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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 181/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2437; IMRRS 2008, 1447
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel!

BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

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2 Beiträge gefunden
IMR 2008, 264 KG - Klausel in Formularmietvertrag verpflichtet zu "regelmäßigen" Renovierungen: Starrer Fristenplan!
IMR 2008, 261 BGH - Vermieter darf bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel keinen Mietzuschlag verlangen!

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 3829; IMRRS 2013, 1881
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kostenvoranschlag vom Vermieter vorgelegt: Quotenklausel unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.07.2012 - 65 S 66/12

Eine Klausel, nach der zur Ermittlung der Beteiligungsquote der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes maßgeblich sein soll, ist unwirksam.

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IBRRS 2011, 4891; IMRRS 2011, 3555
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wegfall der Preisbindung: Kein Zuschlag für Schönheitsreparaturen!

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - VIII ZR 87/11

Ein in der Grundmiete einer preisgebundenen Wohnung enthaltener Kostenansatz für Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 II. BV berechtigt einen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Vermieter nicht, nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung die nunmehr als "Marktmiete" geschuldete Grundmiete über die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete hinaus um einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen zu erhöhen (Fortführung des Senatsurteils vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 364 = WuM 2010, 490).*)

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IBRRS 2011, 1883; IMRRS 2011, 1350
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schönheitsreparaturen und Fristenregelungen im Mietvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 09.02.2011 - 25 S 190/10

1. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen durch die Vermieterseite entspricht grds. dem gesetzlichen Leitbild des § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Pflicht kann der Vermieter vertraglich jedoch ganz auf den Mieter abwälzen. Eine andere Möglichkeit ist, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass ein Teil der von dem Mieter zu entrichtenden Miete vom Vermieter zweckgebunden für die Schönheitsreparaturen bereit zu halten ist (Prinzip des Ansparens). Dieser Betrag wird sodann von dem Vermieter nach Maßgabe des Mietvertrages zur Durchführung von Renovierungsarbeiten wieder ausgekehrt.

2. Klauseln mit starren Fristen im Hinblick auf die vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters wegen Verstoßes gegen § 307 BGB insgesamt unwirksam, sofern sie eine Renovierungspflicht unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung statuieren. Dies gilt jedoch nicht ohne Weiteres, wenn das Prinzip des Ansparens ausgesucht wurde. Die Tatsache, dass letztlich der Mieter selbst bzw. von ihm beauftragte Handwerker die Schönheitsreparaturen vornehmen und bei dem Vermieter Buch geführt wird über die angesammelten Mietanteile, stellt ein nach der II. BV zulässiges Vorgehen dar, bei dem Instandhaltungskosten als Teil der Mietkosten zu werten sind.

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IBRRS 2011, 0407; IMRRS 2011, 0302
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zuschlag für die Übernahme der Schönheitsreparaturen

LG Heidelberg, Urteil vom 17.12.2010 - 5 S 60/10

Auch wenn entgegen der üblichen Vertragsgestaltung die Schönheitsreparaturen nicht von dem Mieter übernommen werden, sondern beim Vermieter verbleiben, ist die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um einen Schönheitsreparaturzuschlag zu erhöhen (BGH, Urteil vom 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07, IMR 2008, 261). Dies gilt auch im Fall folgender Mietvertragsklausel: "Der Vermieter übernimmt die Durchführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Nr. 5 Abs. 2 AVB) und der Zusatzbestimmungen zu § 4 (1) des Mietvertrags. Der in der Miete enthaltene Kostenansatz beträgt z. Z. ... DM je m² Wohnfläche und Jahr".*)

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IBRRS 2010, 1947; IMRRS 2010, 1397
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einheimischenmodell: Bindung auf 20 Jahre Selbstnutzung zulässig!

BGH, Urteil vom 16.04.2010 - V ZR 175/09

1. Im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen begründen keine Primärverpflichtungen, sondern Obliegenheiten des Grundstückskäufers.*)

2. Bei einer Kaufpreisverbilligung von 50 % kann eine zwanzigjährige Verpflichtung des Käufers, das Grundstück selbst zu nutzen, noch angemessen sein.*)

3. Eine bei früherer Aufgabe der Selbstnutzung zu leistende Kaufpreiszuzahlung ist unangemessen, wenn sie über die Rückforderung der gewährten Subvention und die Abschöpfung sonstiger mit dieser zusammenhängender Vorteile hinausgeht.*)

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IBRRS 2012, 0747; IMRRS 2012, 0548
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Wirksam!

AG Stuttgart, Urteil vom 19.06.2009 - 31 C 949/09

Die Erhöhung des Nutzungsentgelts aufgrund der Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel ist wirksam. Wirtschaftlichkeitsberechnung als Grundlage für eine Erhöhung der Nutzungsgebühr ist beizufügen, welche die Höhe der laufenden Aufwendungen erkennen lässt.*)

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IBRRS 2010, 1396; IMRRS 2010, 0952
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.06.2009 - 7 S 11261/08

Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung kann die Kosten für Schönheitsreparaturen nachträglich ansetzen und dadurch die Miete erhöhen, sofern er diese Kosten nicht angesetzt und die Schönheitsreparaturen stattdessen in unwirksamer Weise den Mietern auferlegt hat.

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IBRRS 2009, 1034; IMRRS 2009, 0632
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel!

BGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 118/07

Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete geltend zu machen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält.

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IBRRS 2008, 2992; IMRRS 2008, 1711
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schönheitsreparatur: Starre Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06

Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll (im Anschluss an BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586 zum Wohnraummietrecht und das Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006).*)

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IBRRS 2008, 2437; IMRRS 2008, 1447
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel!

BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.*)

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10 Nachrichten gefunden
Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen: Unwirksame Klauseln
(22.10.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen: Unwirksame Klauseln
(09.08.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturregelung
Bundesgerichtshof gibt Vermieter von Sozialwohnungen Recht

(25.03.2010) "Die Entscheidung ist problematisch, weil sie Mieter in Sozialwohnungen schlechter stellt und anders behandelt als Mieter frei finanzierter Wohnungen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige BGH-Urteil (BGH VIII ZR 177/09). Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Vermieter bei Sozialwohnungen einen Zuschlag zur so genannten Kostenmiete fordern dürfen, wenn die Regelung zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unwirksam ist und damit Vermieter selbst renovieren bzw. die Kosten tragen müssen. Nur dann, wenn die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden, entfällt die Berechtigung für den Vermieter, einen entsprechenden Zuschlag zu fordern.
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BGH: Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen Mieterhöhung verlangen
(24.03.2010) Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen kann, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist.
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DMB: Beratungs- und Prozessstatistik 2008 - Top-Thema Nr. 1: Betriebskosten
Beratungsbedarf bei Schönheitsreparaturen stark gestiegen

(04.06.2009) Rund 1,12 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der 322 örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) 2008 durchgeführt. "Größter Erfolg der Rechtsberatungen ist, dass in 97,34 Prozent aller Fälle der Streit oder die Probleme zwischen Mietern und Vermietern außergerichtlich beigelegt werden konnten", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 63. Deutschen Mietertages in Leipzig.
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Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturregelung
BGH setzt eindeutige Rechtsprechung fort

(16.03.2009) Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete geltend zu machen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält, erklärte der Bundesgerichtshof in einer am 13.03.2009 veröffentlichten Entscheidung (BGH VIII ZR 118/07).
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DMB: Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
BGH-Urteil konsequent und folgerichtig

(10.07.2008) „Das Urteil ist konsequent und folgerichtig“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Dr. Franz-Georg Rips die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 181/07), wonach der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn im Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist.
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Haus & Grund: Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
BGH-Urteil kein ermutigendes Signal für Vermieter

(10.07.2008) Der BGH hat gestern entschieden, dass Vermieter keinen Mietzuschlag zur ortsüblichen Miete verlangen dürfen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Der Vermieter könne lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen (Az.: VIII ZR 181/07).
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BGH: Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
(09.07.2008) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist.
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BGH: Miet-Aufschlag statt Renovierung?
(11.04.2008) Am 16.07.2008 entscheidet der BGH über die Frage, ob der Vermieter bei unwirksamen Renovierungsklauseln als Ausgleich einen Miet-Aufschlag verlangen darf. Nach Einschätzung des Mieterbundes betrifft das Urteil mindestens die Hälfte der bestehenden Mietverträge.
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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Grundsätze. (VOB/B § 17 Abs. 1 Rn. 248-253)