen bestimmten, im Verhältnis zur Erstlaufzeit nicht unbeträchtlichen Zeitraum zu verlängern, so ist für die Inhaltskontrolle der Optionsklausel auch dann auf die sich bei Ausübung der Option ergebende Gesamtlaufzeit des Vertrages abzustellen, wenn die Erstlaufzeit individuell vereinbart oder ausgehandelt worden ist. AGBG § 1 Abs. 2Zur Frage des Aushandelns einseitig vorformulierter Vertragsbestimmungen. AGBG § 9 CkZur Frage der Angemessenheit einer langfristigen (hier: mehr als zehnjährigen) Bindung eines Tankstellenhalters an eine Alleinbezugsverpflichtung in einem Tankstellenvertrag. AGBG § 6Ein Vertrag, dessen in Allgemeinen Geschäftsbedigungen festgelegte Laufzeit den Gegner des Verwenders unangemessen benachteiligt, kann nicht mit einer kürzeren, noch angemessenen Laufzeit aufrechterhalten werden.AGBG § 6; BGB §§ 133 A, 157 DZur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Lücke in einem Vertrag, die durch die Unwirksamkeit einer den Gegner des Verwenders unangemessen benachteiligenden Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden ist, im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden kann (im Anschluß an BGHZ 90, 69).BGH, Urteil vom 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 - OLG München LG München I*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.03.1999 - VIII ZR 204/98
Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung
1. Im sachlichen Anwendungsbereich des § 24 a AGBG gelten für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen auch im Verbandsverfahren (§§ 13 ff AGBG) als vom Unternehmer gestellt (§ 24 a Nr. 1 1. Hs AGBG), und zwar auch dann, wenn sie handschriftlich in eine Leerstelle eingefügt sind.
2. Die im Warenhandel mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete vorformulierte Vertragsbedingung
- (Zahlung am:) "Restzahlung vor Lieferung"
hält einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand.
Volltext2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |