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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 159/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0559; IMRRS 2010, 0346
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung für Nichten und Neffen?

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09

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2 Beiträge gefunden
IVR 2024, 27 LG Berlin - Eigenbedarfskündigung der Mitgesellschafter einer GbR - Begriff der "Familie"
IMR 2010, 124 BGH - Eigenbedarfskündigung ist auch für Nichten und Neffen zulässig!

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 4845; IMRRS 2010, 3563
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Landpacht und Unterverpachtung an andere Unternehmen

BGH, Urteil vom 26.11.2010 - LwZR 22/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4777
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Der Verstoß des Handelsvertreter gegen ein Wettbewerbsverbot

BGH, Urteil vom 10.11.2010 - VIII ZR 327/09

Wenn in einem Handelsvertretervertrag der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung benannt ist, so steht dies einer Vertragsauslegung nicht entgegen, nach der Wettbewerbsverstöße, die unter Würdigung aller Umstände so geringfügig sind, dass durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter bei verständiger Würdigung nicht grundlegend beschädigt wird, nicht - zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung - zur fristlosen Kündigung berechtigen (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - I ZR 78/87, WM 1988, 1490).*)

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IBRRS 2010, 4112; IMRRS 2010, 3016
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Genehmigungsfiktion bei Lastschriften

BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 178/09

1. Eine im Einziehungsermächtigungsverfahren über das Konto des Schuldners mittels Lastschrift bewirkte Zahlung wird wirksam genehmigt, wenn der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter eine nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. fingierte Genehmigung des Schuldners entweder nach Ablauf der dort bestimmten Sechs-Wochen-Frist genehmigt oder ihr vor dem Ablauf der Frist zustimmt. Eine solche Erklärung ist gegenüber dem Schuldner oder der Schuldnerbank (Zahlstelle), nicht aber gegenüber dem Zahlungsempfänger abzugeben.*)

2. Eine von dem Schuldner im Lastschriftweg veranlasste Zahlung gilt als genehmigt, wenn ihr der danach bestellte, mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Sechs-Wochen-Frist nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a.F. nicht widerspricht (Aufgabe von BGHZ 174, 84, 92 ff, Rn. 21 ff im Anschluss an BGHZ 177, 69, 81 ff Rn. 30 ff).*)

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IBRRS 2010, 2606; IMRRS 2010, 1910
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wegfall der Preisbindung

BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

1. Bei Wegfall der Preisbindung ist die zuletzt geschuldete Kostenmiete - einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 NMV - nunmehr als "Marktmiete" zu zahlen.*)

2. Die Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist steht einer Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB nicht entgegen.*)




IBRRS 2010, 2478; IMRRS 2010, 1821
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Reichweite der Begründungspflicht bei Kündigung

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

1. Bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Klage und eine Hilfswiderklage, die einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs betrifft, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den ein Revisionskläger seine Revision beschränken könnte, ist eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Entscheidung über die Klage zulässig.*)

2. Es genügt zur formellen Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht. Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850).*)

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IBRRS 2010, 2225; IMRRS 2010, 1618
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Schadenspauschalierungsklausel in AGB eines KFZ-Händlers rechtmäßig

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kraftfahrzeughändler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel

"Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist."

nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB.*)

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IBRRS 2010, 0559; IMRRS 2010, 0346
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung für Nichten und Neffen?

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09

Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604).*)

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Eigenbedarf - wann darf der Vermieter kündigen?
(10.09.2021) Eigenbedarf ist für Vermieter einer der wichtigsten Kündigungsgründe. Jedoch ist eine Eigenbedarfskündigung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Vermieter und Mieter sollten diese kennen.
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(05.03.2019) Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe für ein Mietverhältnis. Aber: Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
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Die aktuelle Rechtsprechung zum Eigenbedarf
(06.08.2018) Viele Mietverhältnisse werden wegen Eigenbedarfs gekündigt. Eine Eigenbedarfskündigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die viele Mieter und Vermieter nicht kennen.
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Die aktuelle Rechtsprechung zum Eigenbedarf
(05.12.2017) Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann immer in eine Situation kommen, in der er die Immobilie selbst zum Wohnen benötigt. Denn auch bei Vermietern können sich die Lebensverhältnisse ändern. Dafür gibt es die Eigenbedarfskündigung. Allerdings wird Eigenbedarf auch immer wieder als Kündigungsgrund vorgeschoben. Hier müssen Vermieter vorsichtig sein. Denn: Eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung kann Schadensersatzansprüche des Mieters zur Folge haben. Beliebte Streitpunkte vor Gericht sind ferner die sogenannte Anbietpflicht des Vermieters und die Frage, nach welcher Laufzeit des Mietvertrages der Vermieter Eigenbedarf anmelden kann.
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Die aktuelle Rechtsprechung zum Eigenbedarf
(29.09.2015) Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe für Mietverhältnisse. Allerdings kennen viele Mieter und Vermieter die Voraussetzungen nicht, unter denen eine Eigenbedarfskündigung tatsächlich zulässig ist. Eine unberechtigte Kündigung kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
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Eigenbedarfskündigung: Wer hat größere Rechte?
(11.04.2013) Auf den ersten Blick ist alles ganz einfach: Wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus besitzt, dann sollte es ihm auch möglich sein, nach Wunsch darin zu wohnen. Schließlich handelt es sich ja um persönliches Eigentum, das grundgesetzlich abgesichert ist. Auf den zweiten Blick wird das alles aber schon komplizierter: Denn was ist, wenn ...
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DMB: Eigenbedarf für Nichte anerkannt - Bundesgerichtshof stärkt Vermieterrechte
(28.01.2010) "Der Kündigungsgrund `Eigenbedarf´ wird erweitert und die Vermieterposition damit gestärkt", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) die heutige (27. Januar 2010) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 159/09).
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Bundesgerichtshof zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen
(28.01.2010) Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte des Vermieters wirksam ist.
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BGH: Terminhinweise für die Zeit vom 20.01.2010 bis 02.02.2010
(13.01.2010) In der Zeit vom 20.01.2010 bis zum 02.02.2010 hat der VIII. Senta des BGH einige Verhandlungstermine in mietrechtlichen Auseinandersetzungen.
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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

bb) Die Familienangehörigen (BGB § 573 Rn. 68-70)