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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 145/09
BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
Volltext17 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2010, 1277 | BGH - BGH: Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt? |
13 Volltexturteile gefunden |
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.10.2011 - 4 U 540/10
Im Grundsatz trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass eine Nachbesserung des Verkäufers fehlgeschlagen ist. Die Beweisanforderungen für den Nachweis dürfen nicht überspannt werden: Der Beweis ist jedenfalls dann geführt, wenn der Fehler am gleichen Bauteil (hier: am Automatikgetriebe eines PKW) auftritt, zwischen Nachbesserung und erneuter Fehlermeldung nur eine kurze Zeit verstrichen ist und der Verkäufer bei der Nachbesserung einen Weg eingeschlagen hat, der von der Reparaturmethode abweicht, die die einschlägigen Fachkreise vorschlagen.*)
OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 13 U 59/11
1. Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten LPG-Autogasanlage ist als Werkvertrag - nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung - anzusehen.*)
2. Ist es dem Kunden infolge eines Mangels der Autogasanlage nicht möglich, sein Fahrzeug im Gasbetrieb zu nutzen, kann er gemäß § 281 Abs. 1 BGB verlangen so gestellt zu werden, als wäre ein Gasbetrieb möglich und damit die vom Kunden angestrebte Ersparnis an Treibstoffkosten zu erzielen gewesen.*)
3. Ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten und macht er zusätzlich den Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 Abs. 1 BGB geltend (§ 325 BGB), muss er sich bei der Schadensberechnung die rücktrittsbedingt ersparte Gegenleistung anrechnen lassen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt damit regelmäßig nicht vor, solange die Ersparnis an Treibstoffkosten die Höhe des Entgelts für die Lieferung und den Einbau der Autogasanlage noch nicht erreicht hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von BGHZ 174, 290).*)
2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.*)
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
A. Rücktritt |