Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 198/15
BGH, Urteil vom 13.04.2016 - VIII ZR 198/15
Volltext19 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2016, 1003 | LG Berlin - Eingelagerte Einbauküche gestohlen: Mieter darf Miete mindern! |
IMR 2016, 270 | BGH - Minderungsbefugnis bei Verlust einer mitvermieteten und im Keller gelagerten Einbauküche? |
13 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 26.04.2017 - VIII ZR 233/15
1. Haben die Vertragsparteien in einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug neben einem Gewährleistungsausschluss zusätzlich ausdrücklich die Rechtsmängelfreiheit der Kaufsache zum Gegenstand ihrer Vereinbarung gemacht, gilt der Haftungsausschluss nicht für Rechtsmängel gemäß § 435 BGB, sondern ausschließlich für Sachmängel gemäß § 434 BGB (Fortführung von BGH, Urteile vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 30 = IBRRS 2007, 3060 = IMRRS 2007, 1225; vom 19.12.2012 - VIII ZR 117/12, NJW 2013, 1733, Rn. 15 = IBRRS 2013, 0305 = IMRRS 2013, 0227; vom 13.03.2013 - VIII ZR 172/12, NJW 2013, 2749 Rn. 19 = IBRRS 2013, 1818; vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 9 = IBRRS 2016, 0244 = IMR 2014, 120; vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 14 = IBRRS 2016, 2334 = IMR 2016, 478).*)
2. Die bei Gefahrübergang vorhandene und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung fortbestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in dem Schengener Informationssystem (SIS) zum Zwecke der Sicherstellung und Identitätsfeststellung ist ein erheblicher Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (Bestätigung des Senatsurteils vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15 Rn. 22 ff., IBRRS 2017, 0453).*)
3. Der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs ist redlicherweise gehalten, einen potentiellen Käufer über das Bestehen einer Eintragung des Fahrzeugs in dem Schengener Informationssystem aufzuklären (Bestätigung des Senatsurteils vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15 Rn. 27, IBRRS 2017, 0453).*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.04.2016 - VIII ZR 198/15
Zur Mietminderung im Falle der Entwendung einer mitvermieteten, später auf Wunsch des Mieters vereinbarungsgemäß ausgelagerten Einbauküche.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 04.08.2015 - 63 S 378/14
1. Wird eine sorgfältig im Keller eingelagerte Einbauküche ohne Verschulden des Mieters gestohlen, kann dieser die Miete in der Höhe des für die Küche zu zahlenden Betrags mindern.
2. Der als Ausgleich erhaltene Versicherungsbetrag ist an den Vermieter zu zahlen.
Volltext3 Nachrichten gefunden |
Wenn der Keller einer Immobilie Anlass zum Rechtsstreit gibt
(24.01.2021) Kellerräume zählen normalerweise nicht zu den Örtlichkeiten, die von Eigentümern oder Mietern besonders beachtet werden. Hier finden sich Abstell-, Vorrats- und Versorgungsflächen, die oft nur wenige Male im Jahr aufgesucht werden. Trotzdem kann es auch hier gelegentlich Anlass zu einem Rechtsstreit geben. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat neun Gerichtsurteile gesammelt, die sich mit dieser Materie befassen.
mehr…
(13.04.2016) Der Mieter kann wegen Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerten Einbauküche des Vermieters nicht die Miete mindern. Dies entschied der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Senat des BGH heute.
mehr…
(09.02.2016) Die Klägerin hat von der Beklagten mit Vertrag vom 26. März 1997 eine Wohnung in Berlin gemietet und sich mit einer Zusatzvereinbarung vom gleichen Tage verpflichtet, für die vermieterseits gestellte Einbauküche monatlich neben der Miete 34,64 DM [15,59 Euro] zu zahlen.
mehr…