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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 165/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 2662; IMRRS 2009, 1451
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerbliche Nutzung einer Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters!

BGH, Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08


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2 Beiträge gefunden
IMR 2013, 232 BGH - Vermieter kann Musikunterricht in der Wohnung verbieten!
IMR 2009, 336 BGH - Kündigung eines Mietverhältnisses wegen teilgewerblicher Nutzung

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 1390; IMRRS 2012, 1023
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung wegen Lärms: Kein Protokoll erforderlich!

BGH, Urteil vom 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2662; IMRRS 2009, 1451
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerbliche Nutzung einer Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters!

BGH, Urteil vom 14.07.2009 - VIII ZR 165/08

Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.*)




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7 Nachrichten gefunden
Gewerbe in der Mietwohnung - was ist erlaubt?
(14.07.2023) In einer Mietwohnung ein Gewerbe auszuüben, ist nicht in allen Fällen erlaubt. Auch sind rechtlich dabei einige wichtige Punkte zu beachten. Sonst droht Ärger mit Nachbarn und im schlimmsten Fall die Kündigung durch den Vermieter.
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Beruf und Wohnung
Was ist erlaubt und wann muss der Vermieter zustimmen?

(27.05.2020) Wird die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine berufliche oder gewerbliche Nutzung nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) grundsätzlich nicht gestattet. Anders nur, wenn im Mietvertrag auch eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (Mischmietverhältnis) oder der Vermieter der beruflichen Nutzung der Wohnung zustimmt oder er sie erlauben muss.
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Vermieter darf Gitarrenunterricht verbieten
(11.04.2013) "Die heutige (10.04.2013) Entscheidung setzt die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur beruflichen bzw. gewerblichen Nutzung einer Mietwohnung konsequent fort. Vermieter dürfen Gitarrenunterricht verbieten, wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Dem den Hausfrieden störenden Mieter kann der Vermieter sogar kündigen" ...
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Heimarbeit erlaubt: Eigentümer konnte Mieter gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht verbieten
(30.09.2010) Mangels Arbeitsplatz im Büro oder in der Firma sind viele Menschen darauf angewiesen, zu Hause zu arbeiten. Oft handelt es sich dabei um Selbstständige und Existenzgründer. Nicht immer sieht es der Vermieter gern, wenn eine Wohnung auf diese Weise genutzt wird. Doch die höchste deutsche Revisionsinstanz hat nach Auskunft ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2009, 336 Dokument öffnen BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08

Gewerbliche Nutzung einer Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters
BGH: Beschäftigung von Mitarbeitern muss der Vermieter nicht gestatten

(15.07.2009) Ein Vermieter muss die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung einer Wohnung durch den Mieter nicht dulden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 165/08). Der Vermieter kann dem Mieter bei Zuwiderhandlung kündigen.
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DMB: Berufliche Nutzung der Wohnung möglich
Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

(15.07.2009) "Die Entscheidung ist richtig, wir haben sie in dieser Form auch erwartet", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbund (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 165/08). Die Karlsruher Richter hatten erklärt, dass ein Vermieter zwar freiberufliche oder gewerbliche Aktivitäten seines Mieters in der Wohnung grundsätzlich nicht dulden muss. Im Einzelfall, so die Richter, müsste der Vermieter aber eine teilweise gewerbliche Nutzung der Wohnung erlauben, wenn hierdurch Mitmieter nicht gestört und die Wohnung nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
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BGH: Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung
(14.07.2009) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Ausübung eines Gewerbes in einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung eine Pflichtverletzung darstellt, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.
Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in Frankfurt am Main, die sie zusammen mit ihrem Kind bewohnen. In § 1 des Mietvertrages heißt es, dass die Anmietung "zu Wohnzwecken" erfolgt. § 11 des Formularmietvertrages enthält die folgende Regelung:
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08