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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 140/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 1006
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar?

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

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15 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 244 BGH - Neue Kaufsache mit über 50 Mängeln: Nacherfüllung bleibt zumutbar!

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2523
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist ein Mangel unerheblich?

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (Bestätigung der Senatsurteile vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 Rz. 23 = IBRRS 2010, 1021; vom 06.02.2013 - VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365 Rz. 16 = IBRRS 2013, 5338).*)

2. Bei einem behebbaren Mangel ist im Rahmen dieser Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB jedenfalls in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5% des Kaufpreises übersteigt.*)

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IBRRS 2013, 1006
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar?

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem gehäuften Auftreten von Mängeln ein sogenanntes "Montagsauto" vorliegt, bei dem eine (weitere) Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, unterliegt der wertenden Betrachtung durch den Tatrichter.*)

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IBRRS 2012, 3099; IMRRS 2012, 2251
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Muss sich Verkäufer "fremde" Mängelbeseitigung zurechnen lassen?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.04.2012 - 3 U 100/11

Zur Zurechnung von "Nachbesserungsarbeiten" (richtig: Garantiearbeiten) an einem Wohnmobil durch einen anderen Vertragshändler desselben Herstellers an den Verkäufer im Rahmen von dessen Gewährleistungsverpflichtung.*)

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Der Rücktritt ( Rn. 93-100)